19

Ärztliche Schweigepflicht...

Frage von TamaraH TamaraH

Wenn ein Verbrecher seine Tat einem Psychologen gesteht, ist der Psychologe dann trotzdem an seine ärztliche Schweigepfilcht gebunden oder muss er es der Polizei melden? Lg Tamara

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 9
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.

    Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen.

    Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen.

    Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung.

    In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

    (http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf)

    Kommentar von TamaraH TamaraHTamaraH

    Also heißt das dass der Psychologe nur Anzeige erstatten muss wenn sein Patient eine Straftat plant. Aber nicht wenn er die Straftat schon begangen hat....versteh ich des richtig?

    Und nochmal für alle::: Ich hab nichts verbrochen. Ist alles rein interessehalber!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    ja so kenne ich das auch.

    Ich denke nur ein Richter kann eine Arzt/Priester oder Psychologen ansonsten per Beschluss von der Schweigepflicht entbinden.

  • 4
    Antwort von BesserwissHoch3 BesserwissHoch3

    was die medizinische Seite betrifft, ist er an die Schweigepflicht gebunden. Die Tat muß er beanzeigen. Anders bei einem Anwalt oder im Beichtstuhl...

  • 1
    Antwort von Blacky2006 Blacky2006

    Man kann auch von der Schweigepflicht entbunden werden.

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Ich meine jetzt, was Ärzte, Psychologen, Priester etc. angeht.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    das wird der Verbrecher nicht tun - und niemand sonst kann von der Schweigepflicht entbinden

  • 0
    Antwort von easy2802 easy2802

    Wenn es um Mord geht, dann darf er das ohne Folgen der Polizei melden

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Wichtig!

    Nur wenn es um einen ZUKÜNFTIGEN Mord geht. 

  • 0
    Antwort von docbde docbde

    Es gibt einen Unterschied zwischen Schweigepflicht, z.B. nach SGB (Sozialgeheimnis) oder StGB (Berufsgeheimnisträger wie Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte usw) und dem Zeugnisverweigerungsrecht nach StPo bzw. ZPO. Bei der Schweigepflicht ist umstritten, wie weit diese geht, z.B. bei geplanten schweren Verbrechen wie Mord oder Raub. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit für den geheimnisträger, straffrei zu bleiben: Nämlich wenn er geeignete Schritte ergreift, das geplante Verbrechen zu verhindern (d.h. auf sozialarbeiterisch "Wir reden mal drüber!"). Bei der zeugnisverweigerung ist die Sache klar: War oder ist der Verbrecher Patient des Psychologen, z.B. in einer Psychotherapie und redet in diesem Zusammenhang über ein Verbrechen, muss und darf der Psychologe nichts sagen.

  • 0
    Antwort von Kermit65 Kermit65

    Könnte auch auf die Schwere der Tat ankommen, wenn du sagst du hast beim Aldi ne Banane geklaut... hm wird der nix machen, wenn du sagst du bist Deinen Oldies zuhause an die Kehle... dann muß er ja wohl!

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Muss er nicht. Und wenn, macht er sich sogar strafbar. Es gibt nur einen Grund, der den Verschwiegenheitsbrecher ungeschoren davon kommen lässt: Und zwar, wenn er durch seinen Verschwiegenheitsbruch eine WEITERE Straftat verhindert, und nicht wenn er eine begangene Straftat meldet.

  • 0
    Antwort von kathis1989 kathis1989

    Er hat zwar seine schweigepflicht, aber wenn es um verbrechen geht muss er diese auch anzeigen!

    Lg

  • 0
    Antwort von Cinamon83 Cinamon83

    http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf hier steht alles drin. Bei anzeigungspflichtigen Dingen wie Mord ect. muss er Anzeige erstatten, bei "kleineren" Delikten z.B. Vergiften der Nnachbarkatze muss er Schweigen.

  • 0
    Antwort von bethloe bethloe

    Hast was verbrochn

    Kommentar von Kermit65 Kermit65Kermit65

    Das wirdse uns ned sagen, wir haben ja ned mal Schweigepflicht! hähä

  • 0
    Antwort von Kermit65 Kermit65

    oh nein, was habe ich getan, versehentlich auf das kreuz geklickt was unter der 2 an der seite steht??? ist das schlimm? sorry

  • 0
    Antwort von Steve9 Steve9

    oh mein gott was hast du gemacht?

    Kommentar von TamaraH TamaraHTamaraH

    Hey!! Ich hab nichts gemacht!!! ;-)

  • 0
    Antwort von claudia2566 claudia2566

    Ich denke schon das der Arzt trotz allem an die schweigepflicht gebunden ist, was den Gesundheitszustand betrift, bei so etwas heiklem glaube ich schon weniger,denke ich mal,,warum ,,haste was angestellt,,:-)lg WAR NUR SPASS::

  • 0
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    sau gute Frage..Ich glaube es kommt darauf an was es für eine Tat ist...genauso ist es doch beim beichten in der Kirche??? Strafvereitelung ist ja auch ne Straftat!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Beim Beichten in der Kirche ist das anders. Der Priester muß nur auf den Beichtenden einwirken, damit der sich selbst bei der Polizei meldet. Er selber darf das Verbrechen nicht melden, jedenfalls nicht unter Nennung des Täters.

    Kommentar von TamaraH TamaraHTamaraH

    Und was würde mit dem Priester passieren wenn er es meldet und den Täter benennnt?

    Kommentar von Dschulia Dschulia

    er verliert seinen Job.

    Kommentar von MichaelSelm MichaelSelmMichaelSelm

    Kommentar zu anjanni

    Prima Antwort und vollkommen richtig.

    Ich möchte ergänzen:

    Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.

    Beispiel:

    Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).

    Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche. Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.

    Gruß Michael

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.