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Ärzte leisten doch den Eid?!?!

Frage von Mama1990 Mama1990

Aus einer Zeitung: "Die Mutter der Toten hatte Mitte Juli Anzeige erstattet. Ihre Tochter aus Wetzlar, die im vierten Monat schwanger war und wegen Blutungen in die Klinik gebracht worden war, hatte früheren Angaben der Behörde zufolge Anfang Juli aus Glaubensgründen die notwendige Verabreichung von Blut abgelehnt. Als sich ihr Zustand stündlich verschlechterte und sie das Bewusstsein verlor, hatte auch ihr Mann eine Transfusion abgelehnt. Die Patientenverfügung der jungen Frau lag den Ärzten in der Klinik vor. Die Frau starb wenig später."

Zusammenfassung: Das Schwangere Mädchen hatte aufgrund ihres Glaubens (Zeuge Jehovas) Eine Lebensrettende Bluttransfusion abgelehnt! Ärzte leisten doch den Eid zu helfen! Hätten sie nicht GEGEN ihren Willen Handeln müssen? Wenn Ärzte gehandelt hätten und dem Mädchen Blut gegeben hätten, was wäre dann den Ärzten passiert?

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Antworten (16)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fragetierchen fragetierchen

    eine patientenverfügung setzt den eid außer kraft. hätten die ärzte es troztdem gemacht hätten die eltern des mädchens ihn auf schmerzensgeld verklagen können

  • 6
    Antwort von askrenegade askrenegade

    Die Frage ist doch, warum dieser menschenverachtende Glaube nicht schon längst verboten wurde! Immer wieder gehen Menschen freiwillig in den Tod weil sie so verblendet wurden...

    Kommentar von pierrot pierrotpierrot

    Diese MEinung teile ich voll und ganz mit dir! Dafür ein DH!

    Kommentar von Idney IdneyIdney

    Du kannst einen Glauben nicht"verbieten". Jeder Mensch kann glauben was er will und er wird es auch tun, zumindest solange niemand ihnen in die Köpfe sehen kann.

  • 4
    Antwort von diemeggie diemeggie

    klar leisten ärzte noch ihren eid. das hat aber mit dem fall hier wenig zu tun.

    der wille eines menschen steht an erster stelle. da die junge frau ihre erklärung bzgl transfusionen geäußert hat, BEVOR sie das bewusstsein verlor, ist sie gültig.

    also kein arzt kann einen patienten zu etwas zwingen.

  • 4
    Antwort von nafta nafta

    Nein, der Eid beinhaltet nur, dass sie ihr Wissen nutzen um Menschen zu helfen, nicht um ihnen zu schaden. Die Endgültige Entscheidung liegt immer bei den rechtlich Befugten - das sind nunmal die Eltern.

  • 2
    Antwort von Reisswolf53 Reisswolf53

    Ich persönlich würde den in der Verfügung zum Ausdruck gebrachten Willen respektieren. Was nicht heißt, dass ich die barbarischen Ideen und Glaubensdogmen, die dahinter stecken, respektiere! Gegen wen will die Mutter denn klagen? Vor kurzem wurden die Patientenverfügungen, wenn sie rechtens sind, zur juristischen Grundlage für ärztliche Entscheidungen erklärt. Jeder Arzt, der sich darüber hinwegsetzt, hat dann mit juristischen Konsequenzen oder mindestens mit der ewigen "Verdammnis" zu rechnen, wenn er der "Zeugin Jehovas" vielleicht mein heidnisches Blut verabreicht hätte und sie damit gezwungen hätte, eventuell leben zu "müssen" (jedenfalls bis zum nächsten kompletten, natürlichen Blutaustausch). Ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Ideen und Grundsätze, die aus Religionen entstehen können!

  • 2
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Hätten sie nicht. Wenn nur die Angehörigen so eine Maßnahme ablehnen ist der Arzt in einer Zwickmühle. Liegt ihm aber eine Patientenverfügung vor, hat er sich daran zu halten. Da ist der Patient eben selbst Schuld. Wer bereit ist zu sterben, weil er kein fremdes Blut bekommen darf löscht sich eben aus dem Genpool. Die Mutter sollte versuchen die Entscheidung ihrer Tochter zu akzeptieren, anstatt den Arzt anzuzeigen, der soweit ich das lesen kann korrekt gehandelt hat.

  • 2
    Antwort von pierrot pierrot

    WEnn einen Patientenverfügung vorhanden ist, dann wird dieser Eid außer Kraft gesetzt! Es ist eine Frechheit, wenn man einen Arzt bestrafen will, wenn die Leute aus Glaubensgründen eine Bluttransfusion ablehnen. Die Zeugen Jehovas vertreten nämlich die irre Meinung, das Bluttransfusionen unrein sind und sie daher verboten werden. Zudem behaupten sie auch, das wenn jemand stirbt, es Gottes Wille sei!

