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Ärger von der Polizei?

Frage von Buchsenmann Buchsenmann

Folgender Fall: Ich bin den Wagen meiner Lebengefährtin gefahren. Dabei, nachts, ist ein Fahrradfahrer an meine rechte Seite gefahren. Ob er oder ich Vorfahrt hatte, kann ich nicht sagen. Am Wagen gab es keinen Schaden. Wir haben uns gegenseitig beschimpft und ich bin weiter gefahren.

Jetzt stelle ich mir die Frage: War das richtig? Wie erfahre ich, ob der Fahradfahrer Anzeige gestellt hat? Habe ich Unfallflucht begangen? Es wurde keiner verletzt und es entstand kein Schaden. Ob er oder ich Vorfahrt hatte, das weiß ich nicht. Bis wann muß sich die Polizei melden? Was kann mir drohen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wo bekomme ich die Infos?

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Antworten (16)

  • 9
    Antwort von wienochmal wienochmal

    wenn du nicht weißt, wer vorfahrt hatte, solltest du dringend eine nachschulung machen

  • 3
    Antwort von svanny svanny

    Wahrscheinlich hat er es nicht gemeldet, sonst hätte die Polizei schon an deiner Tür gestanden. Aber wie du per Ferndiagnose sagen kannst, dass der Fahrradfahrer keinen Schaden und keine Verletzungen hat, frage ich mich ja auch. Ist auf jeden Fall Unfallflucht.

  • 3
    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    wenn es keinen schaden gab, ist doch alles ok....

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    so ist es !

    Kommentar von hugoegon hugoegonhugoegon

    schmarren

  • 2
    Antwort von Hergy Hergy

    du hättest die polizei rufen sollen, du könntest jetz wirklich eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen. melde dich bei der polizei.

  • 2
    Antwort von hugoegon hugoegon

    Dich würde ich vor den Kadi ziehen

    Klar ist das Unfallflucht

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    das ist keine Unfallflucht !

    Kommentar von hugoegon hugoegonhugoegon

    oh doch

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Nö, ist es auch nicht.

    Kommentar von AUTLucifer AUTLucifer

    richtig so de frischluftdepperten gehörn eh zammgführt

  • 1
    Antwort von reissaus73 reissaus73

    Ob es am Wagen keinen Schaden gab ist uninteressant, hat es einen Schaden am Fahrrad oder an den Sachen des Fahrradfahrers gegeben und ist er vielleicht beim Zusammenstoß gestürzt, so war dies auf alle Fälle eine Unfallflucht wenn ihr Eure Daten (Versicherung und Personaldaten) nicht ausgetauscht habt. Bei Fahrradfahrern gilt inbesondere doppelte Vorsicht den egal gegen welche Regel so ein Fahrradfahrer verstößt der Autofahrer ist meistens daran schuld. Das ergibt sich schon aus der Gefährdungshaftung weil man erlaubter Weise einen gefährlichen Gegenstand (Auto) in den öffentlichen Verkehr gebracht hat.

  • 1
    Antwort von Draschomat Draschomat

    Naja, wenn ihr nur ein bisschen rumgeflucht habt, sollte nix passieren. ^^

    Aber wer Vorfahrt hatte, sollte man schon wissen! Da du das nicht weißt, wäre es vielleicht nicht dumm, wenn du dich bei der Polizei meldest.

  • 1
    Antwort von oppa02 oppa02

    wenn nichts passiert ist,kein sachschaden oder so dann passiert eigentlich nichts.ärger gibts nur,wenn der radfahrer eine anzeige macht und behauptet,du hättest nach alk gerochen.aber dann steht aussage gegen aussage.melde es trotzdem der polizei.

  • 1
    Antwort von jobo22 jobo22

    Melde dich bei der Polizei. Erklär die Lage. Wenn nichts kommt bist du fein raus. Wenn etwas kommt hast du um einiges bessere Karten.

    Es sei denn es kann hier jemand den klaren Bewis bringen, dass du dich völlig richtig verhalten hast!

  • 1
    Antwort von DerEntomologe DerEntomologe

    Du wirst sehen, ob du in den nächsten Tagen Post von der Staatsanwaltschaft bekommst. Oder du machst die Flucht nach vorn und gehst selbst schnell noch zur Polizei.

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ich würde es auf alle Fälle der Polizei melden. Wenn Du es denen nämlich vor dem Radfahrer erzählst, gilt es nicht als Unfallflucht.

  • 1
    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    Abwarten, ob was kommt und dann reagieren! Was anderes wird dir die Polizei auch nicht sagen!

  • 0
    Antwort von Buchsenmann Buchsenmann

    Ich will mal klarstellen: Es war 0:30, ich werde auch klären ob ich Vorfahrt hatte. Aber wann meldet sich die Polizei? Wie bekomme ich raus, ob Anzeige? Schaden ist weder an meinem auto, nur der Dreck ist ab, noch beim Fahrradfahrer, das hatten wir lautstark geklärt.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Was hat die Uhrzeit mit der Vorfahrt zu tun? grübel Und was machst Du, wenn der Fahrradfahrer am nächsten Tag zum Arzt gegangen ist, der ihm ein Schleudertrauma und diverse Prellungen bescheinigt? Dann bist Du vielleicht noch dran wegen Körperverletzung!

  • 0
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Einfach abwarten. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird nichts mehr nachfolgen, denn auch der Fahrradfahrer wird eventuell grübeln, wer Vorfahrt hatte und ob er sich richtig verhalten hat.

    Kommentar von reissaus73 reissaus73reissaus73

    Glaub das nicht, wenn mir mit nem Fahrrad so was passieren würde kommt auf alle Fälle eine Anzeige den ich werde mit sehr hoher wahrscheinlichkeit Recht bekommen, vor allem wenn schon einer einfach abhaut. Mir ist mal ein Fahrradfahrer in die Seite gefahren ich hatte sogar Zeugen das ich bereits seit ca 2 Minuten da stand allerding lief mein Motor wollte ja schließlich über die Kreuzung fahren, allerdings habe ich nicht einmal vor Gericht recht bekommen, trotz Zeugen. Alles wegen dieser beschissenen Gefährdungshaftung als ob ich was dafür könnte wenn einer so blind ist, war da so in Rage das ich die Leute dort am Gericht nach Ihren Kennzeichen gefragt habe weil auch ich ein neues Fahrrad gebrauchen könnte.

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    Antwort von Llyra Llyra

    Jep, Unfallflucht ist es sogar, wenn du einen Blumenkübel anfährst und dann einfach abhaust.

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    Antwort von Jennydiexte Jennydiexte

    Melde dich auf alle Fälle auch jetzt noch bei der Polizei

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