3

Ärger mit Vermieter wegen Kündigung

Frage von trueffel63 trueffel63

Wir haben Ende Dez. unseren Mietvertrag gekündigt, leider haben wir nicht gewußte, dass wir beide unterschreiben müssen. Zweieinhalb Wochen später wurde uns telefonisch bestätigt, dass die Kündiung vom Vermieter angenommen wurde, wir jedoch nochmal die gleiche Kündigung mit altem Datum schicken sollen, mit beiden Unterschriften. Gestern haben wir plötzlich ein Schreiben bekommen, dass der Vermieter plötzlich doch nicht zustimmt, wegen der ursprünglich fehlenden Unterschrift.

Darf er das ? Hätte er uns nicht sofort Ende Dez. daraufhinweisen müssen und nicht erst jetzt, wo unsere Kündigungsfrist verstrichen ist. Er verlangt jetzt, dass wir noch einen Monat länger Miete bezahlen oder einen Nachmieter bringen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Er darf. Ihr habt nicht ordnungsgemäß gekündigt. Mündliche Zusagen könnt Ihr nicht beweisen.

    Ihr solltet sofort erneut kündigen, mit Einhaltung der Frist und beiden Unterschriften.

    Dass er evtl. bereit ist, einen Nachmieter zu akzeptieren, ist Kulanz des Vermieters. Also bemüht Euch schnell um Nachmieter.

    Oder Ihr zahlt die Miete bis zum regulären Ablauf des Vertrages.

  • 3
    Antwort von stef1601 stef1601

    schwierige Situation, da würde ich einen Anwalt fragen. Aber ich glaube das ist sein gutes Recht.

    Kommentar von gseidler gseidler

    Haben wir hier keinen Juristen bei GF, der mal eben schnell eine perfekte Antwort loswerden möchte, bitte?!

  • 0
    Antwort von Siam1 Siam1

    Nun, bei Formfehlern ist die Kündigung unwirksam. Sowohl von Mieter- als auch Vermieterseite gesehen. Also, mit fehlender Unterschrift bzw. zweiter Unterschrift von mit eingetragen Mietpartner darf Dein Vermieter Deine Kündigung zurückzuweisen.

  • 0
    Antwort von moon73 moon73

    Leider ja, ist uns genauso passiert. haben die Frist eingehalten, nur leider habe ich nicht mit unterschrieben. Der Vermieter hat uns zwar den Eingang der Kündigung bestätigt ,aber machte uns erst 2 Monate später darauf aufmerksam, dass ja eine Unterschrift fehlt und die Kündigung somit nicht wirksam wäre.

    Kommentar von gseidler gseidler

    Nun, ist der Vermieter denn nicht verpflichtet dir sofort nach Erhalt der Kündigung Formfehler, bzw. fehlende Angaben/Unterschriften anzuzeigen? Anderen Falls könnte man sein Verhalten als Billigung der Kündigung interpretieren?!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.