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ärztliche Schweigepflicht - was gehört dazu?

Frage von beast beast

Kurz  zum Sachverhalt: Mein Vater wurde in eine Klinik eingeliefert und  von dort in eine Fachklinik verlegt. Adresse ist bekannt. Da telefonisch kein durchkommen ist, habe ich die Klinik per Mail kontaktiert. Ich  habe  mich vorgestellt, den Verwandschaftsgrad angegeben und mich erkundigt, was für eine Erkrankung mein Vater hat, auf welcher Station er liegt, wie es ihm geht und ob ich Ihn Besuchen bedarf.  Ich bekam auch Antwort auf die Mail  aber was für eine:" Aus Rücksicht auf die ärztliche Schweigepflicht können  wir all Ihre Fragen nicht beantworten. "

Meine Frage ist nun: Darf ich als Tochter nicht wissen  was für eine Krankheit mein Vater hat?  Darf ich nicht einmal wissen wo mein Vater liegt und wie es ihm geht? Darf nicht einmal wissen ob  ich  ihn  besuchen darf? Die Klinik ist gut zwei Autostunden entfernt und ich möchte nicht umsonst dahin fahren um  mir dann sagen zu lassen,  dass mein Vater keinen Besuch  empfangen darf.

 

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Antworten (17)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von BBausKL BBausKL

    Per email bekommst du keine Auskunft, es könnte sich ja jede als seine Tochter ausgeben. Wenn es nicht gerade eine PSYCHO Klinik ist wohin dein Vater verlegt wurde kannst du getrost hinfahren. Als Tochter kannst du ihn garantiert besuchen. Es sei denn, dein Vater hat der Klinik ausdrücklich gesagt, dass er keine Besucher empfangen möchte oder speziell dich nicht mag (was ich dir nicht wünsche).

    Kommentar von beast beastbeast

      na  das wäre  mir  neu  wenn  mein Papa mich  nicht mehr  mag ^^

    Ich hoffs auch mal nicht dass er auf einer "geschlossenen "  gelandet ist. Du bist der einzige der siese Möglichkeit bei der Beantwortung der Frage in Betracht gezogen hast. Somit hast Du  wohl als  einziger auch  verstanden  warum  ich  so sauer bin  dass ich  keine Auskunft  auf die Frage bekommen habe  --- ob ich  Papa  besuchen darf. Damit  hast  Du  Dir das Schleifchen verdient  :-)

     

  • 3
    Antwort von ofi21 ofi21

    Nun sicherlich ist es für dich nicht schön, dass du keine Auskunft bekommst aber die Klinik kann nicht wirklich überprüfen, ob du wirklich die Tochter bist. Eine Mail kann jeder schreiben.

    Die Klinik hat das schon richtig so gemacht.

    Auch wenn eine Fahrt 2 Stunden dauert, wenn man sich Sorgen macht, wissen will, wie es dem Vater geht usw. nimmt man diese Fahrt dann wohl gerne auf sich, um Bescheid zu wissen.

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    solche Infos werden nur persönlich an Dich weitergegeben, NIE per Telefon ode Mail.

    Kommentar von beast beastbeast

    man  hätte  mit  wenigstens  sagen können  ob er  überhaupt  Besuch  empfangen darf. Nicht einmal  das weiß  ich  --- die restlichen Fragen  könnte ich  ja  dann  einem Arzt stellen, wenn  ich  Paps  besuche.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    damit könnte man aber rückschlüsse auf den gesundheitszustand schließen und das fällt daher unter die schweigepflicht.

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    Antwort von booklady booklady

    Generell besteht die ärztliche Schweigepflicht auch für nahe Angehörige (Kinder, Ehefrau usw.). Die Klinik hat also absolut richtig gehandelt. Der Arzt darf Diagnosen, Therapievorschläge u. ä. nur dann an die Angehörigen weiterreichen, wenn der Patient dieses dem Arzt ausdrücklich genehmigt hat.

    Viele Ärzte geben direkten Verwandten schon mal Auskünfte, ohne das vorher mit dem Patienten geklärt zu haben. Daher kommt es auch immer wieder zu entsprechenden Klagen (es gibt nun auch mal Patienten, die das nicht gut finden). Einige Kliniken haben daraus inzwischen gelernt und lassen den Patienten einen Schweigepflichtsbefreiungsbogen ausfüllen. Darin gibt der Patient seine Zustimmung und benennt auch die Person oder Personen, die der Arzt unterrichten darf.

