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Ärger nach unverschuldetem Autounfall

Frage von Mamamo Mamamo

Hallo, ich hatte 2003 einen schweren,unverschuldeten Autounfall. Seitdem streiten meine Anwältin und ich mit der Gegenerversicherung. Ich hatte ziemlich schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden.Unter anderem auch noch zwei fehlende Zähne. Jetzt geht es immer noch um mein Schmerzensgeld.Ich habe über die Jahre hinweg immer wieder etwas bekommen und jetzt möchte die Versicherung(und ich auch) endlich mal das ganze beenden. Mir wurde jetzt ein,angebl.letzter, einigermasen akzeptabler Endbetrag geboten.Allerdings muss ich dafür unterschreiben,daß ich keine Ansprüche mehr haben darf und meine Zähne soll ich auch von meinem Schmerzensgeld bezahlen. Unterschreiben oder weiterkämpfen?

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Antworten (6)

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    Antwort von kanadu kanadu

    Du tust dir keinen Gefallen damit, die Frage hier zu stellen, ohne dass Sachverhalt oder Abfindungshöhe bekannt ist. Da ist deine Anwältin die bessere Adresse.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    jetzt möchte die Versicherung(und ich auch) endlich mal das ganze beenden

    Wenn Du das ernst meinst, dann unterschreibe, wenn nicht, dann poker weiter - ist allein Deine Entscheidung.

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    Antwort von Schiebedach Schiebedach

    Sei vorsichtig, etwas zu unterschreiben, falls Du Dir nicht sicher bist, ob Spätschäden eintreten können. Im übrigen ist die Vergleichsgebühr für Anwälte in aller Regel höher als die Urteilsgebühr und im Falle eines Vergleichs werden die Kosten gegenseitig aufgehoben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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    Antwort von engeldermitte engeldermitte

    Lehn das Angebot ab und versuch mit Deiner Anwältin eine Art Rente bis an Dein Lebensende einzuklagen. Jeder sollte mit den Reaktionen seiner Aktionen konfrontiert werden. Das heißt: Lerne aus Deinen Fehlern! Der Unfallverursacher sollte Dir bis zu Deinem Tod monatlich eine Art Lebensversicherung zahlen, so ist eine Abdeckung der Unterhalts-/Pflegekosten garantiert. ... Was hälst Du davon?

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    Antwort von liam22 liam22

    Lass ich von deiner Anwältin beraten, es gibt die Möglichkeit, auf die Geltendmachung weiterer bekannter Schäden zu verzichten, allerdings nicht auf solche, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vergleichsangebots noch nicht bekannt sind. Dies wird dir die Anwältin erklären können, entscheiden musst du letztlich selbst, wenn du das Angebot allerdings für akzeptabel hältst, dann greife zu, weiter kämpfen heißt oft auch weiter viel Nerven lassen.

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    Antwort von Pinbuster Pinbuster

    Im Grunde kannst nur Du alleine entscheiden, ob Du mit dem gebotetnen zufrieden bist oder nicht. Eventuell kann Dir Dein Anwalt noch sagen, ob vielleicht noch etwas mehr herauszuholen ist.

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