Kosten einer Fortbildung müssen in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden in dem sie entstehen. Nun gibt es teure Fortbildungen, die sehr belasten. Ein Beispiel: Verheitratet, zusammeranlagt. Verdienst nicht selbständigege Arbeit ca. 22.000€, gezahlte Steuer ca. 900€. Fortbildungskosten von beiden Eheparteren zusammen ca. 12.000€ . Es bleibt bei einer Steuerrückerstattung von 900€. Das zu versteuernde Einkommen liegt aufgrund des Abzugs der Fortbildungskosten dann bei 10.000€. Da die Grenze für steuerplf. Eink. bei ca. 15.125 € oder sowas liegt sind die restlichen Fortb.Kosten somit nicht steuerlich verwertbar. Sie sind aber entstanden, stellen eine Investition in zukünftige Verbessereungen des Einkommens dar und somit für den Staat wieder mehr Steuereinnahmen. Ich vergleiche das mit Investitionen von Wirtschaftsgüter, so z.B. auch immaterielle wie REchte oder Patente. Diese sind über die Nutzungsjahre steuerlich verwertbar (AfA). In der "Tot-Zone" zw. 15.000 und 0 € Verdienst bleibt man auf seinen Kosten d. Fortbildung sitzen. Erst wenn es so teuer war, das ein Verdienst ganz aufgefressen wurde kann man sie auf nächste Jahr vortragen (Verlust-vor o. Rücktrag)
Gibt es eine Klage gegen dieses Steuergesetzt oder hat jemand ähnl. Probleme und Interesse an einer Klage zur Gleichbehandlung von Investition Fortbidlung mit anderen Wirtschaftsgütern?
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