    Eine Ausnahme wäre es, wenn der Patient so schwer erkrankt ist, dass er selbst nicht mehr ansprechbar ist oder aus einem anderen Grund nicht entscheiden kann, was passieren soll. Dann werden zunächst einmal die nächsten Angehörigen angesprochen.

    Telefonisch oder per E-Mail dürfen Ärzte generell keine Auskunft erteilen. Das geht nur, wenn das vorher abgesprochen wurde, weil ein Verwandter vielleicht weit weg wohnt und nicht ständig vor Ort sein kann.

    Und Pflegepersonal darf generell keine Auskünfte geben, egal was besprochen wurde.

  • 2
    Antwort von gpucpu gpucpu

    Doch, aber vergiss nicht, eine Mail und sich als Tochter "ausgeben" kann nun wirklich jeder, gleiches gilt übrigens für einen Anruf, die Klinik hat sich also völlig korrekt verhalten.

  • 2
    Antwort von sandrina09 sandrina09

    die dürfen sir das nicht per mail schicken da sie ja nicht sicher gehen können das du es auch wirklich bist geh persönlich hin du wirst ihn schon sehen dürfen aber wieso weist du als kind nicht was mit deinem vater ist

    Kommentar von beast beastbeast

    mein Vater lebt  im Seniorenheim,  von dort  aus gings  in  der erste Klinik. Und  von da aus   ganz  schnell in  die  nächste Klinik. Das ging  so schnell ,  dass man  uns  in  Klinik  Nummer nur  sagen konnte :  wir  haben zur  Festellung  endgültiger Befunde  in  eine  Fachklinik  überwiesen

    Kommentar von sandrina09 sandrina09sandrina09

    oh ich verstehe deine situation da du sagst du erreichst in der klinik niemanden fahr hin man wird dir nicht verbieten deinen vater zu sehen außerdem wir ein arzt dir sicherlich sagen müssen was mit deinem vater ist,viel glück

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    Antwort von user761 user761

    Leider ist es so,das die Klinik ohne dich zu kennen keine auskunft geben darf.Du mußt schon dahin fahren und nachweisen das du die Tochter deines Vaters bist.Da du direkt Verwandt bist hast du auch die Möglichkeit deinen Vater zumindestens zu sehen auch wenn er aus gesundheitlichen Gründen keinen Besuch empfangen darf.

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    Antwort von lupfi lupfi

    Das Problem ist wohl, dass theoretisch ja jeder behaupten könnte seine Tochter zu sein...Es wird Dir sicher Auskunft gegeben, aber nur persönlich !! Und das eben um Mißbrauch vorzubeugen...

    Kommentar von beast beastbeast

    ja  sicher,  woher  weiß  ein  Fremder  den Namen meines Vaters, meinen Namen  ,  wo   mein Vater  sich geade aufhält  - und  der  schreibt  dann auch  noch  über  meine  Mail-Adresse? Ich  meine  mal,  man  hätte  meinen Vater  fragen  können ,  wie  ich  heisse,  ob  ich wirklich  die Tochter bin  und  on das wirklich  meine  Mailadresse ist.  Da  könnte auch  wer  mit meinem  geklauten  Ausweis  im klinikum  auftauchen   und  behauoten   ICH  zu  sein

    Kommentar von lupfi lupfilupfi

    ich verstehe, dass Du sauer bist. Aber so sind die Vorschriften und die werden sich daran halten...

  • 2
    Antwort von FaithLehane FaithLehane

    das Problem war die EMAIL. Das ist ungefähr wie wenn du am ( Abhörbaren) Telefon sitzt oder gleich auf Facebook schreibst. Du musst IMMER PERSÖHNLICH Hinkommen, oder vielleicht kannst du ja deinen Vater erreichen.

  • 1
    Antwort von beast beast

    Ich  bedanke mich  mal  bei  Euch  allen   und  überreiche  Euch  ALLEN  mal   das Schleifchen . Vergeben  kann ichs  ja  nur  einmal direkt   :-)

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    Antwort von Selko Selko

    Persönlich hinfahren, Ausweis zeigen dann darf dir keiner was verbieten!!

