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ärztliche Notdienst - Gebühren?

Frage von Shark Shark

musste ich vergangenes WE entrichten. Wenn ich heute wieder zum Notdienst müsste, würden dann wieder 10,-€ Gebühren berechnet werden? Ich bitte von Schlaubergerantworten abzusehen, vielen Dank!

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Antworten (11)

  • 8
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Kosten: 10€ pro Quartal

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    aber nicht beim Notarzt, den bezahlst immer wieder neu

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    dann haben sie wohl bei mir ne Ausnahme gemacht? Ich war leider dieses Quartal auch schon 2 mal beim Notarzt und brauchte nur das erste mal zahlen

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    glück gehabt? ;-)

    Kommentar von critter crittercritter

    Nein, zahlt man nicht bei jedem Besuch des Notarztes innerhalb eines Quartals neu, sondern nur 1x. Man bekommt vom Notarzt auch eine Quittung, die für das gesamte Quartal gilt. WilliWinzig hat vollkommen Recht. Die normale Praxisgebühr hat mit der Notarztgebühr nichts zu tun.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    nur so kenne ich das auch

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Stimmt nicht! In demselben Notdienstbezirk nur einmal pro Quartal!

  • 3
    Antwort von HolderPoldy HolderPoldy

    ja. die notfallgebühr hat nichts mit den 10 euro praxisgebühr zutun

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nicht, wenn es der selbe Notdienstbezirk ist und die Quittung vorgelegt wird! Dann nur einmal im Quartal.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    das wußte ich nicht....aber was ist ein Notdienstbezirk?

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Zum Beispiel ist der ÄND Frankfurt ein anderer Bezirk als der ÄND Wiesbaden. Aber weil man eh meistens zum nächstgelegenen geht, muss man sich darum nicht kümmern.

  • 2
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Nimm die Quittung von dieser Gebühr mit, dann nicht bzw. erst im nächsten Quartal wieder. Das gilt aber nur, wenn Du in dem selben Notdienstbezirk bleibst. Gehst Du woanders zum Notdienst, kostet es wieder 10 Euro.

  • 2
    Antwort von wienochmal wienochmal

    meines wissens kostet jeder notfalldienst 10 euro gebühren

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    stimmt nicht, man muß nur einmal 10€ pro Quartal zahlen

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    So isses! Also Quittung aufheben...

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    die Notarztgebühr ist bei jedem Besuch fällig.. es sei denn der Arzt bestellt dich zur Nachkontrolle in die Notfallssprechstunde

  • 1
    Antwort von Besen Besen

    Du mußt jedesmal 10€ bezahlen.ich habe es auch schon durch.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Selbst schuld... Quittung hätte im selben Quartal und beim selben Notdienst genügt!

  • 1
    Antwort von JoScho JoScho

    Berechtigte Notdienste sind kostenlos. Für Normaleinsätze evtl die Praxisgebühr oder die Quittung deine Arztes vorlegen.

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    stimmt nicht. meine mutter hatte zu hause einen infarkt und musste als erstes mal die 10 euro abdrücken. und dieser einsatz war wahrlich berechtigt

    Kommentar von Shark SharkShark

    Stimmt nicht,ich musste sie zahlen obwohl es ein Notfall war.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Offensichtlich wird hier wieder mal der Ärztliche Notdienst mit dem Notarzt verwechselt. Letztgenannter kostet nie eine Gebühr, sondern gehört zum Rettungsdienst und wird komplett von der Kasse bezahlt!

    Kommentar von Shark SharkShark

    Richtig - ich meinte nicht den Notarzt sondern den ärztlichen Notdienst.Das der Notarzt nichts kostet weiß doch jeder.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Och, uns werden ziemlich oft beim Einsatz 10 Euro hingehalten... Zudem gibt es immer noch Wissenslücken. Zum Beispiel, dass für einen Infarkt unbedingt der Notarzt zuständig ist und nicht der Ärztliche Notdienst...

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    zur diagnosestellung holst du aber nicht unbedingt als erstes den notarzt, vor allem wenn die symptome nicht 100%ig sind, sondern erst den ärtzlichen notdienst....

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Falsch, falsch, falsch! Bei einem Infarkt zählt jede Minute, und das direkte Alarmieren des Rettungsdienstes/Notarztes bringt enormen Zeitgewinn. Zudem hat er ohnehin die besseren Geräte zur Diagnostik dabei.

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    @mike: kann ich dir nicht zustimmen....logisch,dass bei infarkt oder schlaganfall (um nur zwei akute krankheitsbilder zu nennen) jede minute zählt. aber der laie kann nicht unbedingt sofort merken, dass es sich um einen infarkt handelt. der behandelnde arzt brauchte immerhin 20 minuten zur diagnosestellung....nein, mehr sag ich dazu nicht. denk du dir bitte auch deinen teil....es ging aber alles gut, das ist die hauptsache

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Ich glaube kaum, dass sich ein hauptberuflciher Rettungsassistent mit über 35 Dienstjahren von einem medizinischen Laien über Notfallmedizin belehren lassen muss... Und wer 20 Minuten braucht, um auf einem EKG einen Infarkt zu erkennen, sollte den Job hinschmeissen!

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nachtrag: Und selbst wenn es "blinder Alarm" ist, lieber einmal zu oft mit dem Notarzt ausrücken als einen akuten Infarkt unnötig lang auf den Ärztlichen Notdienst warten lassen! So sehen wir das beim Rettungsdienst!

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    Das schrib ich doch.

  • 0
    Antwort von Sachse1 Sachse1

    http://www.medizinauskunft.de/artikel/service/versicherung/29_11_praxisgebuehr_notfall.php

    Bei Notfällen (Notarzt,Krankenhaus, etc.) auch nur einmal im Quartal 10 EUR bezahlen. Deswegen auch hier Quittung wie beim Hausarzt aufheben.

  • 0
    Antwort von Shark Shark

    Ich danke euch allen für eure Antworten. Lg Shark und ein schönes WE :):)

  • 0
    Antwort von Dagmar58 Dagmar58

    Quittung vorzeigen und bei deiner Krankenkasse informieren, oft werde Gebühren zu Unrecht erhoben, bei der KK zurückfordern, wenn dem so ist.

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    Antwort von 20DaSa03 20DaSa03

    Nein musst du nicht, Quittung vorlegen reicht! Frag mal bei deiner Krankenkasse ob es ein Hausarztmodell gibt. Das ist praktisch und du wirst von Praxisgebühren befreit.

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    es geht hier nicht um die praxisgebühr, sondern um den einsatz eines notdienstes. das sind zwei paar schuhe

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Trotzdem zahlt man grundsätzlich nur einmal im Quartal! Sieh es doch endlich ein!

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