Sind zuzahlungen für vorsorgeuntersuchungen,zuzahlungen für zahnersatz,praksisgebüren steuerlich absetzbarß
Ärtzliche zusatzzahlungen absetzbarß
Antworten (6)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
sunnytime07sunnytime07
Bis zu 4 % Deines Jahresbruttoeinkommens...
-
0Antwort von
Wago1956Wago1956
Fällt unter die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Somit absetzbar, alles eintragen, die zumutbare Belastung, die nich abziehbar ist ermittelt das Finanzamt dann selbst.
ABER : !
Nur ÄRZTLICH VERORDNETE Medikamentationen falledn darunter.
Beispiel: Krebspatientin erhält von Hacketal Alternativmedikament verordnet, Kosten 500 Euro je Anwendung, Kasse zahlt keinen Zuschuß = absetzbar.
Gleiches Medikament, Hausarzt will nicht verordnen, Patientin kauft direkt (war nicht verschreibungspflichtig)= nicht abziehbar.
Gleiches gilt für Lifestylemedikamente, Grippemittel usw.
-
-
0Antwort von
ichbins1968ichbins1968
Grundsätlich ja, jedoch müssen die Leistungen 6% Deines Jahreseinkommens übersteigen.
-
0Antwort von
ichbins1968ichbins1968
Grundsätlich ja, jedoch müssen die Leistungen 6% Deines Jahreseinkommens übersteigen.
alles, was 4% des Bruttoeinkommens übersteigt.