Ich habe zu meiner Hochzeit bei Sixt einen Wagen gemietet.Das war der 21.4. vor Ostern.Ausgemacht war, dass ich da die Filiale am Freitag geschlossen war in den Schlüsselkasten werfe. Leider habe ich den wagen nicht selbst zurüchgebracht sondern meine Mutter. Diese hat den Sclussel in den falschen Kasten (Briefkasten einen angrenzenden Firma).Am Samstag kam ein Anruf(Noch auf dem AB vorhanden), dass der Schlüssel nicht aufzufinden sei und ich mich dringend unter dieser Nummer zurückmelden solle. Etwa eine Stunde später tat ich dies mehrfach aber es ging wie auch das ganze Wochenende(es war Ostern) keiner dran. So bekam ich erst am Dienstag wieder einen Anruf(diesmal von einer anderen Hotline von SIXT), worauf ich mich dierekt zurückmeldete und die Sache auflöste. Nun beharrt SIXT darauf mir 6 Tage zu berechnen anstatt einem, was bei einem Sportwagen ein recht grosser Betrag ist. Im Emailverkehr zeigt sich SIXR wenig einsichtig, da der Wagen wegen mir in den tagen nicht weitervermietet werden konnte. Die nummer die mir gegeben worden war solle angeblich eine Notfall Nummer gewesen sein, wo ich mich 24h und auch am Wochenende hätte melden können. Dies war aber deffinitiv nicht der Fall, was ich auch bewesein kann! Würde es Sinn machen das Geld einzuklagen?
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Ärger mit SIXT-Abrechnung
Frage von
FoFo81
Antworten (2)
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FoFo81 das problem ist das sie uns eine nummer gegeben haben wo definitiv keiner ranging und den fehler sehen sie nicht ein !
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Bruno01Bruno01
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ... die Mitarbeiter kommen eben nur einmal am Tag und sehen nach. Ist es denn so schwer, auf dem Briefkasten nachzulesen, wer der Eigentümer ist? Rechtlich gesehen ist SIXT deutlich im Vorteil, da Ihr Eure Vereinbarung nicht erfüllt habt.
Ich würde an Eurer Stelle versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln.
Zudem müsste SIXT vor Gericht beweisen, dass der Wagen tatsächlich vermietet war und wirklich ein "Schaden entstanden" ist. Ohne Anwalt werdet ihr aber nicht Recht bekommen.
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