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Äste von Nachbar, Abstand Linde

Frage von powerschwabe powerschwabe

Die Äste von Nachbar hängen in mein Grundstück hinein, ab wann darf ich verlangen daß diese gestutzt werden?

Außerdem steht die Linde ca. 1 Meter von der Grenze entfernt, diese wurde vor ca. 10 Jahren gepflanzt. Kann ich noch verlangen daß die Linde entfernt wird?

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Antworten (6)

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    Antwort von Berserker Berserker

    Nach deutschem Recht: Unter Fristsetzung können Sie die Beseitigung von überhängenden Zweigen verlangen. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, dürfen Sie diese sebst Abschneiden.

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    Antwort von Lucille Lucille

    Nein kannst du nicht, bzw nur wenn dringender Handlungsbedarf besteht (Baum ist krank oder bedeutet Gefahr für Leib und Leben). Ansonsten würde ich zu einem ruhigen Gespräch raten. Was sind deine Gründe, die das Stutzen erfordern? Ich denke wenn es hier nicht nur um Egobefindlichkeiten geht, kann man so etwas bei einem gespräch klären, ansonsten bleibt dir nur die Klage oder es gefrustet zu akzeptieren.

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    Antwort von eltenjohn eltenjohn

    Alles was über Deine Grenze wächst, darf geschnitten werde. Allerdings fachgerecht, ohne dem Baum zu schaden. .

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    Antwort von wayne13 wayne13

    wenn äste in deinen garten hängen kannst du den nachbar bitten sie zu stutzen und wenn er das nicht innert normaler frist tut darfst du sie sogar selber stutzen ( nach schweizer recht auf jedenfall)

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Nach deutschem Recht auch.

    Kommentar von geige geigegeige

    aber nur dann, wenn von den Ästen eine Beeinträchtigung auf das Grundstück ausgeht.

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    Antwort von Ontario Ontario

    Den Nachbarn auffordern die Äste zu kürzen und ihn bitten das innerhalb einer Frist zu erledigen. Kommt der der Aufforderung nicht nach, kannst Du die Äste die auf Dein Grundstück ragen, abschneiden. Schneidest Du die Äste ohne vorherige Aufforderung ab, so ist das schlicht und einfach Sachbeschädigung und kann je nach Nachbar zu einer Anzeige führen. Gruss Ontario

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    Antwort von Mariechen99 Mariechen99

    Die Äste auf deinem Grundstück darfst du selber kürzen. Das Abholzen der Linde kannst du nicht verlangen. Wenn sie eine Gefahr für ein Gebäude ist (Umsturz), beim Umweltamt (Grünflächenamt) oder ähnlich, eine Erlaubnis einholen. So ist das bei uns.

    Kommentar von Lucille LucilleLucille

    Vom einfach selber Äste stutzen rate ich dringend ab, das kann teuer werden.

    Kommentar von Mariechen99 Mariechen99Mariechen99

    Dann hab ich wohl immer Glück gehabt und liebe Nachbarn.

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