Mein Arzt beteiligt sich am kommenden Ärztestreik. Ich als Arzthelferin bin als Angestellte und nicht Beteiligte am Ärztestreik davon betroffen, daß mein Arzt mir mein Gehalt für den Streikzeitraum nicht bezahlen will. Darf das der AG tun, obwohl ich von dem Streik nicht mittelbar betroffen bin? Warte auf Antwort, Danke
Ärztestreik! Lohnfortzahlung für Arzthelferin, da ich nicht am Streik beteiligt bin?
Antworten (5)
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2Antwort von
vollyhnvollyhn
Der AG muss das Gehalt weiter bezahlen, da er sich in Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung befindet. Es handelt sich beim "Ärztestreik" auch nicht um eine Arbeitskampfmaßnahme, da nicht Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber um bessere Bedingungen kämpfen, wodurch es bei anderen Arbeitnehmern zu Arbeitsausfällen käme. Wenn Arbeitgeber für bessere Bezahlung durch die Krankenkassen streiken, dürfen damit nicht die Arbeitnehmer belastet werden.
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2Antwort von
gerisbggerisbg
Gehe mit dieserm Sachverhalt zur Arbeiterkammer und lasse Dich beraten. Nach meinem Gefühl muss er Dir Dein Gehalt weiterzahlen da Du ja arbeitswillig bist. Vielleicht sitzt Du einen Tag alleine in der Ordination, aber dann kannst Du ja vielleicht andere Arbeiten machen. Ich glaube nicht dass er Dir das Gehalt verweigern darf.
Kommentar von
schurie hallo gerisb
Danke für den Tip. Werde Meine Doctorin mal damit konfrontieren. Ich laß Dich wissen was dabei rausgekommen ist.
gruß schuie
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collocollo
Erkläre, um sicher zu gehen, schriftlich Deine Arbeitsbereitschaft an diesen Tagen. Sollte die Praxis dann geschlossen sein, geht das nich zu Deinen Lasten. Der Arzt muß das Gehalt zahlen.
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1Antwort von
Wieselchen1Wieselchen1
Du musst auf jeden Fall an diesem Tag zur Praxis gehen und deine Arbeitskraft anbieten. Für mehr bezahlt dein Chef dich nämlich de Fakto nicht. Wenn er streiken will, ist das sein Privatvergnügen, er darf das nicht chefmäßig für euch mit entscheiden. Wende dich an die entsprechende Gewerkschaft, die werden dir da weiterhelfen können.
LG
Wieselchen
Bezüglich Arbeiterkammer: In D gibts sowas wie in Österreich aber nur in 2 Bundesländern. Ansonsten sind für arbeitsrechtliche Beratungen nur die Gewerkschaften (so man Mitglied ist) und Anwälte (optimalerweise solche der Fachrichtung Arbeitsrecht) befugt.