     

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    Antwort von Masseltoff Masseltoff

    du bekommst,ganz berechtigt,KEINE Auskünfte,schon gar nicht per mail,da kann ja Hinz und Kunz schreiben und es ist nicht zu kontrollieren.Persönliche Auskünfte bekommst du auch nur,wenn dein Vater es ausdrücklich!erlaubt.Sollte er es nicht können,tritt die Vorsorge-oder Btreuungsvollmacht ein,darin muss erklärt sein,wer Auskünfte einholen darf.Ganz einfach!

    Kommentar von beast beastbeast

    mein Vater  hat  keine  Vorsorge  oder Betreuungsvollmacht.

    Ja  und  mit der Erlaubnis zur Auskunft -- das ist  es grade. Vielleicht kann  er  es  nicht? *seufz* 

    Kommentar von Masseltoff MasseltoffMasseltoff

    wie auch immer,alsnächste Angehörige,bekommst du im Wesentlichen persönlich vom Arzt immer Auskünfte und oft gehen die Ärzte auch etwas ins Detail,was auch oft nützlich und wichtig für die Familie ist.Ich wünsche dir von Herzen,alles Gute und vor allem ,schnelle Genesung für deinen Vater.LG Tessa

     

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    formal hat die klinik richtig gehandelt. dein vater kann die klinik von der schweigepflich oder teilen der schweigepflich dir gegenüber entbinden, dann bekommst du auch auskunft. wenn dein vater nicht ansprechbar ist, wird sich der behandelnde arzt mit dir in verbindung setzen.

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    Antwort von hangmaster hangmaster

    die betreffende person auf der anderen seite der strippe hat vollkommen richtige gehandelt. nicht einmal verwandte sind von der schweigepflicht, und dazu gehört all das was du beschrieben hast, ausgenommen. vielleicht hätte sie dir sagen können, wie das mit den besuchszeiten sind. aber wie soll das personal wirklich wissen, dass du die tochter bist und nicht irgendein auftragskiller, der jemanden killen will oder jemand,der aus den krankheitsdten einen anderen nutzen ziehen will ;) 

    Kommentar von beast beastbeast

    *lach*  na  Danke  Auftragskiller  ---  hihi danke  Du  hast  mich  zum Lachen gebracht  :-) 

    Kommentar von hangmaster hangmasterhangmaster

    :)

  • 1
    Antwort von Mariella Mariella

    Ob du ihn besuchen darfst sagen die dir am Telefon,.............das unterliegt nicht der Schweigepflicht.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    oh doch, die klinik darf nichtmal mitteilen, ob der vater überhaupt patient ist. das wird vielleicht in vielen krankenhäusern nicht so eng gesehen, aber die schweigepflicht geht so weit.

    Kommentar von booklady bookladybooklady

    Das ist nicht ganz korrekt. Wenn man den Patienten namentlich benennen kann, darf die Klinik schon sagen, ob dieser Patient stationär aufgenommen wurde und auch, auf welcher Station der Patient sich befindet. Das unterliegt nur dann der Schweigepflicht, wenn der Patient ausdrücklich darauf besteht, dass niemand erfahren soll, dass er sich in der Klinik aufhält.

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    Antwort von Bujin Bujin

    Würde ein Arzt solche Details per E-Mail verbreiten würde er seine Karriere gefährden. Bei hunderten Pazienten jährlich kann man denen das sicher nicht verübeln. Sie müssen sich auch an Regeln halten.

     

    Ich kann mir nicht vorstellen dass man keinen Besuch empfangen darf in dem Fall. Mein Opa lag schmerzverkrümmt an Lungenkrebs leidend unter Morphium im Krankenbett und konnte nicht reden. Wir durften ihn trotzdem besuchen. War zwar sehr schmerzhaft aber besser als wenn er alleine hätte leiden müssen.

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    Antwort von kadilac kadilac

    Die Krankheit deines Vaters, geht nur ihn etwas an.Ausserdem solltest du persönlich in der Klinik vorbeischauen, am Telefon ist schwer festzustellen, ob du tatsächlich seine Tochter bist. Du hast Pech, dass ausgerechnet du eine Klinik erwischt hast, in der die Schweigepflicht Ernst genommen wird. Dein Vater kann das ändern, du solltest mit ihm reden, aber nicht per Telefon!

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