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Ärztliche Bescheinigung1

Frage von Tinaa87 Tinaa87

AN informiert AG telefonisch über seine Arbeitsunfähigket am DO. den 18.01.2007 und erscheint am Dienstag den 23.01.2007 wieder zur Arbeit? Ist ein ärztliches Attest Nötig falls ja wann??

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Antworten (14)

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    Antwort von 20DaSa03 20DaSa03

    Ja klar, Von Nöten.Am selben Tag wo du nicht zur Arbeit gehst sondern zum Arzt.Muß Man Bescheid geben das man Krank ist.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Normalerweise musst du das am ersten Krankheitstag vorlegen. Manche Chefs bewilligen aber auch 2 oder 3 Tage.

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    Antwort von Liebeslilie Liebeslilie

    kommt drauf an was im Vertrag vereinbart wurde. Meist ab dem 3. Tag, also Montag

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das wird im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag geregelt! Normal ist, dass spätestens am dritten Tag der AU ein Attest vorzuliegen hat. Ansonsten besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung! In vielen Betrieben ist es so, dass gewerbliche AN bereits am ersten Tag eine AuB vorlegen müssen!

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ein Problem liegt auch oft darin, dass die Atteste rückdatiert sind; eine Rückdatierung darf nur erfolgen, wenn der Arzt der überzeugenden Auffassung ist, dass die Kranheit schon vor der Konsultierung des Arztes bestanden hat; eine Rückdatierung darf zwei Tage nicht überschreiten;

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Spätestens am Montag sollte ein Attest beim AG eingegangen sein. Sonst ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Vorab-Telefonat ist nur informatorisch!

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    Antwort von obiwana obiwana

    Spätestens am Montag, den 22.01.2007 hätte das Attest vorliegen müssen, weil das Wochenende dazwischen lag.

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    Antwort von elkera elkera

    Spätestens am Montag, sollte das Attest beim AG sein.

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    Antwort von Pinnirapus Pinnirapus

    Ab drei tagen Arbeitsunfähigkeit- oder irre ich da? Wenn dein AG allerdings für jeden Tag ein Attest sehen will, rate ich dir dazu ihm den Gefallen zu tun. Schliesslich sitzt er am längeren Hebel. ;)

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Du irrst. Ab dem ersten Tag AU hat der AG ein recht auf ein Attest. Habe grundsätzlich selbst bei einem Tag AU ein Attest mitgebracht. Selbst als schon Kurzerkrankung erlaubt war.

    Bei Donnerstagen ist der Sa der dritte Werktag wo ein Attest vorliegen muß. Mo wird meist aus Kulanz toleriert!

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    Danke! Ich würde es im Zweifelsfalle auch nicht darauf ankommen lassen. Ein sicherer Arbeitsplatz ist mir noch ne Menge mehr wert als der Weg zum Arzt!

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    Antwort von Aristella Aristella

    Schon 2 Jahre her?

    Bei uns muss man eine Arztbestätigung bringen wenn man mehr als 3 Tage krank war oder eine Nachbehandlung braucht. Ob das Wochenende da mitzählt kommt drauf an ob es bei euch Wochenendschichten gibt.

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    Antwort von kiralee kiralee

    Bei Angestellten montags, bei Arbeitern am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit

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    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Nach 3 Tagen ist ein Atenst pflicht!

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Bei uns schon am ersten

    Kommentar von Auswanderer AuswandererAuswanderer

    Wenns in deim Vertrag steht, ja. Allg sind es 3 Tage.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Nein, steht es nicht, aber unser Chef besteht darauf.

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    Antwort von matrix2k9 matrix2k9

    Schau in deinen Arbeitsvertrag oder frag die Personalabteilung.

    Es kommt auch auf die toleranz an. Manche Unternehmen geben sich damit zufrieden und andere nicht.

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    Antwort von armermieter armermieter

    langes wochenende gemacht?

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