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Ärtzliche Pflichten (Erste-Hilfe oä)

Frage von andreaskreuze82 andreaskreuze82

Hallo beieinander,

ich habe eine Frage, die ich wahrscheinlich bei google finden würde, nur weiß ich nicht,w as ich googlen sollte ;)

Folgendes, es geht darum, ob Ärtze sich mit der Approbation irgendwie dazu verpflichten, Kranken oder Unfallopfern zu helfen. Normale Menschen können ja Erste Hilfe Leistungen ausetzen, wenn sie Angst vor Blut haben oder so. Bei Ärtzen dürfte das doch nicht der Fall sein. Natürlich geht es nicht darum, sich selbst zu gefährden, zb bei einem Autounfall wenn Benizin austritt und Explosionsgefahr besteht. Aber anhalten, schauen ob der Verunglückte noch atmet und Krankenwagen rufen - gehört das nicht zu den Pflichten von nem Arzt? Noch mehr als bei einem Nicht-Arzt? Oder wenn jemand in der UBahn ohnmächtig wird, ne Frau n Kind kriegt oder so? Müssen die nicht wenigstens sowas wie eine Notfalldiagnose stellen?

Würde mich schon interessieren.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von woruda woruda
    Kommentar von andreaskreuze82 andreaskreuze82andreaskreuze82

    Yes, danke, du hasst erstens verstanden, was ich gemeint habe und mir zweitens eine klare, hilfreiche Antwort weitergeleitet! Danke!

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    Antwort von AndyderErste AndyderErste

    Aber anhalten, schauen ob der Verunglückte noch atmet und Krankenwagen rufen

    Das ist die absolute Standart Pflicht eines jeden Menschen!!!

    Alle Beispiele die du nennst sind eine Pflicht für jeden auch nicht arzt!

    Kommentar von andreaskreuze82 andreaskreuze82andreaskreuze82

    Na, das weiß ich ja, das kommt ja auch raus, ich wollte wissen ob sich Ärtze irgendwie - auch rechtlich bindend - dazu verpflichten. Weißt du das vielleicht?

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    Antwort von johnix johnix

    Jeder Arzt legt ein Gelübde ab. Hier verpflichtet Er sich, jedem Menschen gesundheitliche Fürsorge zu leisten. So dürfte ein Privatarzt, die notwendige Behandlung, eines Menschen, nicht ablehnen. Da Er ansonsten gegen Seinen Eid verstösst.

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    RatgeberHelden Antwort von beamer05 beamer05

    Außer den Hilfspflichten im Notfall, kann aber auch -bei den von dir beschriebenen Fällen etwa bei einer Ohnmacht- der Arzt eventuell erkennen, daß gar kein (weiterer) Behandlungsbedarf besteht, wenn z.b. der Sitznachbar sich schon angemessen kümmert (z.b. Beine hoch etc.).

    Und -was in dem Link zur DAS eher nicht rüberkommt: Nicht jeder Fehler, der einem Arzt bei einem Notfallgeschehen unterläuft ist ein Kunstfehler (vor allem, wenn er nur zufällig dort eintrifft, wie etwa beim Unfall auf der Straße). Stelle dir einen Arzt vor, der seit 30 Jahren Anatomie betreibt, und der nie lebende Patienten hat, oder ein zufällig vorbeikommender Psychiater. Da ist meist nicht sehr viel Notfallmedizin mehr vorrätig. Und die in dem Link genannte Therapie nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann da natürlich nicht gelten. Keiner kann sich in allen Gebieten der Medizin aktuell halten.

    Kommentar von andreaskreuze82 andreaskreuze82andreaskreuze82

    mich interessierte genau das:

    Notfall

    Im Notfall gibt es kein Ablehnungsrecht und kein Nachdenken über Vertrauensverhältnisse: Jeder Arzt oder jedes Krankenhaus muss helfen. Es gilt auch unabhängig davon, ob der Patient von selbst den Arzt aufsucht, eingeliefert wird oder ob der Arzt ihn samstags im Supermarkt, also in seiner Freizeit, bewusstlos neben dem Gemüseregal findet. Eine Erkrankung ist nach der Rechtsprechung dann als Notfall bzw. Unglücksfall zu betrachten, wenn ihre Entwicklung plötzlich eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit oder den Tod verursachen kann. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar - und für den Arzt in besonderem Maße, da er speziell für die Hilfe bei Krankheiten (auch im Sinne von Unfallverletzungen) ausgebildet ist.

    Das hab ich bekommen, und dafür bin ich sehr dankbar.

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    Antwort von Kassia Kassia

    Also es gehört zur Pflicht jedes Menschen so gut wie es möglich ist Hilfe zu leisten. Und wenn es nur das Anrufen der Notfallnummer ist. Natürlich stehen einem Arzt mehr Wissen und Mittel zur Verfügung einem Kranken zu helfen, aber er ist per se nicht dazu verpflichtet. Er würde genauso wie jeder andere wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden. Als Arzt hat man auch nicht immer sämtliche Medikamente oder Equipment dabei um wie ein Notarzt Hilfe leisten zu können. Ein Arzt sollte aber schon so gut wie möglich Hilfe leisten, das bringt der Beruf nunmal mit..

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Hippokratischer Eid; (etwas veraltet)

    Kommentar von andreaskreuze82 andreaskreuze82andreaskreuze82

    der wird doch überhaupt nicht abgelegt, sondern findet sich nur in Gesetzen.

    Kommentar von beamer05 beamer05beamer05

    Weder - noch!

    Kein hippokratischer Eid, der von Ärzten geschworen würde, kein h. Eid, der in irgendeinem hierzulande gültigen Gesetz steht.

    Kommentar von andreaskreuze82 andreaskreuze82andreaskreuze82

    nee, das mein ich auch nicht, sondern die vernünftigen Dinge, die er fordert, wie sexuelle ausnutzung, die verboten ist und sowas. Dafür gibt es Gesetze. Das Ding selbst ist keinerlei Grundlage, das ist schon klar. Muss ja nicht immer gleich dagegen sein hier...

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    Antwort von pierrot pierrot

    Wenn ein Arzt angefordert wird, hilft er, egal wem und in welcher Lage! Klar mit dem Hypokratischen Eid verpflichten sie sich Leben zu retten und zu erhalten!

    Kommentar von beamer05 beamer05beamer05

    Sorry, das ist ....

    der Hippokratische (sp!) Eid verpflichtet nichts und niemanden!

    Keine Ahnung, warum dieser antike Spruch noch immer so durch die Köpfe geistert, und dann ovn den Zitierenden offenbar noch nie wirklich gelesen wurde.

    Hint: Es gäbe keine Chirurgie, ja eigentlich keine moderne Medzin, wenn der Inhalt des h.E. verbindlich wärd.

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