musste ich vergangenes WE entrichten. Wenn ich heute wieder zum Notdienst müsste, würden dann wieder 10,-€ Gebühren berechnet werden? Ich bitte von Schlaubergerantworten abzusehen, vielen Dank!
Antworten (11)
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8Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
WilliWinzigWilliWinzig
Kosten: 10€ pro Quartal
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3Antwort von
HolderPoldyHolderPoldy
ja. die notfallgebühr hat nichts mit den 10 euro praxisgebühr zutun
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MikeFFMMikeFFM Nicht, wenn es der selbe Notdienstbezirk ist und die Quittung vorgelegt wird! Dann nur einmal im Quartal.
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WilliWinzigWilliWinzig das wußte ich nicht....aber was ist ein Notdienstbezirk?
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MikeFFMMikeFFM Zum Beispiel ist der ÄND Frankfurt ein anderer Bezirk als der ÄND Wiesbaden. Aber weil man eh meistens zum nächstgelegenen geht, muss man sich darum nicht kümmern.
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2Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Nimm die Quittung von dieser Gebühr mit, dann nicht bzw. erst im nächsten Quartal wieder. Das gilt aber nur, wenn Du in dem selben Notdienstbezirk bleibst. Gehst Du woanders zum Notdienst, kostet es wieder 10 Euro.
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2Antwort von
wienochmalwienochmal
meines wissens kostet jeder notfalldienst 10 euro gebühren
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WilliWinzigWilliWinzig stimmt nicht, man muß nur einmal 10€ pro Quartal zahlen
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MikeFFMMikeFFM So isses! Also Quittung aufheben...
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1Antwort von
andreas48andreas48
die Notarztgebühr ist bei jedem Besuch fällig.. es sei denn der Arzt bestellt dich zur Nachkontrolle in die Notfallssprechstunde
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1Antwort von
Besen Du mußt jedesmal 10€ bezahlen.ich habe es auch schon durch.
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MikeFFMMikeFFM Selbst schuld... Quittung hätte im selben Quartal und beim selben Notdienst genügt!
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1Antwort von
JoSchoJoScho
Berechtigte Notdienste sind kostenlos. Für Normaleinsätze evtl die Praxisgebühr oder die Quittung deine Arztes vorlegen.
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wienochmalwienochmal stimmt nicht. meine mutter hatte zu hause einen infarkt und musste als erstes mal die 10 euro abdrücken. und dieser einsatz war wahrlich berechtigt
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SharkShark Stimmt nicht,ich musste sie zahlen obwohl es ein Notfall war.
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MikeFFMMikeFFM Offensichtlich wird hier wieder mal der Ärztliche Notdienst mit dem Notarzt verwechselt. Letztgenannter kostet nie eine Gebühr, sondern gehört zum Rettungsdienst und wird komplett von der Kasse bezahlt!
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SharkShark Richtig - ich meinte nicht den Notarzt sondern den ärztlichen Notdienst.Das der Notarzt nichts kostet weiß doch jeder.
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MikeFFMMikeFFM Och, uns werden ziemlich oft beim Einsatz 10 Euro hingehalten... Zudem gibt es immer noch Wissenslücken. Zum Beispiel, dass für einen Infarkt unbedingt der Notarzt zuständig ist und nicht der Ärztliche Notdienst...
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wienochmalwienochmal zur diagnosestellung holst du aber nicht unbedingt als erstes den notarzt, vor allem wenn die symptome nicht 100%ig sind, sondern erst den ärtzlichen notdienst....
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MikeFFMMikeFFM Falsch, falsch, falsch! Bei einem Infarkt zählt jede Minute, und das direkte Alarmieren des Rettungsdienstes/Notarztes bringt enormen Zeitgewinn. Zudem hat er ohnehin die besseren Geräte zur Diagnostik dabei.
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wienochmalwienochmal @mike: kann ich dir nicht zustimmen....logisch,dass bei infarkt oder schlaganfall (um nur zwei akute krankheitsbilder zu nennen) jede minute zählt. aber der laie kann nicht unbedingt sofort merken, dass es sich um einen infarkt handelt. der behandelnde arzt brauchte immerhin 20 minuten zur diagnosestellung....nein, mehr sag ich dazu nicht. denk du dir bitte auch deinen teil....es ging aber alles gut, das ist die hauptsache
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MikeFFMMikeFFM Ich glaube kaum, dass sich ein hauptberuflciher Rettungsassistent mit über 35 Dienstjahren von einem medizinischen Laien über Notfallmedizin belehren lassen muss... Und wer 20 Minuten braucht, um auf einem EKG einen Infarkt zu erkennen, sollte den Job hinschmeissen!
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MikeFFMMikeFFM Nachtrag: Und selbst wenn es "blinder Alarm" ist, lieber einmal zu oft mit dem Notarzt ausrücken als einen akuten Infarkt unnötig lang auf den Ärztlichen Notdienst warten lassen! So sehen wir das beim Rettungsdienst!
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JoSchoJoScho Das schrib ich doch.
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0Antwort von
Sachse1Sachse1
http://www.medizinauskunft.de/artikel/service/versicherung/29_11_praxisgebuehr_notfall.php
Bei Notfällen (Notarzt,Krankenhaus, etc.) auch nur einmal im Quartal 10 EUR bezahlen. Deswegen auch hier Quittung wie beim Hausarzt aufheben.
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Dagmar58Dagmar58
Quittung vorzeigen und bei deiner Krankenkasse informieren, oft werde Gebühren zu Unrecht erhoben, bei der KK zurückfordern, wenn dem so ist.
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20DaSa0320DaSa03
Nein musst du nicht, Quittung vorlegen reicht! Frag mal bei deiner Krankenkasse ob es ein Hausarztmodell gibt. Das ist praktisch und du wirst von Praxisgebühren befreit.
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wienochmalwienochmal es geht hier nicht um die praxisgebühr, sondern um den einsatz eines notdienstes. das sind zwei paar schuhe
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MikeFFMMikeFFM Trotzdem zahlt man grundsätzlich nur einmal im Quartal! Sieh es doch endlich ein!
aber nicht beim Notarzt, den bezahlst immer wieder neu
dann haben sie wohl bei mir ne Ausnahme gemacht? Ich war leider dieses Quartal auch schon 2 mal beim Notarzt und brauchte nur das erste mal zahlen
glück gehabt? ;-)
Nein, zahlt man nicht bei jedem Besuch des Notarztes innerhalb eines Quartals neu, sondern nur 1x. Man bekommt vom Notarzt auch eine Quittung, die für das gesamte Quartal gilt. WilliWinzig hat vollkommen Recht. Die normale Praxisgebühr hat mit der Notarztgebühr nichts zu tun.
nur so kenne ich das auch
Stimmt nicht! In demselben Notdienstbezirk nur einmal pro Quartal!