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Ärger wegen im Wege stehendem Fahrrad mit Mitmieterin

Frage von redbrodi redbrodi

Eine Mitmieterin in unserem Hausaufgang (Mehrfamilienhaus) stellt ihr Fahrrad im Hausflur ab. Dort aber steht es im Weg, wenn man das eigene Fahrrad aus dem Keller holen und damit das Haus verlassen möchte. Das haben wir (mein Lebenspartner und ich) ihr bereits per Wandanschlag über dem Fahrrad mitgeteilt, weil wir zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, wem das Fahrrad gehörte. Wir haben uns auch die Mühe gemacht, das unangeschlossene Fahrrad in den Kellerflur zu stellen (trugen es also eine enge Kellertreppe nach unten), um unsere Räder ungehindert rausholen zu können. Besagte Mieterin ist der festen Überzeugung, dass ihr Fahrrad nicht störe und sie deshalb keine Veranlassung sähe, das Fahrrad nicht im Hausflur abzustellen. Sie nutze es angeblich täglich, somit könne es nicht stören. Dem ist nur leider nicht so. Würden wir es nicht regelmäßig runter bringen, stünde das Fahrrad Tage lang unbenutzt iim Hausflur.

Persönlich erreichen wir sie nicht, da sie mittlerweile weiß, wer wir sind durch die namentlich gekennzeichneten Wandanschläge. Sie öffnet einfach nicht die Tür (oder ist tatsächlich nicht da).

Ganz konkret steht in der Hausordnung leider nichts über das Abstellen von Rädern im Hausflur.

Was können wir tun, um sie zur Einsicht oder per Zwang dazu zu bringen, ihr Fahrrad ordnungsgemäß im Keller abzustellen?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wallyherz wallyherz

    ein fahrrad hat im treppenhaus oder flur nix zu suchen, wenn sie ein keller hat ist sie verpflichtet es dort abzustellen, bedenke mal der fluchtweg wenn es brennt der muss immer frei sein, sie hat kein recht das fahrrad im flur zu stellen, schuhe sind erlaubt oder ein kinderwagen wenn der nicht hoch getragen werden kann, > http://www.sueddeutsche.de/geld/treppenhaus-regeln-fuer-den-gemeinschaftsraum-1....

    Kommentar von wallyherz wallyherzwallyherz
    Kommentar von wallyherz wallyherzwallyherz

    DANKE redbrodi

  • 4
    Antwort von chromoson chromoson

    Man kann alles mit vernünftigem Reden lösen.
    Also nicht per Anschlag.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Ist nur schwer, wenn man die Mieterin nicht erreicht. Letzten Sommer sprach mein Mann sie daraufhin bereits an und bat sie FREINDLICH darum das Fahrrad doch im Keller abzustellen. Das tat sie daraufhin ja auch nicht.

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    Antwort von Comstock Comstock

    Stell das Ding vor die Tür, wenn es stört.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Dann mache ich mich strafbar, weil klar ist, dass nur ich diejenige sein kann, die das macht. Und die Mieterin hat auch schon gesagt, dass sie uns anzeigt, wenn sie das Fahrrad draußen vorfindet.

    Finde ich ein wenig heikel.

    Kommentar von Comstock ComstockComstock

    Sie kann es nur vermuten, aber nicht beweisen.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Soll ich solch einen großen Ärger riskieren und mich völlig in unsichere Grauzone begeben???

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    Antwort von holsch holsch

    vermieter kontaktieren

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    Antwort von istie istie

    Wende Dich an den Vermieter oder stelle das Rad auf die Strasse, wenn es Dich wieder stört, wenn Du Dein Fahrrad vom Keller holst und lass es draussen stehen.

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    Antwort von Gigatuffi Gigatuffi

    Ihr könnt euch an den Vermieter wenden und euer Anliegen vortragen. Er könnte die Mieterin dazu auffordern, das Fahrrad wegzustellen, wenn er die gleiche Ansicht hat wie ihr.

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    Antwort von Readmorebooks Readmorebooks

    Dem Vermieter Bescheid sagen. Der kümmert sich dann darum.

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    Antwort von lordbuerzel lordbuerzel

    Mal andersherum: Bist du sicher, dass du wirklich nicht durchkommst mit deinem Fahrrad? oder ärgerst du dich nur über die Mieterin und es geht mittlerweile ums Prinzip? Denn ich kenne auch sehr schmale Flure, aber auch dort kommt man durch, wenn man das Rad an der verengten Stelle vor sich herschiebt. Also wenn ihr irgendwie doch durchkommt, macht euch und der Anderen das leben nicht so schwer. Wenn nicht, laßt ihr die Luft raus (Ventile drin lassen, so ist es kein Diebstahl). Das hilft meistens! Aber nicht erwischen lassen. Ich sach ma, in jedem Fall gilt: the express way is the best way!

