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Ärztliche Krankschreibung(AU)-Lohnfortzahlung

Frage von zukunftsmusik08 zukunftsmusik08

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage dauert,setzt die Krankengeldzahlung der Krankenkasse ein.Wenn dann im Fortlauf die Krankschreibung durch den Abbau von Urlaubstagen unterbrochen ist,stellen sich für mich folgende Fragen; Zahlt der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaub dann wieder das normale Gehalt? Wer zahlt dann nach abgebauten Urlaub(14 Tage/21 Tage) und wieder eintretender Arbeitsunfähigkeit(gleiche Diagnose wie vor dem Urlaub) welches Geld? Der Arbeitgeber dann wieder 42 Tage Lohnfortzahlung? Oder tritt dann wieder die Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein? Da meine Frau längerfristig erkrankt ist,und wir diese Situation noch nicht hatten,würde ich mich über jede aussagefähige Antwort sehr freuen. Vielen Dank.

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Antworten (6)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Wie soll das "die Krankschreibung durch den Abbau von Urlaubstagen unterbrochen ist" denn bitte in der Praxis aussehen? Arbeitsunfähigkeit schließt Erholungsurlaub aus.

    Kommentar von zukunftsmusik08 zukunftsmusik08

    Also es wäre so,das sie bis zum Tag X AU geschrieben ist,dann nicht weiter,dann tritt der Urlaubsabbau ein,im Anschluss würde eine Reha Maßnahme folgen(gleichzusetzen mit AU),so der Gedanke ihres Arztes: ist dies möglich?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Das halte ich für eine ziemlich naive Vorstellung des Arztes. Zumal ich bezweifle, dass der Arbeitgeber den Trick nicht durchschaut. Was soll außerdem der Unsinn mit den Urlaubstagen? Die verfallen auch bei längerer Krankheit nicht.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Während des Bezugs von Krankengeld kannst du deinen Urlaub gar nicht abbauen. In diesem Fall kannst du deinen Urlaub auch ins nächste Jahr mitnehmen. Wenn das betrieblich nicht möglich ist, muss der Urlaub eben gegen Geld abgegolten werden.

    Krankengeld und REHA haben nichts miteinander zu tun. Während der REHA zahlt deine Rentenversicherung dir den Lohnausfall.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wer zahlt dann nach abgebauten Urlaub(14 Tage/21 Tage) und wieder eintretender Arbeitsunfähigkeit(gleiche Diagnose wie vor dem Urlaub) welches Geld?

    • Wenn man länger als 6 Wochen krank ist erhält man Krankengeld.

    • Eine Unterbrechung durch Urlaubsabgeltung ist nicht üblich!!

    • Der Urlaub verfällt auch nicht bei langer Krankheit oder nach Aussteuerung von der Krankenkasse!

    Wer zahlt dann nach abgebauten Urlaub(14 Tage/21 Tage) und wieder eintretender Arbeitsunfähigkeit(gleiche Diagnose wie vor dem Urlaub) welches Geld? Der Arbeitgeber dann wieder 42 Tage Lohnfortzahlung? Oder tritt dann wieder die Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein?

    • Bei gleicher Diagnose oder wenn man nicht mindestens 3 Tage gearbeitet hat( bei anderer Diagnose)erhält man weiter Krankengeld bis maximal 18 Monate.Die Vorerkrankung wird dazu gezählt!

    Falls der Arbeitgeber die Abgeltung verlangt hat und der Urlaub schon abgegolten wurde,würde ich vom Arbeitgeber eine Wiedergutschrift des Urlaubs verlangen,denn er hat falsch gehandelt. sie müssten Ihr Geld für die Zeit von der Krankenkasse bekommen.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Gibt es für diese 3 Tage eine Grundlage? Ich habe bisher noch nie davon gehört?

    Ich kenne nur eine 3-Tage-Frist, in der man ggf. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz Arbeitsunfähigkeit braucht.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    3 Tage gearbeitet hat( bei anderer Diagnose)erhält man weiter Krankengeld bis maximal 18 Monate

    Das habe ich persönlich von einem Mitarbeiter meiner Krankenkasse erfahren.

    Da mein Krankengeld auslief gab er mir den Tipp.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Diese 3 Tage kann ich nirgends finden. Ich vermute, dass es lediglich eine interne Dienstanweisung für diese spezielle Krankenkasse ist.

    Wenn man bis zum Tag X wegen Krankheit A arbeitsunfähig ist und diese Arbeitsunfähigkeit mit diesem Tag nachvollziehbar endet, besteht bei einer neuen Arbeitsunfähigkeit ab Folgetag erneut ein voller Krankengeldanspruch von 78 Wochen (§ 48 SGB V).

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn man genehmigten Urlaub nimmt und nicht arbeitsunfähig ist, zahlt der Arbeitgeber Gehalt (er kann aber auch den Urlaub wegen der aktuellen Situation im Betrieb verweigern).

    Wenn später erneut Arbeitsunfähigkeit (AU) aufgrund derselben Ursache eintritt, braucht der Arbeitgeber nicht erneut Entgeltfortzahlung zu leisten. Es gibt aber zwei Ausnahmen:

    • zwischen den beiden AU liegen mehr als 6 Monate

    oder

    • seit Beginn der ersten AU sind mindestens 12 Monate vergangen

    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

    In seltenen Fällen kann es auch zu einer Verschiebung einer Rehamaßnahme kommen. Wenn die Rehamaßnahme von der Rentenversicherung bezahlt wird, gibt es während der Reha Übergangsgeld.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von Feuerflummy Feuerflummy

    Also Problem eins ist, das der Urlaub hätte nicht angetreten werden dürfen, wenn man AU ist. Da der Arbeitgeber aber dies geduldet hat müsste er für die Zeit des Urlaubs normales Gehalt zahlen Die Frage ist nun: wurde die AU durch den Arzt wegen des Urlaubs aufgehoben? Ansonsten könnte es echt Ärger mit der Krankenkasse geben.

    Kommentar von zukunftsmusik08 zukunftsmusik08

    Es wäre so das die AU am Tag X ausläuft,und direkt im Anschluß Urlaub eintreten würde-nach dem Urlaub wiederum eine Reha-wobei es sein kann,das zwischen Urlaub und Reha noch einige Tage gearbeitet werden muss(Reha Beginn...)

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Bis zur Reha weiter AU beantragen.Der Urlaub verfällt nicht,wie in meinem Beitrag schon beschrieben.

    Der Arbeitgeber kann auch nicht verlangen das man arbeiten muss.

    Entweder man hat eine AU und ist krank oder man ist nicht krank und geht arbeiten!

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    Antwort von gs1206 gs1206

    der arbeitgeber wird den teufel tun und eine langfristige krankenzeit durch urlaubsabbau zu unterbrechen um danach wieder 42 tage löhnen zu müssen. außerdem müsste deine frau gesund geschrieben werden, denn im status krankheit kann man keinen urlaub nehmen.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Es würde kein neuer Anspruch entstehen,da man mindestens 3 Tage gearbeitet haben müsste und dann wegen einer anderen Krankheit eine AU bekommen müsste.

    Ansonsten würde das Krankengeld einfach weiterlaufen!

    Außerdem wie von RHWWW schon beschrieben:

    zwischen den beiden AU liegen mehr als 6 Monate oder

    seit Beginn der ersten AU sind mindestens 12 Monate vergangen

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