Ich hatte mal 2 Kaninchen,ein Weibchen(unkastriert)und ein Männchen(Kastriert). Jahrelang war das Zusammenleben mit dem beiden kein problem.Sie haben sich stets gut verstanden.Aber irgendwann habe ich bemerkt,dass mein Weibchen ein wundes hinterteil hatte,an dem auch Bissspuren waren.Wir sind sofort zum Tierarzt gefahren und haben sie untersuchen lassen.Der Tierarzt war ein etwas privaterer,jedoch mit Doktortitel ect.Der Tierarzt erzählte mir das das von der Hygiene kommt und das ich den Stall nicht sauber genug halten würde, was mich ehrlich gesagt verwunderte denn ich säubere ihn regelmäßig.Die Ärztin gab mir eine Salbe mit mit der ich das Weibchen behandeln sollte.aber die wunden Stelle und Bisse wurden schlimmer .Plötzlich find das Weibchen an ihr rechtes Hinterbein hinter sich her zu ziehen.Wir dachten schon das unser Männchen sie gebissen hätte.Deswegen haben wir sie vorläufig getrennt.Dann sind wir zu einem teueren Tierarzt gefahren der uns ganz andereAuskunft über das Weibchen gab.Die Ursache der wunden war nicht die Hygiene sondern die Fehlfunktion der Gebärmutter.Sie sonderte eine Säure ab die sich langsam auch durch die Gelenke fraß.Aber es war so fortgeschritten das der Tierarzt uns rat, das tier einzuschläfern und den rat befolgten wir.Ich frage mich,ist es nicht strafbar das der erste arzt uns falsche Auskunft gab und sie deswegen ihr leben lassen musste?
Antworten (8)
-
0Antwort von
sumberfesumberfe
Strafbar ist es schon, aber der Wert des Kaninchens ist zu niedrig, d.h. dass die Poizei es nicht verfolgen würde.
beim Menschen sieht das anders aus, die sind nämlich viel mehr wert wie Kanninchen (die meisten zumindest =)
-
0Antwort von
GrafLukasGrafLukas
Nein, es ist eine fahrlässige Falschdiagnose bei einem Kaninchen im Wert von wenigen Euro. Strafrechtlich ist fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar.
Es ist bedauerlich, wenn der erste Arzt das nicht richtig diagnostiziert hat - unterstellt, dass der zweite es richtig gesehen hat. Aber es ist ja auch unklar, ob es heilbar gewesen wäre, wenn es sofort richtig erkannt gewesen wäre.
Kommentar von
JuliaMuellerJuliaMueller also der erste tierarzt ist ein ziemlich kleiner.. er ist billig und hat nur einen behandlungsraum.. in dem behandlungsraum liegen an die 6 labrador hunde rum weil die ärztin diese züchtet und offensichtlich in dem haus wohnt in dem der behandlungsraum ist.. der zweite tierarzt heißt zumloh und soll sehr gut sein.. er hat im gegensatz zum ersten arzt mehrere sterile behandlungsräume und arzthelferinnen.. ist aber dafür teurer.. ich denke der zweite tierarzt konnte mir die richtige diagnose geben da er das weibchen geröncht hat.. der erste hat nur kurz geschaut und gesagt "hygiene" der zweite arzt hat gesagt das im ersten stadium als wir beim ersten arzt waren hätte verhindert werden können aber als wir bei ihm waren wars zu spät.. er hat gesagt das zu heilen verlang mehrere sitzungen an die 600 euro.. und dieses geld bei einem 10-eurotier anzubringen ist fraglich, vor allem weil es selbst nach diesem heilversuch nicht sicher wär das das kaninchen wieder laufen könnte
-
0Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Welche straftat soll das denn sein? Die erklärung von dem finde ich passender oder wahrscheinlicher als die andere. Man könnte das sicher unterschuchen und das rausfinden und dann wegenfahrlässogkeit zivilklage einreichen.
Aber ob das was bringt? Ich wäre mir nicht so sicher.
-
-
0Antwort von
nicky220nicky220
Nein ist es nicht... Es dürfte kaum ein Vorsatz gewesen sein und selbst wenn ist der auch nicht nachweisbar, der Tierarzt hat eine Diagnose erstellt, die leider falsch war...
-
0Antwort von
GoooogleHilftGoooogleHilft
Immerhin war es auch noch deine Entscheidung, dass Tier einschläfern zu lassen.
-
0Antwort von
TezlahTezlah
Nein. Er hat euch ja nur eine Diagnose gegeben. Man sollte sich immer eine zweite Meinung einholen denn auch Ärzte könne falsch liegen.
Kommentar von
AllesKnowerAllesKnower Mit diesem Argument, welches nicht verfängt, würdest Du die mühsam entstandene Arzthaftung, auch im Bereich der Humanmedizin, völlig leerlaufen lassen......
-
0Antwort von
AllesKnowerAllesKnower
(Leider) wohl nicht, denn es dürfte kaum ein Vorsatz, der hier für jedes in Frage kommende Delikt, notwendig wäre nachweisbar sein. Zivilrechtlich könnt ihr Rückerstattung des Honorars und auch die Mehr(kosten) für den anderen Tierarzt verlangen !
Kommentar von
marcel2007 ja aber das kostet dich auch nur mühe und vor allem viel geld vorallem wenn nix passiert
-
-
0Antwort von
seFISTseFIST
nein, ist es nicht, weil jedem Menschen Fehler unterlaufen können. Und solange der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat hat er sich nicht strafbar gemacht
von Nachbarn wurden einmal Katzenbabys getötet und die mussten einen wert in € (die die Katzen wert waren) bei der Polizei einreichen, damit der Fall ermittelt wurde.