erst mal es handelt sich um ein gewerbe!!
darf die vermieterin obwohl schlüsselübergabe( 30.4.09) mit besichtigung seitens der vermieterin, makler,hausmeister und mir bereits war , im nachhinein also ewige zeit später verlangen das ich da rum putzen muss oder das sie eine reinigungsfirma sonst beauftragen muss? obwohl schlüsselübergabe war mit abgabeprotokoll?und ich vorher schon sauber gemacht habe . ich bin zwar noch mieter bis ende des monats , aber der vertrag mit dem neuen mieter ist bereits geschlossen zum nächsten monat. und anzumerken sei noch das fett incl.(staub von deckenarbeiten womit ich nix zutun habe)NUR auf dem inventar ist das mir gehört und nicht der vermieterin und im vertrag steht gekauft wie gesehn mit erheblichen gebrausspuren an einigen gegenständen !
außerdem steht im übergabeprotokoll das bereits von der vermieterin unterschrieben ist: das die gewerbefläche unrenoviert, aber besenrein übergeben wurde.
normal hat die vermieterin dann kein recht zu verlagen das ich nochmals sauber machen soll oder auf meine kosten eine reinigungsfirma zu beauftragen oder????
ich hoffe auf eure hilfe
lg
@Padri, natürlich hast Du recht, dass man auch nochmals nachputzen kann , damit man unnötigen Ärger vermeidet. Mir ging es nur um die Frage der Fragestellerin, ob sie im Unrecht ist. Das Übergabeprotokoll hat stattgefunden, damit sind für sie alle Verpflichtungen erledigt. Im nachhinein ihr noch etwas aufzuerlegen ist nicht korrekt, schon gar nicht eine Endreinigung auf ihre Kosten. Wir wissen ja nicht, ob unter dem allgemeinen Passus besenrein zusätzlich etwas vermerkt worden war. Aber da sind wir ja einer Meinung.
Was das Fenster putzen betrifft:
http://www.ra-kotz.de/schaeden.htm
der Umstand, dass die Fenster schon lange nicht mehr geputzt worden sind, verpflichtet den Mieter bei Endzug diese nicht zu putzen, ausser sie würden grobe Verschmutzungen aufweisen > Az.: 2 C 258/99
Jedes Amtsgericht urteilt anders. Ein Urteil wie das angeführte ist nicht richtungsweisend. Jedes Gericht beurteilt einen Einzelfall. Man kann daher nicht pauschal antworten, das grundsätzlich Fenster nicht geputzt werden brauchen. In jedem Formularmietvertrag ist das Reinigen Mieterpflicht, die auch unter die Obhutspflicht fällt. Dazu gehören auch die Fenster, denn sie gehören zur Mietsache. Es wird sicher auch kein Vermieter saubere Fenster nachreinigen lassen wollen. Aber sauber sollten sie schon sein.