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Ärger mit Vermieter wegen Kaution...

Frage von Bine2008 Bine2008

Habe meine alte wohnung fristgerecht gekündigt und auch verlassen.Am Tag der Wohnungsübergabe ist meine Vermieterin aber nicht erschienen und war auch nicht erreichbar.Die wohnung habe ich bei Einzug einmal komplett streichen müssen,Wände wie auch Decken,weil alles komplett vergilbt vom rauchen war.Das einzige was ich nicht mehr geschafft habe, war die wohnung zu saugen und zu wischen,ansonsten war die Wohnung in Top Zustand.Nun will die Vermieterin mir die 240euro kaution aus diesem grund nicht zurückgeben und hat sogar einmal als weiteren grund genannt,dass die Schlüsseübergabe ja nicht rechtzeitig erfolgt ist,was allerdings ihr eigenes Verschulden war...Wie sieht es jetzt rechtlich für mich aus???Kann ich dagegen vor gehen?

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Antworten (12)

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Teile Deiner ehemaligen Vermieterin schriftlich mit, dass sie es war, die den Termin nicht eingehalten hat.
    .
    Fodere die Rückzahlung der 240 Euro und setze einen Termin.
    .
    Anschließend neue Frist setzen und mit Anwalt drohen.
    .
    Wenn sie dann immer noch nicht zahlt, die Sache einem Anwalt übergeben.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    statt Anwalt kannst du auch selber einen Mahnbescheid erwirken. Kostet ca. 40 €

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    Guter Hinweis. Bin ich nicht drauf gekommen! :-)

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    Antwort von bierliebhaber bierliebhaber

    Gehe zum Mieterbund die können dir bei sowas sicherlich helfen

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ich würde ihr anbieten, die Reinigung noch vorzunehmen. Den Schlüssel hättet ihr unter Zeugen bei ihr in den Briefkasen werfen können, wenn sie nicht zum verabredeten Abnahmetermin erschienen ist. 240 Euro Reinigunskosten könnte sie höchstens dann einbehalten, wenn sie anhand einer Rechnung eines Fachunternehmnens belegen kann, dass die Reinigung diesen Kostenaufwand auch erfordert hat.

  • 1
    Antwort von Monaaa Monaaa

    Leider ist es so dass Saugen und Wischen einfach dazu gehören. Du musst sie sauber und gepflegt übergeben!!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Sicher, aber dafür 240 EURO??? Nein, so geht das nicht. Sie hätte ihm die Möglichkeit geben müssen, es selbst zu erledigen!

    Kommentar von bienyx88 bienyx88bienyx88

    Der Vermieter kann die Kaution nicht einbehalten, nur weil du nicht gesaugt hast. Das ist Quatsch. Die Kaution wird lediglich hinterlegt, damit der Vermieter Schäden welche in der Wohnung entstanden sind und nicht behoben wurden, selbst ausbessern kann. Du hast deinen Vermieter ja nicht in den "Ruin" getrieben, weil du nicht gesaugt hast... Frist setzen + Anwalt drohen!

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    falsch

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Eine Wohnung ist besenrein zu übergeben !

    Du hast nun keinen Beweis, oder hast Du Zeugen, Fotos von der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe? ! Hast Du die Schlüssel einfach irgend wo hin gelegt ? Kommt mir etwas seltsam vor das ganze!

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    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Nun, normalerweise muss eine Wohnung "besenrein" zurückgelassen werden, insofern braucht man erst gar nicht zu wischen. Alles andere ist auch Blödsinn. natürlich muss sie dir die Kaution zurückerstatten.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Ich würde dir raten, die Hilfe eines Mieterschutzvereins in Anspruch zu nehmen, kostet zwar auch etwas, ist aber wesentlich billiger als ein Anwalt (die haben auch ihre Anwälte).

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    Antwort von Cinamon83 Cinamon83

    Also ob du die WOhnung beim Einzug renovieren musstest oder nicht tut in dem Fall nichts zur Sache. Du musst mal sehen, was in deinem Mietvertrag steht. Steht da Übergabe "Besenrein" (das würde immernoch bedeuten, dass die Wohnung gesaugt sein muss) oder steht da "renoviert"? Je nachdem, was da drin steht, kann dein Vermieter die kaution zur Deckung der Kosten einbehalten. Bei renovierung wären 240Euro ok, bei besenreinem Zustand kannst Du zumindest einen großteil der Kaution zurückfordern. PS: Bei Schlüsselübergabe immer ein Mängelprotokoll machen, so ist das später mit der Beweislast viel einfacher!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Es wurde renoviert, das Geld ist für das putzen. Toller Stundenlohn!

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    Antwort von Forsthouse Forsthouse

    Sie höflich darauf hinweisen,dass Sie im Unrecht ist >> wenn Sie es nicht einsehen will>>Anwalt einschalten und ihm die Sache erklären.Danach rechtliche Schritte vorbehalten.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Aber natürlich kannst und solltest Du dagegen vorgehen, die angegebenen Gründe rechtfertigen keinen Rückbehalt. Und denk daran, der Vermieter muss die Kaution verzinsen!

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Sehr ärgerlich. Wegen 240 Euro zum Anwalt bringt ja nicht wirklich was. Bist du im Mieterbund? Vielleicht lohnt es sich, da einzutreten, auch für die Zukunft. Oder droh ihr zumindest mit einem Anwalt, vielleicht will sie auch keinen Ärger.

    Kommentar von Babsi42 Babsi42

    ich weiss aus eigener Erfahrung,das der Mieterbund nicht viel bringt.Zum Briefe schreiben sind die gut,aber vor Gericht gehen die sehr selten.Also spart euch das Geld und nehmt euch eine gute Rechtschutz Versicherung!

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    Antwort von schneemannxxl schneemannxxl

    klar, du kannst jederzeit zum Anwalt gehen. Aber das kostet ja auch was. Allerdings wird sie spätestens dann die Kaution rausrücken...

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