4

Ärztin bringt mein Kaninchen unnötig um.. strafbar?

Frage von JuliaMueller JuliaMueller

Ich hatte mal 2 Kaninchen,ein Weibchen(unkastriert)und ein Männchen(Kastriert). Jahrelang war das Zusammenleben mit dem beiden kein problem.Sie haben sich stets gut verstanden.Aber irgendwann habe ich bemerkt,dass mein Weibchen ein wundes hinterteil hatte,an dem auch Bissspuren waren.Wir sind sofort zum Tierarzt gefahren und haben sie untersuchen lassen.Der Tierarzt war ein etwas privaterer,jedoch mit Doktortitel ect.Der Tierarzt erzählte mir das das von der Hygiene kommt und das ich den Stall nicht sauber genug halten würde, was mich ehrlich gesagt verwunderte denn ich säubere ihn regelmäßig.Die Ärztin gab mir eine Salbe mit mit der ich das Weibchen behandeln sollte.aber die wunden Stelle und Bisse wurden schlimmer .Plötzlich find das Weibchen an ihr rechtes Hinterbein hinter sich her zu ziehen.Wir dachten schon das unser Männchen sie gebissen hätte.Deswegen haben wir sie vorläufig getrennt.Dann sind wir zu einem teueren Tierarzt gefahren der uns ganz andereAuskunft über das Weibchen gab.Die Ursache der wunden war nicht die Hygiene sondern die Fehlfunktion der Gebärmutter.Sie sonderte eine Säure ab die sich langsam auch durch die Gelenke fraß.Aber es war so fortgeschritten das der Tierarzt uns rat, das tier einzuschläfern und den rat befolgten wir.Ich frage mich,ist es nicht strafbar das der erste arzt uns falsche Auskunft gab und sie deswegen ihr leben lassen musste?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 0
    Antwort von sumberfe sumberfe

    Strafbar ist es schon, aber der Wert des Kaninchens ist zu niedrig, d.h. dass die Poizei es nicht verfolgen würde.

    beim Menschen sieht das anders aus, die sind nämlich viel mehr wert wie Kanninchen (die meisten zumindest =)

    Kommentar von sumberfe sumberfesumberfe

    von Nachbarn wurden einmal Katzenbabys getötet und die mussten einen wert in € (die die Katzen wert waren) bei der Polizei einreichen, damit der Fall ermittelt wurde.

  • 0
    Antwort von GrafLukas GrafLukas

    Nein, es ist eine fahrlässige Falschdiagnose bei einem Kaninchen im Wert von wenigen Euro. Strafrechtlich ist fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar.

    Es ist bedauerlich, wenn der erste Arzt das nicht richtig diagnostiziert hat - unterstellt, dass der zweite es richtig gesehen hat. Aber es ist ja auch unklar, ob es heilbar gewesen wäre, wenn es sofort richtig erkannt gewesen wäre.

    Kommentar von JuliaMueller JuliaMuellerJuliaMueller

    also der erste tierarzt ist ein ziemlich kleiner.. er ist billig und hat nur einen behandlungsraum.. in dem behandlungsraum liegen an die 6 labrador hunde rum weil die ärztin diese züchtet und offensichtlich in dem haus wohnt in dem der behandlungsraum ist.. der zweite tierarzt heißt zumloh und soll sehr gut sein.. er hat im gegensatz zum ersten arzt mehrere sterile behandlungsräume und arzthelferinnen.. ist aber dafür teurer.. ich denke der zweite tierarzt konnte mir die richtige diagnose geben da er das weibchen geröncht hat.. der erste hat nur kurz geschaut und gesagt "hygiene" der zweite arzt hat gesagt das im ersten stadium als wir beim ersten arzt waren hätte verhindert werden können aber als wir bei ihm waren wars zu spät.. er hat gesagt das zu heilen verlang mehrere sitzungen an die 600 euro.. und dieses geld bei einem 10-eurotier anzubringen ist fraglich, vor allem weil es selbst nach diesem heilversuch nicht sicher wär das das kaninchen wieder laufen könnte

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Welche straftat soll das denn sein? Die erklärung von dem finde ich passender oder wahrscheinlicher als die andere. Man könnte das sicher unterschuchen und das rausfinden und dann wegenfahrlässogkeit zivilklage einreichen.

    Aber ob das was bringt? Ich wäre mir nicht so sicher.

  • 0
    Antwort von nicky220 nicky220

    Nein ist es nicht... Es dürfte kaum ein Vorsatz gewesen sein und selbst wenn ist der auch nicht nachweisbar, der Tierarzt hat eine Diagnose erstellt, die leider falsch war...

  • 0
    Antwort von GoooogleHilft GoooogleHilft

    Immerhin war es auch noch deine Entscheidung, dass Tier einschläfern zu lassen.

  • 0
    Antwort von Tezlah Tezlah

    Nein. Er hat euch ja nur eine Diagnose gegeben. Man sollte sich immer eine zweite Meinung einholen denn auch Ärzte könne falsch liegen.

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Mit diesem Argument, welches nicht verfängt, würdest Du die mühsam entstandene Arzthaftung, auch im Bereich der Humanmedizin, völlig leerlaufen lassen......

  • 0
    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    (Leider) wohl nicht, denn es dürfte kaum ein Vorsatz, der hier für jedes in Frage kommende Delikt, notwendig wäre nachweisbar sein. Zivilrechtlich könnt ihr Rückerstattung des Honorars und auch die Mehr(kosten) für den anderen Tierarzt verlangen !

    Kommentar von marcel2007 marcel2007

    ja aber das kostet dich auch nur mühe und vor allem viel geld vorallem wenn nix passiert

  • 0
    Antwort von seFIST seFIST

    nein, ist es nicht, weil jedem Menschen Fehler unterlaufen können. Und solange der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat hat er sich nicht strafbar gemacht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.