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Äste ragen weit übers Grundstück

Frage von Nordseeaxolotl Nordseeaxolotl

Wir wohnen direkt neben städtischem Hallenbad ,dor wurden vor Jahren Amerikanische Eichen und Ahornbäume gepflanzt. Die sind mittlerweile so riesig das die fetten Äste einige Meter auf unser Grundstück ragen. Sie nehmen viel Licht weg und im Frühjahr ist der Garten voll mit den Blütendreck, und es verklebt auch alles. Im Herbst sind es erst die Ahorn und Eichel dann auch noch Herbstlaub ohne Ende.Ist die Stadt gesetzlich verpflichtet Bäume so zu beschneiden das sie nicht auf unser Grundstück ragen ???

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Inga1605 Inga1605

    Immer alles nur schriftlich bitte! Der Stadt muss du bitte eine Aufforderung schreiben, dass zur "möglichen Jahreszeit" die Äste gestutzt werden müssen!

    Wenn auch weder im Herbst noch im Frühjahr - trotz deiner erneuten Nachfrage - etwas passiert, musst du ihnen mitteilen, dass du ein Unternehmen beauftragen wirst, welches den Überhang entfernt - selbst verständlich zu ihren Kosten, denn die Rechnung wird ihnen zugehen!

    Besser ist es jedoch dem Mieterschutz-Bund beizutreten bzw. dem Hauseigentümer-Bund, was jedenfalls preisgünstiger wird, als einen Rechtsanwalt einzuschalten, was du sonst jedoch tun müsstest :-)Gruss Inga

    Kommentar von dingdong21 dingdong21dingdong21

    Die Rechnung wird der Stadt zwar zugehen, diese aber unverzüglich wegen Sachbeschädigung klagen, also keine gute Idee. Da die Stadt nicht nur für ein Grundstück zuständig ist, "sind längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen ". Auch wenns ärgerlich ist. Mich wundert eher, dass ihr euch nicht schon früher ( als die Bäume noch kleiner waren ) an die Stadt gewandt habt.

    Kommentar von Inga1605 Inga1605Inga1605

    Hallo dingdong21 - ja, du magst recht haben mit deinen Überlegungen, dennoch müssen sie ja "irgendwo" schriftlich anfangen sich zu beschweren. Gruss Inga

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    Antwort von Mimosa Mimosa

    Hier ein Auszug aus dem BGB (Ich hoffe ich darf das so machen?):

    § 910 BGB Überhang

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

    (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

    Und noch ein, zwei Links:

    baumpruefung.de - Urteile der Amtsgerichte

    Nachbar Nachbarstreitigkeiten Bäume Sträucher Überhang ...

    Viele Infos findest Du bei Google unter:

    Überhang Nachbarrechtsgesetz

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    Antwort von baghera baghera

    wo kein kläger, da kein richter! will sagen, wenn ihr euch nicht rührt, wird die stadt und jeder andere eigentümer nichts machen (wg. "gesetzlicher verpflichtung") . wir hatten auch so einen fall, der anruf bei der gemeinde hat uns zu www.nachbarrecht.com geführt. dort klickst du dein bundesland an, suchst dir den abschnitt "grenzabstände für pflanzen" und dann den entsprechenden paragraphen. auf den kannst du dich berufen. der nachbar ist meist erst nach ablauf der vegetationsperiode, ab oktober, verpflichtet, äste zurückzuschneiden oder bäume zu fällen. entsprechend präpariert haben wir unseren "nachbarn", eine akademie, zu einem gespräch gebeten, das freundlich verlief. er hat bereits für oktober ein entsprechendes unternehmen beauftragt. :o)

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    Antwort von 123lukas321 123lukas321

    du darfst es gesetzlich n ur machen wenn du denn besitzr dieser pflanze fragst sonst kölnnte er dich anzeigen weil es verboten ist

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    Antwort von haschoe haschoe

    Es ist unglaublich wie viele verschiedene dumme und zugleich falsche Antworten da gegeben werden.

    Kommentar von Nordseeaxolotl NordseeaxolotlNordseeaxolotl

    Besonders Deine, die nicht mal Antwort auf meine Frage ist

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    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Wenn die Verjährung nach der Anpflanzung gegeben ist "nur" die Chance, wenn der/die Bäume "krank" werden oder sind. ABER, bei der Neuanpflanzung dann auf die Abstände achten!!!!

    Bäume vertragen sehr sehr schlecht bestimmte Materialien an den Wurzeln. Kupfersulfat ist eines davon. ABER, Bäume spenden auch viel Schatten, den man auch genießen kann.Der gleicht den evtl. Laubfall auch gern aus.

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    Antwort von Geochelone Geochelone

    Wenn von den Ästen keine Gefahr für Gebäude oder Menschen ausgeht, gibt es keinen Grund, die Äste zu beschneiden. Da habt ihr Pech gehabt.

    Werden Bäume zu dicht an der Grundstücksgrenze gepflanzt, kann man nur einige wenige Jahre dagegen protestieren. Danach ist die Chance vertan....

    Ich habe auch jahrelang gegen solch einen Baum gekämpft. Keine Chance ! Erst wenn er krnak wird und eine Gefahr von ihm ausgeht, kann er gefällt werden.

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    Antwort von diroda diroda

    Die Stadt auffordern im Herbst die Bäume zu beschneiden. Sie hätten so gepflanzt werden müssen das sie nicht über die Grenze ragen. Gegen das Laub hilft das aber wenig.

    Kommentar von dingdong21 dingdong21dingdong21

    Da Bäume wachsen ( was für ne Unverschämtheit gelle ^^) wird es immer passieren,dass Äste ins Nachbargrunstück ragen , auch wenn die Abstände eingehalten wurden .

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    Antwort von wollyuno wollyuno

    wenn die verjährung greift hast keine chance mehr

    Kommentar von dingdong21 dingdong21dingdong21

    Ist so nicht ganz richtig, die Stadt muss sich als Grundstückeigentümer genauso an die Vorgaben halten, wie der private Eigentümer. Schriftlich auffordern zum Ortstermin, die sind da auch sehr zuvorkommend. Zusammen mit dem zuständigen Gartenmeister ansehen, die Probleme schildern , du wirst angenehm überrascht sein. ( ich arbeite selbst bei der Stadt , daher weis ich wie das abläuft ;o) )

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    ich hatte einen nachbar,der hat wegen meinem baum geklagt,verjährung war überschritten,keine chance,der baum steht heut noch

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    Antwort von lenni129 lenni129

    Du musst das mit dem Eigentümer abklären. Wenn dieser die Äste nich entfernt, dann kannst du vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    quatsch,geht mit amtsgericht los

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Warum nicht gleich die UNO-Menschenrechtskonvention anrufen ?

    Kommentar von dingdong21 dingdong21dingdong21

    ^^ geht ja nicht ^^ heisst ja nicht UNO-Bäumerechtskonvention lach

    Kommentar von 123lukas321 123lukas321123lukas321

    nein mann muss den eigentümer fraggen wenn er das verweigert hast du pec h weil er über seine pofflanze bestümmt

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ihr könnt die Äste abschneiden. Ist nicht verboten.Nur die Vogelschutzzeiten einhalten.

    Kommentar von dingdong21 dingdong21dingdong21

    Ist verboten, wird als Sachbeschädigung geahndet,würde ich also bitte bleiben lassen !!!!! Das kann bei so alten Bäumen richtig, richtig teuer werden !!

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