1

Ärger mit Wohnung

Frage von Kleinestrinchen Kleinestrinchen

Hallo,

ich habe immer mehr Ärger mit meiner Wohnung. Bin am 1.7. 08 eingezogen und in allen Räumen ist Schimmel und die Mietverwaltung kümmert sich um nix. Haben es Ende Oktober gemeldet und es war schon ein Maler da, ein Sachverständiger, aber passiert nix. Im Wohnzimmer sind die Fenster so undicht, dass uns das Wasser an der Fensterbank auf den Fußboden läuft und es ist kalt, obwohl wir heizen wie die bekloppten. Die Heizung im Bad grummelt so laut, dass kein Mensch schlafen kann-auch der Nachbar über uns nicht. Die Wohnung wurde bevor wir eingezogen sind komplett renoviert. Aber dass kann es doch nicht sein. Zum umziehen habe wir zur zeit kein geld und wir haben Angst, dass der Vermieter uns die Kaution nicht zurück gibt. Er hat mir am tel schon gesagt, dass wir daran Schuld sind. Aber wir sind in warmen Sommermonaten eingezogen und so schnell entsteht kein großflächiger schimmel. Wie kann man sich wehren? Sind echt ratlos und über jeden Tip dankbar

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von monja1995 monja1995

    Mängelanzeige an den Vermieter - Fristsetzung zur Behebung der Mängel - Wenn keine REaktion erfolgt, Miete kürzen und zu Mieterbund oder Anwalt - Das ganze schriftlich per Einschreiben

  • 1
    Antwort von Josyna Josyna

    Mängel schriflich (Einschreiben) anzeigen und mit Fristsetzung um Mängelbeseitigung bitten.

    Mietminderung androhen.

    Zum Mieterschutzbund oder Anwalt gehen (eventuell Prozesskostenhilfe beantragen).

    Miete mindern.

  • 1
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    geht zum Mieterbund, werdet Mitglied und klagt. Derweil Mietminderung, stellt ein Thermometer auf und haltet die Gard fest und laßt auch dies mit den Heizkosten in der klage abklären.

  • 1
    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Also zum einen: Renovieren und Sanieren sind zwei unterschiedliche Schuhe! Wenn nur renoviert wurde, ist damit der Ursache nicht auf den Grund gegangen worden. Für die Art der beschriebenen Mängel kannst Du die Miete mindern. Schriftlich per Einschreiben/Rückschein den Vermieter in Frist bzw. Nachfrist bei Verzug setzen. Hat der Vermieter bzw. Wohnungsverwalter sich das Dilemma mal angesehen? Wenn ja, wäre er jetzt schon in der Nachfrist. Schuld an Schimmel ist der Mieter nur dann, wenn z. B. nicht richtig gelüftet wird. Aber da es sich hier offenbar um ein tieferes Problem handelt und gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen sind, würde ich sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen, indem sofort der Vermieter handeln muss mit der Maßgabe der Fristsetzung und falls keine Erfüllung, dann sofortiger Auszug bzw. falls nicht möglich, Minderung der Miete notfalls bis zur Höchstgrenze. Heiz-Zusatzkosten aufgrund der Lage müsst ihr auch nicht einfach hinnehmen, sondern auch dem Vermieter in Rechnung stellen. Geräusche der Heizung = hier gibt es Lautstärke-Höchstwerte für Wohnräume. Geht unbedingt auch zur Mieterberatung!

    Kommentar von Kleinestrinchen KleinestrinchenKleinestrinchen

    die haben nur nen sachveständigen geschickt, aber das ist schon ewig her

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Sachverständige sind auch so eine Sache. Gut, wenn kompetent. Nicht gut, wenn zwar kompetent, aber im Sinne des Vermieters handelnd. Ihr könnt auch bei der einstweiligen Verfügung einen eigenen Sachverständigen beauftragen lassen, die Kosten gehen zulasten des Vermieters. Die einstweilige Verfügung kann durchaus für euch kostenfrei sein, je nach Einkommen. Also unbedingt Einnahmen/Ausgaben offenlegen und: selbst in die Hand nehmen, da es auch über Anwalt länger dauern kann.

  • 0
    Antwort von Kleinestrinchen Kleinestrinchen

    den vermieter interessessiert nicht was hier los ist. leider haben wir keine rechtschutzversicherung...

    ich habe da schon so oft angerufen. bekomme immer nur zu hören: wir melden uns

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Bitte nicht nur anrufen, sondern besser schriftlich mit Nachweis (also Einschreiben/Rückschein). So habt ihr was in der Hand!

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    wen denn Vermieter oder Verwalter.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Nee, Nachweise, falls es zur Klage kommt! Sprich: es wurde nichts unversucht gelassen, den jetzigen Zustand abzuändern. Sprich: Das, was mieter tun können. Sprich: Dem Vermieter bzw. Verwalter oder beiden gehörig zu nerven, damit endlich die Wohnung instandgesetzt wird.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.