ich bin deutscher: es sollte eine beziehung werden, bis herauskam, dass sie mich belogen und die pille gar nicht eingenommen hatte. nun erwartet sie ein kind von mir und ich habe den eindruck, nur mittel zum zweck gewesen zu sein. hat sie durch eine schwangerschaft mit einem deutschen automatisch eine aufenthaltsgenehmigung ? Ganz abgesehen von den unterhaltsforderungen ?
afrikanische studentin geschwängert, hat sie somit aufenthaltsgenehmigung?
Antworten (10)
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kandanakandana
Keine Aufenthaltserlaubnis ohne Antrag. Und um hierbleiben zu können, muss sie eine Menge Ansprüche erfüllen.
Unterhalt wirst Du zahlen müssen.Achte aber auf das Preisniveau ihres Heimatlandes, wenn sie mit dem Kind dorthin zurückgehen sollte.
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moon73moon73
Lass erstmal die Vaterschaft beweisen, vielleicht bist du ja gar nicht der Vater, sondern sie versucht dir das Kind anzuhängen. Wenn du der Vater bist, hat sie deshalb aber kein Recht hier zubleiben, erst wenn ihr heiraten würdet.
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liliane86 Seid ihr alle dämlich? Natürlich hat sie ein gutes Geschäft gemacht! Zu spät für eine Antwort, kind ist schon da.. Glückwunsch! Für die Suchende, das Kind ist deutsch, und so lange die Mutter ihn betreut, darf sie in Deutschland für die nächste 18 Jahren ohne weiteres bleiben. Wenn sie ein bisschen klug ist, bekommt sie sogar die Staatsangehörigkeit! Immer schön verhüten!
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Raimund1Raimund1
sie bekommt nicht automatisch die aufenthaltsgenehmigung
du musst auch nicht automatisch nach Afrika
aber - wenn du der Vater bist - dann hast du lange was zum Zahlen...
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BELLA64BELLA64
Sie hat Anspruch auf Unterhalt aber nicht auf ein Zusammenleben oder Hochzeit mit dir. Aber aus Schaden wird man klug.
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lilith4870lilith4870
Sicher hat sie und auch später das Kind Anspruch auf Unterhalt. Zu einer automatischen Aufenthaltsgenehmigung kommt es meines Wissens nach nicht. Aber in diesem Punkt bin ich mir nicht sicher.
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NudelsternchenNudelsternchen
Unterhalt wirst du zahlen müssen!
Und das Kind bekommt deutsche Staatsbürgerschaft wenn sie seid 8Jahren hier lebt und damit wird sie dann auch hierbleiben dürfen.
SIE hat anspruchauf unterhalt ??
Ja, sofern du die Vaterschaft anerkennst, bist du ihr und dem Kind unterhaltspflichtig. Aber wie es bei ausländischen Frauen aussieht, die nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, dass weiß ich nicht genau, vielleicht gelten dann andere Regeln? Die Regeln ihres Heimatlandes?
Du kannst Ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig sein, nur gegenüber dem (Deinem) Kind.
Doch, die Mutter des Kindes ist auch unterhaltsberechtigt.
was denn jetzt ?
Die Mutter des Kindes ist unterhaltsberechtigt, auch schon während der Schwangerschaft sollte sie kein eigenes Einkommen haben. Dazu muss sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sein.