TamaraH am 18.07.2008 um 13:47 Uhr
Wenn ein Verbrecher seine Tat einem Psychologen gesteht, ist der Psychologe dann trotzdem an seine ärztliche Schweigepfilcht gebunden oder muss er es der Polizei melden? Lg Tamara
Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.
Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen.
Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen.
Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung.
In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.
(http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf)

was die medizinische Seite betrifft, ist er an die Schweigepflicht gebunden. Die Tat muß er beanzeigen. Anders bei einem Anwalt oder im Beichtstuhl...

Man kann auch von der Schweigepflicht entbunden werden.
Blacky2006 am 18. Juli 2008 13:49 Ich meine jetzt, was Ärzte, Psychologen, Priester etc. angeht.
das wird der Verbrecher nicht tun - und niemand sonst kann von der Schweigepflicht entbinden
Wenn es um Mord geht, dann darf er das ohne Folgen der Polizei melden
Es gibt einen Unterschied zwischen Schweigepflicht, z.B. nach SGB (Sozialgeheimnis) oder StGB (Berufsgeheimnisträger wie Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte usw) und dem Zeugnisverweigerungsrecht nach StPo bzw. ZPO. Bei der Schweigepflicht ist umstritten, wie weit diese geht, z.B. bei geplanten schweren Verbrechen wie Mord oder Raub. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit für den geheimnisträger, straffrei zu bleiben: Nämlich wenn er geeignete Schritte ergreift, das geplante Verbrechen zu verhindern (d.h. auf sozialarbeiterisch "Wir reden mal drüber!"). Bei der zeugnisverweigerung ist die Sache klar: War oder ist der Verbrecher Patient des Psychologen, z.B. in einer Psychotherapie und redet in diesem Zusammenhang über ein Verbrechen, muss und darf der Psychologe nichts sagen.

Könnte auch auf die Schwere der Tat ankommen, wenn du sagst du hast beim Aldi ne Banane geklaut... hm wird der nix machen, wenn du sagst du bist Deinen Oldies zuhause an die Kehle... dann muß er ja wohl!

Er hat zwar seine schweigepflicht, aber wenn es um verbrechen geht muss er diese auch anzeigen!
Lg

http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf hier steht alles drin. Bei anzeigungspflichtigen Dingen wie Mord ect. muss er Anzeige erstatten, bei "kleineren" Delikten z.B. Vergiften der Nnachbarkatze muss er Schweigen.
Hast was verbrochn
Kermit65 am 18. Juli 2008 13:56 Das wirdse uns ned sagen, wir haben ja ned mal Schweigepflicht! hähä

oh nein, was habe ich getan, versehentlich auf das kreuz geklickt was unter der 2 an der seite steht??? ist das schlimm? sorry
oh mein gott was hast du gemacht?
TamaraH am 18. Juli 2008 13:54 Hey!! Ich hab nichts gemacht!!! ;-)

Ich denke schon das der Arzt trotz allem an die schweigepflicht gebunden ist, was den Gesundheitszustand betrift, bei so etwas heiklem glaube ich schon weniger,denke ich mal,,warum ,,haste was angestellt,,:-)lg WAR NUR SPASS::

sau gute Frage..Ich glaube es kommt darauf an was es für eine Tat ist...genauso ist es doch beim beichten in der Kirche??? Strafvereitelung ist ja auch ne Straftat!
Beim Beichten in der Kirche ist das anders. Der Priester muß nur auf den Beichtenden einwirken, damit der sich selbst bei der Polizei meldet. Er selber darf das Verbrechen nicht melden, jedenfalls nicht unter Nennung des Täters.
Also heißt das dass der Psychologe nur Anzeige erstatten muss wenn sein Patient eine Straftat plant. Aber nicht wenn er die Straftat schon begangen hat....versteh ich des richtig?
Und nochmal für alle::: Ich hab nichts verbrochen. Ist alles rein interessehalber!
ja so kenne ich das auch.
Ich denke nur ein Richter kann eine Arzt/Priester oder Psychologen ansonsten per Beschluss von der Schweigepflicht entbinden.