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Ärztliche Schweigepflicht...

gefragt von TamaraHTamaraH am 18.07.2008 um 13:47 Uhr

Wenn ein Verbrecher seine Tat einem Psychologen gesteht, ist der Psychologe dann trotzdem an seine ärztliche Schweigepfilcht gebunden oder muss er es der Polizei melden? Lg Tamara

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Gesetz x 2.106 Psychologe x 148 Schweigepflicht x 77

anonym
beantwortet von Auskunft am 18. Juli 2008 13:54
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Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.

Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen.

Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen.

Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung.

In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

(http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf)

Kommentar von 66817cd334c501daf1bd276961d3432dsmallTamaraH am 18. Juli 2008 13:58

Also heißt das dass der Psychologe nur Anzeige erstatten muss wenn sein Patient eine Straftat plant. Aber nicht wenn er die Straftat schon begangen hat....versteh ich des richtig?

Und nochmal für alle::: Ich hab nichts verbrochen. Ist alles rein interessehalber!

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 18. Juli 2008 14:00

ja so kenne ich das auch.

Ich denke nur ein Richter kann eine Arzt/Priester oder Psychologen ansonsten per Beschluss von der Schweigepflicht entbinden.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 13:48
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was die medizinische Seite betrifft, ist er an die Schweigepflicht gebunden. Die Tat muß er beanzeigen. Anders bei einem Anwalt oder im Beichtstuhl...


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 18. Juli 2008 13:48
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Man kann auch von der Schweigepflicht entbunden werden.

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 18. Juli 2008 13:49

Ich meine jetzt, was Ärzte, Psychologen, Priester etc. angeht.

Kommentar von anjanni am 18. Juli 2008 13:54

das wird der Verbrecher nicht tun - und niemand sonst kann von der Schweigepflicht entbinden


easy2802
beantwortet von easy2802 am 3. August 2008 22:34
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Wenn es um Mord geht, dann darf er das ohne Folgen der Polizei melden


anonym
beantwortet von docbde am 18. Juli 2008 14:37
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Es gibt einen Unterschied zwischen Schweigepflicht, z.B. nach SGB (Sozialgeheimnis) oder StGB (Berufsgeheimnisträger wie Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte usw) und dem Zeugnisverweigerungsrecht nach StPo bzw. ZPO. Bei der Schweigepflicht ist umstritten, wie weit diese geht, z.B. bei geplanten schweren Verbrechen wie Mord oder Raub. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit für den geheimnisträger, straffrei zu bleiben: Nämlich wenn er geeignete Schritte ergreift, das geplante Verbrechen zu verhindern (d.h. auf sozialarbeiterisch "Wir reden mal drüber!"). Bei der zeugnisverweigerung ist die Sache klar: War oder ist der Verbrecher Patient des Psychologen, z.B. in einer Psychotherapie und redet in diesem Zusammenhang über ein Verbrechen, muss und darf der Psychologe nichts sagen.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 18. Juli 2008 14:00
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Könnte auch auf die Schwere der Tat ankommen, wenn du sagst du hast beim Aldi ne Banane geklaut... hm wird der nix machen, wenn du sagst du bist Deinen Oldies zuhause an die Kehle... dann muß er ja wohl!


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 18. Juli 2008 13:58
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Er hat zwar seine schweigepflicht, aber wenn es um verbrechen geht muss er diese auch anzeigen!

Lg


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 18. Juli 2008 13:55
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http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf hier steht alles drin. Bei anzeigungspflichtigen Dingen wie Mord ect. muss er Anzeige erstatten, bei "kleineren" Delikten z.B. Vergiften der Nnachbarkatze muss er Schweigen.


anonym
beantwortet von bethloe am 18. Juli 2008 13:54
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Hast was verbrochn

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 18. Juli 2008 13:56

Das wirdse uns ned sagen, wir haben ja ned mal Schweigepflicht! hähä


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 18. Juli 2008 13:51
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oh nein, was habe ich getan, versehentlich auf das kreuz geklickt was unter der 2 an der seite steht??? ist das schlimm? sorry


Steve9
beantwortet von Steve9 am 18. Juli 2008 13:51
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oh mein gott was hast du gemacht?

Kommentar von 66817cd334c501daf1bd276961d3432dsmallTamaraH am 18. Juli 2008 13:54

Hey!! Ich hab nichts gemacht!!! ;-)


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 18. Juli 2008 13:50
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Ich denke schon das der Arzt trotz allem an die schweigepflicht gebunden ist, was den Gesundheitszustand betrift, bei so etwas heiklem glaube ich schon weniger,denke ich mal,,warum ,,haste was angestellt,,:-)lg WAR NUR SPASS::


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juli 2008 13:49
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sau gute Frage..Ich glaube es kommt darauf an was es für eine Tat ist...genauso ist es doch beim beichten in der Kirche??? Strafvereitelung ist ja auch ne Straftat!

Kommentar von anjanni am 18. Juli 2008 13:55

Beim Beichten in der Kirche ist das anders. Der Priester muß nur auf den Beichtenden einwirken, damit der sich selbst bei der Polizei meldet. Er selber darf das Verbrechen nicht melden, jedenfalls nicht unter Nennung des Täters.

Kommentar von 66817cd334c501daf1bd276961d3432dsmallTamaraH am 18. Juli 2008 14:06

Und was würde mit dem Priester passieren wenn er es meldet und den Täter benennnt?

Kommentar von Dschulia am 18. Juli 2008 15:46

er verliert seinen Job.


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