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Ärtzliche Schweigepflicht bei zwei Hausärzten

Frage von kyra78 kyra78

Eine Freundin von mir hat zwei Hausärzte da sie abwechselnd an zwei Orten wohnt. Sie hat mich gefragt ob es rechtens wäre, wenn der eine Arzt sich ohne ihre Kenntnis mit dem anderen bespricht. Gilt hier nicht die ärztliche Schweigepflicht?

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Antworten (4)

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    Antwort von Tigerkater Tigerkater

    Der Gesetzgeber schreibt vor, daß Ärzte und Arztpersonal einer Praxis an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind. Als Ausnahme gilt, wenn sie vom Patienten von dieser entbunden sind oder wenn davon auszugehen ist, daß sie von dieser entbunden sein würden(was dies auch immer heißen mag).

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    Antwort von linguini linguini

    wenn sie mit beiden ärzten was am laufen hat, wäre es tatsächlich besser, wenn die sich an ihre schweigepflicht halten :p

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    so klingt es zumindest... nach Braten in der Röhre lol

    wenn man vor einem Arzt Krankheiten verheimlichen muss, sollte man sich auch als Freund sehrwohl darüber Gedanken machen, was das wohl für "Krankheiten" sein können.

    Ärzte untereinander sind aber ansonsten in Deutschland auch an die Schweigepflicht gebunden, eine Auflösung bedarf der Zustimmung deiner Freundin.

    Auf der anderen seite, ich würde, wenn ich 2 Hausärzte habe, immer und grundsätzlich wollen, dass sie sich austauschen, damit sie weiterhin mein Gesamtbild beurteilen können, und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

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    Antwort von tanja1959 tanja1959

    Hier findet Deine Freundin, was sie wissen muss !

    http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf

    Kommentar von kyra78 kyra78kyra78

    Also erst einmal danke für den Link. Wenn ich den Taxt richtig verstanden habe dürfen sich die beiden Hausärzte nicht so einfach absprechen ohne sie ausdrücklich darum zu fragen. Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und diese Regeln gelten auch für NRW (da kommt sie her) und Hessen (das ist der zweite Wohnort).

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    Antwort von andreas48 andreas48

    die ärztliche Schweigepflicht besteht nach außen, aber ich verstehe deine Freundin nicht so richtig..

    Gegen die Tatsache, dass 2 Hausärtze hat ist ja nichts einzuwenden, aber bei bestimmten Problemen müssen ja Doppeluntersuchungen nicht sein und kosten unnötig Geld , zum anderen ist der Erfahrungsaustausch auch hier die billigste Methode um vom Wissen untereinander zu profitieren und dem Patienten zu helfen

    ich an ihrer Stelle würde bei Ärzte davon in Kenntnis setzen, dass sie halt an ihrem anderen Wohnort von Dr xyz medizinisch behandelt wird

    Kommentar von kyra78 kyra78kyra78

    Es geht wohl nicht um so sachen wie Doppeluntersuchungen. Sie sagte der eine habe ihr ein rezept gegeben (worüber sagte sie nicht) und das solle der andere nicht erfahren (warum auch immer). Jetzt wollte sie einfach wissen ob sie sich darüber Sorgen machen muss oder nicht. Genaueres wollte sie mir auch nicht verraten und ich habe auch nicht weiter gebohrt.

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