frage s. o.
Antworten (15)
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4Antwort von
vkstnervkstner
auch für krankenschwestern, arzthelferinnen etc ;) steht bei denen im vertrag
Kommentar von
MagaliMagali Pfleger und Arzthelfer auch ;-)
Kommentar von
sampolisampoli Hat sie doch gesagt.
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2Antwort von
DerTrollDerTroll
die gilt für das ganze medizinische Personal und auch andere Angestellte, die vielleicht aufgrund Ihres Berufes so etwas erfahren (wie z.B. die Putzfrau)
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1Antwort von
sommerfragesommerfrage
Wer ist an die rztliche Schweigepflicht gebunden? 1. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen neben den rzten auch die Angehrigen der nichtrztlichen Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, z. B. nichtrztliche Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz, Medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Masseure, Krankengymnasten, medizinisch-technische Assistenten usw. Das habe ich bei www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf gefunden. Weißt Du nun bescheid? IS!:-)
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1Antwort von
ehmjaehmja
schweige Pflicht gilt für das ganze Personal in Praxis, Krankenhaus, oder sonst wo. Auch bei ehrenamtlichen Organisationen wie z.B. DLRG...Selbst bei schulsanitätern
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1Antwort von
Perle0106Perle0106
beide.... auch rechtsanwälte und pastoren und... unterliegen dieser Schweigepflicht.
Kommentar von
eva130254eva130254 Und deren Mitarbeiter.
Kommentar von
Perle0106Perle0106 auch, hast recht...
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0Antwort von
kleineRetterinkleineRetterin
Gilt für Ärzte, Krankenschwester, Krankenpflegeschüler, Praktikanten, Famulanten, Arzthelfer, Rettungsdienstler, Selbst die Damen und Herren vom Service
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0Antwort von
kleineRetterinkleineRetterin
Gilt für Ärzte, Krankenschwester, Krankenpflegeschüler, Praktikanten, Famulanten, Arzthelfer, Rettungsdienstler, Selbst die Damen und Herren vom Service
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MerveManeater94MerveManeater94
Für alle.Nicht nur der Arzt hat ein Schweigepflicht,sondern auch die Krankenschwestern. lg
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0Antwort von
Sally2809Sally2809
Für alle Angestellten, die mit Patienten und deren Akten zu tun haben. Betrifft jede Sprechstundenhilfe und jede Krankenschwester.
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SwissladySwisslady
Gilt natürlich für das gesamte Krankenhauspersonal vom Arzt bis zum Reinigungspersonal.
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0Antwort von
Tessa13Tessa13
es steht NICHT in den Verträgen,nur als Zusatz bei einigen Kliniken,aber wir haben auch zum Diplom ein Gelöbniss abgelegt und dass bindet für ein Berufsleben,jedenfalls war es im Osten so!!!
danke