hallo zusammen, mein name ist thomas b., bin 36 und neu hier. im januar bekam ich im linken bein einen bypass, weil ich eine arterielle verschlusskrankheit habe. der eingriff lief gut und mein bein ist top. vor gut drei monaten bekam ich beschwerden im rechten bein. alles war genau wie auf der linken seite. nachdem ich dann bei meinem doc war, kam ich erneut ins krankenhaus. nur dieses mal entschied man sich für einen stent und nicht für einen bypass. - ein stent ist wie ein röhrchen, das in die vehne gesetzt wird, damit ein guter blutluss entsteht. am abend nach dem eingriff sollte ich aufstehen und siehe da, alles fürn after. schmerzen wie vorher und meine max. gehstrecke beträgt 80m!!! ich teilte diesen zustand mehrfach der stationsärztin mit. doch irgendwie hatte ich den eindruck, dass sie mir keinen glauben schenkte. am tag der entlassung hat man noch meinen fußpuls gemessen. ähnlich dem blutdruck. also linke seite 120/120, rechte seite vor dem stent 70/70, nach dem eingriff 80/70 also keine besserung. diese messwerte habe ich schriftlich vorliegen. anstatt aktiv zu werden schickte man mich nach hause und sagte mir, dass sich das durch viel sport und bewegung irgendwann regulieren sollte. naja, einem arzt glaubt man meistens erstmal. jetzt bin ich wieder bei meinem gefäßchirurgen in behandlung. der lachte nur über solch blöden aussagen und machte direkt stunk im krankenhaus. also war ich dieses mal beim chefarzt zur untersuchung. dieser bestätigte mir, dass etwas schief gelaufen sei. er räumte auch ein, dass man mich hätte da behalten müssen um diesen fehler schnell zu korrigieren. nun komme ich diese woche wieder unters messer. kann ich das krankenhaus auf schmerzensgeld verklagen? man darf ja nicht vergessen, dass im entlassungsbericht die schlechten werte stehen und das krankenhaus somit selbst seine fehler bestätigt. welche chancen habe ich? oder soll ich das direkt vergessen? ich hoffe, ich finde hier rat. vielen dank thomas
Ärztepfusch? Kann ich klagen?
Antworten (7)
-
1Antwort von
klaumiklaumi
Also mit Schmerzensgeldforderungen ist es in Deutschland ganz schlecht bestellt. da die Richter sie meist ablehnen ! In den USA hättest Du bessere Chancen ! Aber hier ??? Ich weiß nicht so recht ! Aber Du kannst es ja mit Anwalt probieren. Aber wenn Du verlierst ,bleibst Du noch auf den Gerichtskosten sitzen ! Ich würde mir das sehr gut überlegen !! Denn in Deutschland haben Krankenhäuser immer noch einen sehr guten Ruf ! Nicht vergessen !!!!!
-
0Antwort von
cueman2000 hallo, also das es schwer werden könnte dachte ich mir. aber der knackpunkt ist ja der, dass in dem entlassungsbericht steht, dass keine besserung vorliegt. und der chefarzt selbst mir ja bestätigte, dass es ein fehler war mich so zu entlassen.
-
0Antwort von
boudiccaboudicca
hi thomas, wenn du gut versichert bist und einen langen atem besitzt, ja dann kannst du es versuchen doch leider mache ich dir nicht viel hoffnung. hast du die gesamten aussagen der ärzte schriftlich? kein arzt wird sich mit einem anderen arzt in klinsch begeben. lg alles gute silke
-
-
0Antwort von
rosenstraussrosenstrauss
klar kannst du klagen, aber eine krähe hackt der anderen kein auge aus. also du wirst kein glück haben.
meld dich doch mal bei qualimedic.de an. das ist kostenlos und du kriegst meist in kurzer zeit eine fachärztliche beratung.
-
0Antwort von
JelindrealJelindreal
Wende dich an einen Anwalt oder einen Sozialverband wie VdK oder SoVD. Sie werden die Sachlage prüfen und dich ggf. auch vor Gericht unterstützen.
Generell hast du immer das Recht auf Schmerzensgeld zu klagen, wenn nachweislich Fehler seitens des behandelnden Arztes begangen wurden.
-
0Antwort von
GoldeneBirneGoldeneBirne
Mit so einer komplizierten Frage ist es ratsam, wenn du einen Anwalt für Patientenrechte einschaltest.
-
Diese Frage teilen