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Ärztliche Schweigeplicht,nur für Ärzte oder auch für Krankenschwestern?

Frage von Usch74 Usch74

frage s. o.

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Antworten (15)

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    Antwort von vkstner vkstner

    auch für krankenschwestern, arzthelferinnen etc ;) steht bei denen im vertrag

    Kommentar von Usch74 Usch74Usch74

    danke

    Kommentar von Magali MagaliMagali

    Pfleger und Arzthelfer auch ;-)

    Kommentar von sampoli sampolisampoli

    Hat sie doch gesagt.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    die gilt für das ganze medizinische Personal und auch andere Angestellte, die vielleicht aufgrund Ihres Berufes so etwas erfahren (wie z.B. die Putzfrau)

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    Antwort von TangLang TangLang

    Für das gesamte med. Hilfspersonal natürlich auch.

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    Antwort von sommerfrage sommerfrage

    Wer ist an die rztliche Schweigepflicht gebunden? 1. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen neben den rzten auch die Angehrigen der nichtrztlichen Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, z. B. nichtrztliche Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz, Medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Masseure, Krankengymnasten, medizinisch-technische Assistenten usw. Das habe ich bei www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf gefunden. Weißt Du nun bescheid? IS!:-)

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    Antwort von ehmja ehmja

    schweige Pflicht gilt für das ganze Personal in Praxis, Krankenhaus, oder sonst wo. Auch bei ehrenamtlichen Organisationen wie z.B. DLRG...Selbst bei schulsanitätern

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    Antwort von almmichel almmichel

    Auch für ärtzliches Personal.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    ebenso

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    Antwort von Perle0106 Perle0106

    beide.... auch rechtsanwälte und pastoren und... unterliegen dieser Schweigepflicht.

    Kommentar von eva130254 eva130254eva130254

    Und deren Mitarbeiter.

    Kommentar von Perle0106 Perle0106Perle0106

    auch, hast recht...

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    Antwort von kleineRetterin kleineRetterin

    Gilt für Ärzte, Krankenschwester, Krankenpflegeschüler, Praktikanten, Famulanten, Arzthelfer, Rettungsdienstler, Selbst die Damen und Herren vom Service

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    Antwort von kleineRetterin kleineRetterin

    Gilt für Ärzte, Krankenschwester, Krankenpflegeschüler, Praktikanten, Famulanten, Arzthelfer, Rettungsdienstler, Selbst die Damen und Herren vom Service

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    Antwort von MerveManeater94 MerveManeater94

    Für alle.Nicht nur der Arzt hat ein Schweigepflicht,sondern auch die Krankenschwestern. lg

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Für alle Angestellten, die mit Patienten und deren Akten zu tun haben. Betrifft jede Sprechstundenhilfe und jede Krankenschwester.

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Gilt natürlich für das gesamte Krankenhauspersonal vom Arzt bis zum Reinigungspersonal.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    es steht NICHT in den Verträgen,nur als Zusatz bei einigen Kliniken,aber wir haben auch zum Diplom ein Gelöbniss abgelegt und dass bindet für ein Berufsleben,jedenfalls war es im Osten so!!!

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Die haben auch die Schweigepflicht

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