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Ärztliche Schweigeplficht --> Ist das rechtens?

gefragt von blablubblub am 25.10.2009 um 12:57 Uhr

Hallo, an meiner Uni mus bei Krankschreibungen/Attesten bei Prüfungen ein Formblatt ausgefüllt werden, und da soll der Arzt die Diagnose, sowie Symptome und die daraus resultierende Einschränkung der Leistungsfähigkeit drauf schreiben.

Außerdem steht folgendes drauf: "Das Verlangen auf Erstellung des Attestes durch den Studierenden beinhaltet die konkludent erklärte Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht." --> Heisst das, die Uni kann dann dort anrufen, und nachfragen, oder wie ist das zu verstehen?


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anonym
beantwortet von blackdesire am 25. Oktober 2009 12:58
1x
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ja das du den arzt von seiner schweigepflicht der uni gegenüber entbindest und die bekommen dann auch auskünfte über dich


miniwo
beantwortet von miniwo am 25. Oktober 2009 13:01
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Du entbindest den Arzt der Uni gegenüber von der Schweigepflicht,.. die können dann dort anrufen und nachfragen, allerdings nur wegen der einen Krankheit,.. aber ob das rechtens ist, sowas zu verlangen,.. da zweifle ich doch sehr stark

Kommentar von blablubblub am 25. Oktober 2009 13:07

Mich hats glücklicherweise nur ein mal betroffen, weil das eine Neuregelung ist, und ich mit meinen Prüfungen durch bin! Allerdings stand dann drauf, dass ich "krampfartige Unterleibsschmerzen" hatte (Regel halt, und ich konnt kaum Sitzen, geschweige denn stehen), und das find ich eigentlich nicht so gut, weil das niemanden etwas angeht.


olejole
beantwortet von olejole am 25. Oktober 2009 12:58
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ja, das heisst es. Gibt es für die Uni einen Verdacht der Simulation, können sie direkt beim Arzt nachfragen.

Kommentar von blablubblub am 25. Oktober 2009 13:11

Hmm, aber wenn es wirklich um den Verdacht einer Simulation gehen würde, dann würde sich dich eigentlich der Arzt ins eigene FLeisch schneiden! Wenn er mich auf dem Fragebogen krank schreibt, dann kann er es ja hinterher schlecht widerrufen, ansonsten würde er ja zugeben, dass er mich nicht untersucht hat oder mich wider besseren Wissens krank geschrieben hat!

(rein hypothetisch natürlich, weil ich mit meinen Prüfungen eh schon durch bin)


anonym
beantwortet von Hollabeck am 25. Oktober 2009 13:01
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Nein, der Arzt wird nur soweit von der Schweigepflicht entbunden, soweit es die korrekte Ausfüllung des Fragebogens betrifft. Ob dieser Fragebogen an sich rechtlich zulässig ist, müsste jedoch geklärt werden.


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