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Ärtzliche zusatzzahlungen absetzbarß

Frage von Rathjens Rathjens

Sind zuzahlungen für vorsorgeuntersuchungen,zuzahlungen für zahnersatz,praksisgebüren steuerlich absetzbarß

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sunnytime07 sunnytime07

    Bis zu 4 % Deines Jahresbruttoeinkommens...

    Kommentar von ursula ursulaursula

    alles, was 4% des Bruttoeinkommens übersteigt.

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    Antwort von konny27 konny27

    Ja

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Fällt unter die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Somit absetzbar, alles eintragen, die zumutbare Belastung, die nich abziehbar ist ermittelt das Finanzamt dann selbst.

    ABER : !

    Nur ÄRZTLICH VERORDNETE Medikamentationen falledn darunter.

    Beispiel: Krebspatientin erhält von Hacketal Alternativmedikament verordnet, Kosten 500 Euro je Anwendung, Kasse zahlt keinen Zuschuß = absetzbar.

    Gleiches Medikament, Hausarzt will nicht verordnen, Patientin kauft direkt (war nicht verschreibungspflichtig)= nicht abziehbar.

    Gleiches gilt für Lifestylemedikamente, Grippemittel usw.

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    Antwort von ichbins1968 ichbins1968

    Grundsätlich ja, jedoch müssen die Leistungen 6% Deines Jahreseinkommens übersteigen.

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    Antwort von ichbins1968 ichbins1968

    Grundsätlich ja, jedoch müssen die Leistungen 6% Deines Jahreseinkommens übersteigen.

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Gebe sie unter "Außergewöhnliche Belastung" an.

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