habe mich in meine zahnärztin verliebt. was darf sie davon ausserhalb der praxis( z.b. in ihrer familie ) erzählen ?
ärztliche schweigepflicht und gefühle
Antworten (16)
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diemeggiediemeggie
nichts. zumindest nichts, woraus man hören kann, um wen es sich handeln könnte.
ob sie sich daran hält, ist eine andere sache. -
6Antwort von
Beetle75Beetle75
Alles was privat ist, darf sie erzählen, nur keine Behandlungsgespräche
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diemeggiediemeggie während der arbeit ist fast nichts privat :)
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flirtheavenflirtheaven sehe ich auch so! sie darf höchstens folgendes sagen "ein patient ist veliebt in mich" oder "herr xyz ist verliebt in mich" bei letzterer aussage, darf sie aber nicht sagen, dass herr xyz ihr patient ist!
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diemeggiediemeggie richtig.
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3Antwort von
ScramjetScramjet
Nun - sie darf Dich auf jeden Fall nicht namentlich als Patienten outen. Das fällt sehr wohl unter die Schweigepflicht.
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3Antwort von
flirtheavenflirtheaven
sie darf sagen, dass ud in sie verliebt bist, sie darf aber nicht dagen, dass du ihr patient bist.
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diemeggiediemeggie das ist doch mal ne antwort!
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3Antwort von
VrostieVrostie
das fällt nicht unter die ärztliche Schweigepflicht, weil es eine private Sache ist und nix mit ihrem Beruf zu tun hat. Sie darf, wenn sie will, es jedem erzählen.
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Gammaray74Gammaray74 Irrtum! Seinen Namen z.B. nicht!
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flirtheavenflirtheaven solange sie nicht sagt, dass es ein patient ist!!
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2Antwort von
NadineDoNadineDo
Wenn Du Patient bist - nichts.
Ich frage mich gerade, wie man sich in seinen Zahnarzt verlieben kann...Höchstens doch schwärmen oder?
Überleg Dir nochmal, was Du ihr wirklich sagen willst....
"hau Dottor, ich hind hie ech hichti holl!" :-)
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caramba100 so was geht dann über einen "liebesbrief", den man ihr vertraulich giebt
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1Antwort von
mienchemienche
Alles, wenn sie die Liebe erwidern sollte. Private Angelegenheiten, das ist eine, stehen nicht unter der Schweigepflicht.
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1Antwort von
FlotteLotte83FlotteLotte83
Ihrer Schweigepflicht unterliegt ja nur deine Patientenakte. Was Privatkram angeht, darf sie alles erzählen.
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Gammaray74Gammaray74 Wo holen manche eignedlich ihr Halbwissen her?! 'unterliegt ja nur deine Patientenakte'....ja nee, is klar...
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diemeggiediemeggie :-)
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ScoderoScodero
Hat ja nix mit deiner Patienten-Akte zu tun. Daher kann sie es erzählen wem sie will
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ArthurDent82ArthurDent82
Ey, Caramba.
Da es sich um nichts Medizinisches handelt, gehe ich davon aus, dass sie das brav weitererzählen wird.
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antidepriantidepri
Zu Hause kann sie es ausposaunen, wüsste nicht was dagegen spricht. Anderseits habe ich die Frage wohl etwas ungenau "aufgefasst": es ist also gegenseitig, nicht nur einseitig??? Ich hoffe es für Euch und wünsche viel Glück und Erfolg, wo die Liebe hifällt... wir können es nicht ändern.
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Gammaray74Gammaray74
Warum sollte sowas unter die ärztliche Schweigepflicht fallen?! Solange sie dich nicht beim Namen nennt....
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ilovebasketballilovebasketball
alles was sie will.. sie ist ja da dann privat und nicht geschäfftlich:)
quatsch. was macht sie denn, wenn ein bekannter von ihr immer in ihre praxis kommt und ihr irgendwelchen klatsch und tratsch erzählt? darf sie das dann auch nicht erzählen, weil er ihr das erzählt hat, als er in ihrer praxis war?
die patienten dürfen immer alle erzählen, was sie wollen. nicht umgekehrt. ist ein heikles thema, viele ärzte haben da schon anzeigen bekommen.