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Ich fange langsam wirklich an mir an zu zweifeln und schaue immer wieder, ob es mir letztlich nicht ums Prinzip geht. Denn bockig kann ich schon mal sein. Aber es ist wirklich so, dass ein abfestelltes Fahrrad im Hausflur ungemein beim herausbuchsieren eines Weiteren aus dem Keller bzw. wieder herein stört und behindert. Es kann also nicht nur ums Prinzip gehen. Ich habe gestern wieder versucht die Person persönlich zu sprechen, war wirklich sehr freundlich. Aber sie hat sich ebenso freundlich durch ihre Mitbewohnerin verleugnen lassen. Es hieß, sie telefoniere und würde danach runter kommen. Sie kam nicht. Ähnlich geht es nur. Vermieter will einen allgemeinen Aushang im Hausflur aushängen. Das Prob ist ja, dass der Hausflur an der Stelle ein Bereich unterhalb eines Treppenabsatzes ist und sich dort zwei Türbereiche befinden: Hof- und Kellertür. Das Fahrrad muss, wenn man es herein/herausholt gefreht werden, damit es durch eben die andere Tür geschoben werden kann. Dabei steht das geparkte Rad völlig im Weg. Der Raum ist wirklich clever für ein Rad bemessen.

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Zur Klarstellung. Mieter haben in einem Mehrfamilienhaus keinerlei Anschläge vorzunehmen, wenn dies nicht von der Hausverwaltung erlaubt ist.

    Hier kann es wegen Störung des Hausfriedens zur Kündigung kommen.

    Die Mieter müssen die Hausverwaltung auffordern, den Mangel zu beseitigen.

    Ihr dürft das Rad auch nicht einfach entfernen.

    Jeder Schaden kann Euch zugerechnet werden und zwar auch dann, wenn ihr den Schaden nicht verursacht habt, denn es reicht aus, wenn ihr unerlaubterweise das Rad entfernt habt.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Das Rad behindert doch aber den Weg mit dem eigenen Rad aus dem Keller heraus und herein und über die Hoftür heraus und herein. Heißt das dann, ich dürfte für die Zeit, die das Fahrrad dort (unrechtmäßig) steht, mit meinem eigenen Rad nicht aus dem Keller raus, weil ich ihr Rad nicht aus dem Weg nehmen darf?

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Du darfst es solange auf die Seite stellen, aber nicht in den Keller.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Das ist ja das Problem. Es gibt keine Möglichkeit, es innerhalb des Hausflures aus dem Weg zu nehmen oder an eine andere Seite zu stellen. Es gibt wirklich keinen Platz für zwei Räder gleichzeitig im Hausflur und eben auch nicht zum Buchsieren eines, wenn das andere dort steht. Also was machen?

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Wenn es so eng ist, muss der Vm eingreifen und das Abstellen des Fahrrades im Flur aus Sicherheitsgründen ( Versperrung der Fluchtwege ) untersagen.

    Dann bleibt Dir im Moment bis alles geklärt ist nur der Weg, das Fahrrad kurzfristig zu entfernen.

    Aber, bitte vorsichtig, damit die Dame am Ende nicht Beschädigungen behauptet.

    Reagiert die Mieterin nicht, muss umgehend eine Abmahnung hinterher mit der Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Vielen Dank. DH

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    Antwort von angie760 angie760

    Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, dem Vermieter die Situation zu schildern. Er kann/muss die Mieterin anschreiben und sie bitten, das Rad im Keller unterzustellen oder so unterzustellen, dass es andere Mieter nicht stört.

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Wendet euch an den Vermieter.

    Und Hauseingänge gelten als Fluchtwege im Notfall(Brand) Der muss frei sein. Da ist es eigentlich nicht erlaubt Fahrräder o.ä abzustellen, wenn der durchgang dann zu schmal wird. Ich glaube 1 m breit muss der Fluchtweg breit sein.

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    Antwort von critter critter

    Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg bei Gefahr und hat immer frei zu sein. Noch nicht mal ein Blumentopf darf eigentlich darin stehen. Setzt Euch mit Eurem Vermieter in Verbindung. Schau auch vorher nochmal genau den Mietvertrag und die Hausordnung nach. Auch kannst Du den Mieterverein kontaktieren. Erst als letzten Ausweg eine Mitminderung ankündigen und durchsetzen.

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    Antwort von hibiskuss hibiskuss

    wendet euch an eueren vermieter, der muss hier abhilfe schaffen. wenn dieser es nicht tut, könnt ihr ihm nach schriftlicher Ankündigung die Miete kürzen. Um wieviel % könnt ihr bei euerem örtlichem Mieterverein erfragen.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Dafür ist der Vermieter zuständig.

    Aber es gibt sicherlich auch eine Hausordnung, die das regelt.

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