Wenn ein Verbrecher seine Tat einem Psychologen gesteht, ist der Psychologe dann trotzdem an seine ärztliche Schweigepfilcht gebunden oder muss er es der Polizei melden? Lg Tamara
Antworten (13)
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9Antwort von
AuskunftAuskunft
Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.
Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen.
Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen.
Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung.
In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.
(http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf)
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4Antwort von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3
was die medizinische Seite betrifft, ist er an die Schweigepflicht gebunden. Die Tat muß er beanzeigen. Anders bei einem Anwalt oder im Beichtstuhl...
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1Antwort von
Blacky2006Blacky2006
Man kann auch von der Schweigepflicht entbunden werden.
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Blacky2006Blacky2006 Ich meine jetzt, was Ärzte, Psychologen, Priester etc. angeht.
Kommentar von
anjannianjanni das wird der Verbrecher nicht tun - und niemand sonst kann von der Schweigepflicht entbinden
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0Antwort von
easy2802 Wenn es um Mord geht, dann darf er das ohne Folgen der Polizei melden
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kosy3kosy3 Wichtig!
Nur wenn es um einen ZUKÜNFTIGEN Mord geht.
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0Antwort von
docbdedocbde
Es gibt einen Unterschied zwischen Schweigepflicht, z.B. nach SGB (Sozialgeheimnis) oder StGB (Berufsgeheimnisträger wie Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte usw) und dem Zeugnisverweigerungsrecht nach StPo bzw. ZPO. Bei der Schweigepflicht ist umstritten, wie weit diese geht, z.B. bei geplanten schweren Verbrechen wie Mord oder Raub. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit für den geheimnisträger, straffrei zu bleiben: Nämlich wenn er geeignete Schritte ergreift, das geplante Verbrechen zu verhindern (d.h. auf sozialarbeiterisch "Wir reden mal drüber!"). Bei der zeugnisverweigerung ist die Sache klar: War oder ist der Verbrecher Patient des Psychologen, z.B. in einer Psychotherapie und redet in diesem Zusammenhang über ein Verbrechen, muss und darf der Psychologe nichts sagen.
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0Antwort von
Kermit65Kermit65
Könnte auch auf die Schwere der Tat ankommen, wenn du sagst du hast beim Aldi ne Banane geklaut... hm wird der nix machen, wenn du sagst du bist Deinen Oldies zuhause an die Kehle... dann muß er ja wohl!
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kosy3kosy3 Muss er nicht. Und wenn, macht er sich sogar strafbar. Es gibt nur einen Grund, der den Verschwiegenheitsbrecher ungeschoren davon kommen lässt: Und zwar, wenn er durch seinen Verschwiegenheitsbruch eine WEITERE Straftat verhindert, und nicht wenn er eine begangene Straftat meldet.
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kathis1989kathis1989
Er hat zwar seine schweigepflicht, aber wenn es um verbrechen geht muss er diese auch anzeigen!
Lg
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Cinamon83Cinamon83
http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf hier steht alles drin. Bei anzeigungspflichtigen Dingen wie Mord ect. muss er Anzeige erstatten, bei "kleineren" Delikten z.B. Vergiften der Nnachbarkatze muss er Schweigen.
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bethloebethloe
Hast was verbrochn
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Kermit65Kermit65 Das wirdse uns ned sagen, wir haben ja ned mal Schweigepflicht! hähä
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Kermit65Kermit65
oh nein, was habe ich getan, versehentlich auf das kreuz geklickt was unter der 2 an der seite steht??? ist das schlimm? sorry
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Steve9Steve9
oh mein gott was hast du gemacht?
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TamaraHTamaraH Hey!! Ich hab nichts gemacht!!! ;-)
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claudia2566claudia2566
Ich denke schon das der Arzt trotz allem an die schweigepflicht gebunden ist, was den Gesundheitszustand betrift, bei so etwas heiklem glaube ich schon weniger,denke ich mal,,warum ,,haste was angestellt,,:-)lg WAR NUR SPASS::
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fabienne1997fabienne1997
sau gute Frage..Ich glaube es kommt darauf an was es für eine Tat ist...genauso ist es doch beim beichten in der Kirche??? Strafvereitelung ist ja auch ne Straftat!
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anjannianjanni Beim Beichten in der Kirche ist das anders. Der Priester muß nur auf den Beichtenden einwirken, damit der sich selbst bei der Polizei meldet. Er selber darf das Verbrechen nicht melden, jedenfalls nicht unter Nennung des Täters.
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TamaraHTamaraH Und was würde mit dem Priester passieren wenn er es meldet und den Täter benennnt?
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Dschulia er verliert seinen Job.
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MichaelSelmMichaelSelm Kommentar zu anjanni
Prima Antwort und vollkommen richtig.
Ich möchte ergänzen:
Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.
Beispiel:
Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).
Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche. Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.
Gruß Michael
Also heißt das dass der Psychologe nur Anzeige erstatten muss wenn sein Patient eine Straftat plant. Aber nicht wenn er die Straftat schon begangen hat....versteh ich des richtig?
Und nochmal für alle::: Ich hab nichts verbrochen. Ist alles rein interessehalber!
ja so kenne ich das auch.
Ich denke nur ein Richter kann eine Arzt/Priester oder Psychologen ansonsten per Beschluss von der Schweigepflicht entbinden.