Eine Mitmieterin in unserem Hausaufgang (Mehrfamilienhaus) stellt ihr Fahrrad im Hausflur ab. Dort aber steht es im Weg, wenn man das eigene Fahrrad aus dem Keller holen und damit das Haus verlassen möchte. Das haben wir (mein Lebenspartner und ich) ihr bereits per Wandanschlag über dem Fahrrad mitgeteilt, weil wir zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, wem das Fahrrad gehörte. Wir haben uns auch die Mühe gemacht, das unangeschlossene Fahrrad in den Kellerflur zu stellen (trugen es also eine enge Kellertreppe nach unten), um unsere Räder ungehindert rausholen zu können. Besagte Mieterin ist der festen Überzeugung, dass ihr Fahrrad nicht störe und sie deshalb keine Veranlassung sähe, das Fahrrad nicht im Hausflur abzustellen. Sie nutze es angeblich täglich, somit könne es nicht stören. Dem ist nur leider nicht so. Würden wir es nicht regelmäßig runter bringen, stünde das Fahrrad Tage lang unbenutzt iim Hausflur.
Persönlich erreichen wir sie nicht, da sie mittlerweile weiß, wer wir sind durch die namentlich gekennzeichneten Wandanschläge. Sie öffnet einfach nicht die Tür (oder ist tatsächlich nicht da).
Ganz konkret steht in der Hausordnung leider nichts über das Abstellen von Rädern im Hausflur.
Was können wir tun, um sie zur Einsicht oder per Zwang dazu zu bringen, ihr Fahrrad ordnungsgemäß im Keller abzustellen?
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Fahrraeder.htm
DANKE redbrodi