Muß Ich überhängende Äste von meinem Baum zum Nachbarn auf seinem Grund zurückschneiden, oder muß er das selber machen. Er hat sich bei mir furchtbar beschwert, daß die Äste rüberhängen!
Äste von meinem Baum hängen zum Nachbarn, er hat sich beschwert. Muß ich sie zurückschneiden?
Antworten (9)
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5Antwort von
jethrojethro
Egal wer die Dinger abschneidet. Letzten Endes müssen die Zweige weg, wenn der Nachbar das so will.
Ich würde um den Nachbarschaftsfriedens willen die Zweige kappen und dem Nachbarn ein Versöhnungsbier über den Zaun reichen.
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3Antwort von
anjannianjanni
Der Nachbar hat einen Anspruch auf Beseitung aller Äste, die auf sein Grundstück ragen (Nachbarschaftsrecht).
Und er hat es ganz richtig gemacht: er gibt Dir erst mal Gelegenheit, die Äste selbst abzuschneiden.
Wenn Du das nicht tust, kann er die Äste selbst abschneiden.
Ich als Baumbesitzer würde es darauf nicht ankommen lassen. Das würde ich fachmännisch doch lieber selbst machen.
Kommentar von
geigegeige Hallo Anjanni, hab gerade nochmal nachgeschaut und war mehr als erstaunt, daß die Tendenz der lfd. Rechtsprechung nicht mehr unbedingt eine Beeinträchtigung voraussetzt, gestützt auf § 903 BGB - vor allem in räumlich 'knappen' Grünanlagen, z.B. bei Reihenhäusern. Kommt also auch wieder alles auf den Einzelfall an.
Ein DH für Dich
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2Antwort von
geigegeige
Rein rechtlich hat der Nachbar nur Anspruch auf Rückschnitt, wenn sein Grundstück von den überhängenden Zweigen beeinträchtigt wird -und hieran sind keine subjektiven Maßstäbe anzulegen.
Geregelt ist das im § 910 BGB, Überhang.
Ich schließe mich aber den anderen an, mach es um des lieben Frieden willens.
Stell bei Deinem Nachbarn aber auch klar, daß er in Ruhe mit Dir reden kann und es keinerlei furchtbaren Aufregens bedarf. Dazu gibt's schlimmere Sachen in der Welt.
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Habe bei uns auf dem Ordnungsamt angerufen. Hier sagt man folgendes: Erstens muss der Baum mindestens 3 m von der Grenze wegstehen. Ist er näher, kann es sogar passieren, dass der Nachbar die komplette Beseitigung des Baumes durchsetzen kann - vorausgesetzt es ist kein Obstbaum. Denn in der Gebaudeversierung wären lediglich die Obstbäume versichert - sogenannte Waldbäume wie Tanne, Esche etc. jedoch nicht. Wenn also bei einem Sturm ein dicker Ast abbricht oder viele kleine Äste abbrechen - dann muss der Besitzer des Baumes für den Schaden und für die Beseitigung der Äste Sorge tragen. Auf jeden Fall aber wäre er in der Pflicht, Äste eines Baumes der näher als 3 m an der Grenze steht - fachgerecht zurückzuschneiden. Bei einem Obstbaum könnte der Nachbar selber Nutzen haben , das Obst könne er ohne nachzufragen ernten ( was halt in seinem Garten hängt) und der Obstbaum ist im Versicherungsumfang des Gebäudes enthalten - jeglicher Schaden würde übernommen werden. Allerdings kann er das herabgefallene Laub zusammenrechen und beim Besitzer abladen - Entsorgungungkosten dürfen ihm nicht entstehen. Anders wäre es wieder wenn der Baum 3 m Abstand zum Zaun hat, dann muss der Nachbar auch das Laub selber entsorgen...Kompliziert das Ganze , lach.... Kann auch von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein. Aber ganz ehrlich: aus Gründen des Anstands würde ich erst gar nicht die Äste ins Nachbargrundstück ragen lassen - und zurückschneiden, wenns ihn stört. Man lebt nicht schön, wenn der böse Nachbar das nicht will und ein STreit ist schnell vom Zaun gebrochen....
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1Antwort von
KyronBKyronB
Schneid sie ab, sonst kann er sie abschneiden lassen und dir die Rechnung schicken.
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0Antwort von
torfustorfus
Ja, du musst.
Er darf nicht mal. Selbst wenn die Äste auf sein Grundstück ragen.
Er muss dir aber zugang zu seinem Grundstück gewähren, entsprechend dem sogen. Hammerschlagsrecht, falls das zur Ausführung der Arbeit nötig ist. Aber nur nach Absprache
Der Nachbar kann dir eine Frist setzen und wenn du diese nicht einhälst kann er einen Gärtner kommen lassen (der die Äste schneidet) und dier die Rechnung geben. Früchte die bei ihm hängen darf er aber nicht abnehmen und essen ausser sie fallen auf seinen Boden