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afrikanische studentin geschwängert, hat sie somit aufenthaltsgenehmigung?

Frage von clondyke68 clondyke68

ich bin deutscher: es sollte eine beziehung werden, bis herauskam, dass sie mich belogen und die pille gar nicht eingenommen hatte. nun erwartet sie ein kind von mir und ich habe den eindruck, nur mittel zum zweck gewesen zu sein. hat sie durch eine schwangerschaft mit einem deutschen automatisch eine aufenthaltsgenehmigung ? Ganz abgesehen von den unterhaltsforderungen ?

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Antworten (10)

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    Antwort von kandana kandana

    Keine Aufenthaltserlaubnis ohne Antrag. Und um hierbleiben zu können, muss sie eine Menge Ansprüche erfüllen.

    Unterhalt wirst Du zahlen müssen.Achte aber auf das Preisniveau ihres Heimatlandes, wenn sie mit dem Kind dorthin zurückgehen sollte.

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    Antwort von moon73 moon73

    Lass erstmal die Vaterschaft beweisen, vielleicht bist du ja gar nicht der Vater, sondern sie versucht dir das Kind anzuhängen. Wenn du der Vater bist, hat sie deshalb aber kein Recht hier zubleiben, erst wenn ihr heiraten würdet.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Glückwunsch! Keine automatische Aufenthaltsgenehmigung!

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    ne, nur durch heirat

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    Antwort von liliane86 liliane86

    Seid ihr alle dämlich? Natürlich hat sie ein gutes Geschäft gemacht! Zu spät für eine Antwort, kind ist schon da.. Glückwunsch! Für die Suchende, das Kind ist deutsch, und so lange die Mutter ihn betreut, darf sie in Deutschland für die nächste 18 Jahren ohne weiteres bleiben. Wenn sie ein bisschen klug ist, bekommt sie sogar die Staatsangehörigkeit! Immer schön verhüten!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    sie bekommt nicht automatisch die aufenthaltsgenehmigung

    du musst auch nicht automatisch nach Afrika

    aber - wenn du der Vater bist - dann hast du lange was zum Zahlen...

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    Antwort von jimpo jimpo

    Bravo!Hast Dich gut einwickeln lassen.

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    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Sie hat Anspruch auf Unterhalt aber nicht auf ein Zusammenleben oder Hochzeit mit dir. Aber aus Schaden wird man klug.

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    Antwort von lilith4870 lilith4870

    Sicher hat sie und auch später das Kind Anspruch auf Unterhalt. Zu einer automatischen Aufenthaltsgenehmigung kommt es meines Wissens nach nicht. Aber in diesem Punkt bin ich mir nicht sicher.

    Kommentar von clondyke68 clondyke68

    SIE hat anspruchauf unterhalt ??

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ja, sofern du die Vaterschaft anerkennst, bist du ihr und dem Kind unterhaltspflichtig. Aber wie es bei ausländischen Frauen aussieht, die nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, dass weiß ich nicht genau, vielleicht gelten dann andere Regeln? Die Regeln ihres Heimatlandes?

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Du kannst Ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig sein, nur gegenüber dem (Deinem) Kind.

    Kommentar von lilith4870 lilith4870lilith4870

    Doch, die Mutter des Kindes ist auch unterhaltsberechtigt.

    Kommentar von clondyke68 clondyke68

    was denn jetzt ?

    Kommentar von lilith4870 lilith4870lilith4870

    Die Mutter des Kindes ist unterhaltsberechtigt, auch schon während der Schwangerschaft sollte sie kein eigenes Einkommen haben. Dazu muss sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sein.

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Unterhalt wirst du zahlen müssen!

    Und das Kind bekommt deutsche Staatsbürgerschaft wenn sie seid 8Jahren hier lebt und damit wird sie dann auch hierbleiben dürfen.

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