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Ärztlicher Einstellungstest vom Arbeitgeber gefordert-wer übernimmt die Kosten ?

Frage von saftnase2000 saftnase2000

Hallo; Meine Frau hat vor Kurzem die Ausbildung in einer Einrichtung für Behinderte begonnen. Der Arbeitgeber forderte nun neben Gesundheitsausweis und Erste-Hilfe-Kurs auch einen Ärztlichen Einstellungstest. Diese Einstellungstest beinhaltet nach Aussage des Arztes u.a. eine Blutuntersuchung, und die Aktualisierung des Impfbuches bezw. Die erforderlichen Impfungen. Die Kosten für den Test und die Blutuntersuchung belaufen sich etwa auf 100 Euro, die Impfungen auf 200 Euro.

Nun bekam meine Frau vor ein paar Tagen gesagt, die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs (30 €) müsse sie selbst übernehmen. Nun wird es vermutlich so sein, daß die gleiche Aussage auch für den Einstellungstest getroffen wird. Wer übernimmt hierfür die Kosten ? Meiner Meinung nach sollte es der Arbeitgeber zahlen, der fordert schließlich den Test und das Drumherum. Evtl. Krankenkasse ? (Der Arzt meinte aber, die KK eher nicht).

Freue mich auf Antworten....

Gruß Micha

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von marfusza marfusza

    als lehrer muss man vor der verbeamtung auch ein amtsärztliches gutachten erstellt kriegen (kostet zwischen 80-120€). musste ich voll selbst übernehmen. nach dem motto: wer den job will, soll selbst was dafür leisten. ist aber nur zum eigenen schutz. da wird u.a. überprüft, welche impfungen man hat usw. besonders für frauen wichtig: stell dir vor du bist schwanger und weißt noch von nix und irgendein kind in der klasse steckt dich mit röteln an. absolut lebensgefährlich! würde das geld also auf jedenfall als eine gute investition ansehen. macht man ja auch nicht immer!

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    Antwort von MilchMaedchen MilchMaedchen

    Bei allem was der Arbeitgeber fordert muss er auch zahlen, eigentlich auch den Erste-Hilfe-Kurs.

    Ich finde leider im Moment den Gesetzestext dazu nicht, aber ruf einfach mal bei der zuständigen Gewerkscaft an, die wissen da mehr. Für Pfelgeberufe ist das Ver.Di.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Dem AG steht es frei, die Kosten zu übernehmen.. muss es aber nicht (zumindest ist mir keine Regelung bekannt, die ihn dazu zwingt). Moralisch ist es natürlich nicht einwandfrei, dass er das einfordert aber die Kosten nicht übernehmen will. Ihr solltet das halt machen und dies dann als Werbungskosten bei der Steuer angeben, wenn die KK oder der AG die Kosten nicht übernehmen. Der AG wird ja zumindest bestätigen, dass diese Dinge arbeitstechnisch notwendig sind, dann sollte es bei der Steuer durchgehen.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    oki.. muss mich korrigieren. die Kosten muss er tragen:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

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    Antwort von tanteBo tanteBo

    der AG muss für die untersuchung aufkommen genauso wie er deine frau für diesen zeitraum freistellen muss.

    *hab selbst eine medizinische ausbildung. mein damaliger ausbilder hat auch immer rumgezickt, aber er muss das bezahlen.

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    die Krankenkasse kann es nicht bezahlen, da keine Behandlung erfiolgt und es keine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung ist.

    Anm besten bei der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat erkundigen. Häufig macht diese Untersuchungen der Betriebsarzt und der Arbeitnehmer bekommt gar keine Rechnung.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von Dorfrocker Dorfrocker

    Der Unterschied ist folgender:der Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ausschließlich für die Arbeit(brauchst Du auch für´n Führerschein...),der Einstellungstest allerdings schon.Normalerweise macht der (zukünftige)AG auch gleich einen Termin bei der zuständigen Stelle(so kenn ich das,hab´s schon ein paarmal durch).

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