Nach wie viel Fehltage wegen Krankheit, muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?
Antworten (14)
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5Antwort von
QuickfingerQuickfinger
Üblich sind drei. Wenn der Arbeitgeber verlangt, das bereits am ersten Tag zu tun, gilt das.
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2Antwort von
Veralettta Am dritten Tag sollte das Attest vorliegen, besser noch Du gehst gleich zum Arzt und legst es in der Schule vor.
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1Antwort von
IsartaucherIsartaucher
Sicherlich meinst du ein Attest für die Schule. Das steht ind en Schulordnungen der Länder. Üblicherweise darf die Schule ab dem 4. Krankheitstag ein Attest verlangen. Hat ein Schüler schon öfter krankheitsbedingt gefehlt, darf die Schulleitung auch bereits ab dem ersten Tag ein Attest vom Arzt verlangen.
Beachte, dass ärztliche Attest bei Schülern gebührenpflichtig sind.
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Salie Hallo!
Wenn du mindestens drei tage gefehlt hast, bei ein oder zwei Tagen, reicht eine Schriftlihe entschuldigung der Eltern. Wenn du am tag eine klassenarbeit schreibst brauchst du unbedingt ein ärztliches artest selbst wenn du nur einen tag krank warst. Wenn du also 5 tage nicht zur schule gekommen bist weil du krank warst, musst du am ersten tag indem du wieder zur schule kommst ein ärztliches artest abgeben.
lg
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RBMannheimRBMannheim
Üblich ist als Angestellter am 3. Arbeitstag, als gewerblicher Mitarbeiter am 1. Arbeitstag!
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heikog1974heikog1974
Hängt vom Betrieb ab. Bei uns ab dem dritten Tag. Aber auch wenn Du Freitag krank bist oder Montag. Dann zählt das WE mit. Könntest ja einfach ein verlängertes machen und sagen brauch kein Attest, ist ja nur 1 Arbeitstag.
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MilwaMilwa
Spätestens am 3. tag solltest Du zum Arzt gehen. Ich ziehe es allerdings vor gleich am ersten Tag den Arzt aufzusuchen.
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finnafinna
Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ich muss am zweiten Tag eines vorlegen. Kenne auch Betrieb, da muss man bereits am 1. Fehltag eines vorlegen.
Mein Sohn muss bereits am 1. Fehltag ein Attest vorlegen. Ist wohl auch von Schule zu Schule verschieden. DH
Nein, das regeln die Schulordnungen der Länder. Die Schulleitung darf dies nicht frei handhaben, auch wenn dies oft willkürlich geregelt ist.