AN informiert AG telefonisch über seine Arbeitsunfähigket am DO. den 18.01.2007 und erscheint am Dienstag den 23.01.2007 wieder zur Arbeit? Ist ein ärztliches Attest Nötig falls ja wann??
Ärztliche Bescheinigung1
Antworten (14)
-
1Antwort von
20DaSa0320DaSa03
Ja klar, Von Nöten.Am selben Tag wo du nicht zur Arbeit gehst sondern zum Arzt.Muß Man Bescheid geben das man Krank ist.
-
1Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Normalerweise musst du das am ersten Krankheitstag vorlegen. Manche Chefs bewilligen aber auch 2 oder 3 Tage.
-
1Antwort von
LiebeslilieLiebeslilie
kommt drauf an was im Vertrag vereinbart wurde. Meist ab dem 3. Tag, also Montag
-
-
0Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Das wird im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag geregelt! Normal ist, dass spätestens am dritten Tag der AU ein Attest vorzuliegen hat. Ansonsten besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung! In vielen Betrieben ist es so, dass gewerbliche AN bereits am ersten Tag eine AuB vorlegen müssen!
-
0Antwort von
Guppy194Guppy194
ein Problem liegt auch oft darin, dass die Atteste rückdatiert sind; eine Rückdatierung darf nur erfolgen, wenn der Arzt der überzeugenden Auffassung ist, dass die Kranheit schon vor der Konsultierung des Arztes bestanden hat; eine Rückdatierung darf zwei Tage nicht überschreiten;
-
0Antwort von
wolfgang1956wolfgang1956
Spätestens am Montag sollte ein Attest beim AG eingegangen sein. Sonst ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Vorab-Telefonat ist nur informatorisch!
-
0Antwort von
obiwanaobiwana
Spätestens am Montag, den 22.01.2007 hätte das Attest vorliegen müssen, weil das Wochenende dazwischen lag.
-
-
0Antwort von
PinnirapusPinnirapus
Ab drei tagen Arbeitsunfähigkeit- oder irre ich da? Wenn dein AG allerdings für jeden Tag ein Attest sehen will, rate ich dir dazu ihm den Gefallen zu tun. Schliesslich sitzt er am längeren Hebel. ;)
-
0Antwort von
AristellaAristella
Schon 2 Jahre her?
Bei uns muss man eine Arztbestätigung bringen wenn man mehr als 3 Tage krank war oder eine Nachbehandlung braucht. Ob das Wochenende da mitzählt kommt drauf an ob es bei euch Wochenendschichten gibt.
-
0Antwort von
kiraleekiralee
Bei Angestellten montags, bei Arbeitern am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit
-
0Antwort von
AuswandererAuswanderer
Nach 3 Tagen ist ein Atenst pflicht!
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Bei uns schon am ersten
Kommentar von
AuswandererAuswanderer Wenns in deim Vertrag steht, ja. Allg sind es 3 Tage.
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Nein, steht es nicht, aber unser Chef besteht darauf.
-
0Antwort von
matrix2k9matrix2k9
Schau in deinen Arbeitsvertrag oder frag die Personalabteilung.
Es kommt auch auf die toleranz an. Manche Unternehmen geben sich damit zufrieden und andere nicht.
Du irrst. Ab dem ersten Tag AU hat der AG ein recht auf ein Attest. Habe grundsätzlich selbst bei einem Tag AU ein Attest mitgebracht. Selbst als schon Kurzerkrankung erlaubt war.
Bei Donnerstagen ist der Sa der dritte Werktag wo ein Attest vorliegen muß. Mo wird meist aus Kulanz toleriert!
Danke! Ich würde es im Zweifelsfalle auch nicht darauf ankommen lassen. Ein sicherer Arbeitsplatz ist mir noch ne Menge mehr wert als der Weg zum Arzt!