  • 2
    Antwort von Xnuppi Xnuppi

    Die Frau hätte vor gericht wahrscheinlich recht bekommen, denn die religiöse Freiheit wäre verletzt gewesen. Es steht nunmal jedem menschen frei was er glauben will, ich finde das zwar sehr heikel, aber wenn die Frau das so will muss man es respektieren. Jetzt kann man sowieso nichts mehr tun.

  • 2
    Antwort von EinKommentar EinKommentar

    aber er kann nicht gegen den Willen der Patientin handeln, das ist Gesetz.

    Kommentar von Mama1990 Mama1990Mama1990

    Hätten die Ärzte nicht auf "Unzurechnung" plädieren können? Ich meine, Glaube ist keine Psychiche erkrankung, aberin dem Fall...

    Vielleich "Aufgrund des hohen Blutverlustest litt die Patientin unter Wahnvorstellungen?" Keine Ahnung... Ich hätt eher Schmerzensgeld in kauf genommen als das ich jemanden Sterben lassen dem ich helfen könnte...

    Kommentar von EinKommentar EinKommentarEinKommentar

    du musst das machen was der patient will, bei kindern werden öfter mal das jugendamt eingeschaltet und das erziehungsrecht der eltern angefochten, aber hey wir sind in Deutschland die mühlen der Behörden mahlen nur langsam. Man muss sich auch als Arzt von der eigenen Wertvorstellung distanzieren, der Glaube ist den leuten so wichtig,das sie den tod in kauf nehmen, das müssen sie selber entscheiden. Der Arzt kann sich dem nicht wiedersetzen.

  • 1
    Antwort von wahrheitsfreund wahrheitsfreund

    Rein rechtlich (BRD) haben die Ärzte korrekt gehandelt. Ihre persönliche Gewissensentscheidung müssen sie aber immer selbst treffen. Es gab ja auch mal andere Gesetze in Deutschland, vor 70 Jahren... Gesetze sind variabel und von der allgemeinen Meinung abhängig, das Gewissen und Gottes Gesetz nicht.


    Ich denke dies ist wieder einmal ein Anlass für alle Zeugen Jehovas, über diese Sache nachzudenken. Ich kann derzeit nicht erkennen, wie sich das biblisch begründen lassen will, so zu handeln. Aber trotzdem würde ich es nicht verurteilen, denn wer so handelt, handelt nach bestem Wissen und Gewissen. Es gibt auch Blutersatzprodukte zur Volumengabe. Er weiß, daß Gott allmächtig ist, und nicht medizinische Errungenschaft irgendwie benötigt. Trotzdem: Mit dem Blutgesetz des AT lässt es sich nicht begründen und es gilt das Gebot der Nächstenliebe.

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    Antwort von kindergarten kindergarten

    Nein, sie müssen sich an die Wünsche der Patienten halten. Wenn jemand eine Behandlung ablehnt, kann der Arzt leider auch nichts machen.

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    Antwort von jo1994 jo1994

    nein die ärzte hätten nicht handeln dürfen, da der patient nicht eingewilligt hat.als sie dann in ohnmacht viel musste ihr mann entscheiden. ich denke hätten die ärzte dem mädchen geholfen hätten sie ihre arbeit verloren, oder sie hätten sogar nie wieder in ihrem beruf arbeiten dürfen. so was ist extrem schrecklich und ich möchte echt nicht in der rolle der ärzte stecken die wissen das sie jetzt einen patienten sterben lassen müssen obwohl sie ihm helfen könnten.. ich hoffe das wird sich in zukunft ändern,denn auch wenn ich jede religion verstehen und akzeptieren möchte fällte es mir bei den Zeugen Jehovas echt verdammt schwer!!

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    RatgeberHelden Antwort von klausradloff klausradloff

    Nein, Ärzte legen diesen Eid nicht ab!

    Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung ...

    Zitat aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/EiddesHippokrates

    Ansonsten kann ich die Auffassungen dieser Gemeinschaft ebenfalls nicht nachvollziehen. Vermutlich hätte der Arzt ein Gericht anrufen müssen, um die Patientenverfügung auszuhebeln. (Bei Impfgegnern und krebskranken Kindern funktionierte das bisher auch.) Ob durch den zeitlichen Ablauf der Erkrankung dieses Vorgehen realisierbar war, kann ich nicht beurteilen.

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    Antwort von myslife myslife

    Den Eid gibt es nicht mehr. Siehe hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/EiddesHippokrates

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    Antwort von Anne39 Anne39

    Es muß sich daran gehalten werden was der Patient verfügt,oder ein Angehöriger sagt.Zeugen Jehovas,wenn ich das schon höre,war es das Wert,dass eine junge Frau die durchaus gerettet hätte werden können,sterben mußte??Bei sowas komm ich echt nicht mit.Muß ich aber, Gott sei Dank, auch nicht verstehen.

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    Antwort von user287 user287

    Kann der Arzt ja nicht ohne einwilligung unter dem Deckmantel des Hippokratischen Eids eigenmächtig handeln, er hätte höchstens eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken können, ob da die zeit gereicht hätte ist auch fraglich!

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