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Ärger mit Reiserücktrittsversicherung URV Tarif TB31

Frage von fnicol3487 fnicol3487

Hallo alle zusammen, nachdem Ihr mir in der Vergangenheit immer gut geholfen habt nun zu einem aktuellem Thema das unter den Nägeln brennt.

Vorgeschichte. Ich bin Transpl. seit 1,5 J. Werte sehr gut keine Abst. Ich besitze lt. Ärtze uneingeschr. Reisefähigk. Muste nun aber eine reise wegen Gesundheitlicher Verschl. storn. Stornokosten 1500€. Arzt hat das Formular der Vers. kpl. ausgefüllt es wurde bestätigt das ich a) ueing. Reisefähig vor Buchung wahr. b) das ich die Ärtze vorher informiert habe und es keine Bedenken gegen die reise gab. Die Verschlechterung ist auf eine neue Einstellung der Tablette zurckzuführen usw. Es liegt aber kein Tranplantat abstoßung vor. Die Vers. behauptet nun " Bei einer Abstoßungsreaktion eines Transplantates handelt es sich nicht um ein unerwartetes Ereignis. Mit einer Abstoßung eines transplantates muss jederzeit gerechnet werden " dies sei nicht versichert. Wie gesagt eine Abstoßung findet nicht und hat auch nie stattgefunden das hat auch keiner behauptet. Dabei selbst wenn der Gesetzgeber und auch die Ärzte sagen man ist wieder ein ganz normaler gesunder Mensch nach erfolgreicher transplantierung. das bekomme ich ja selbst zu spüren weil die rentenkasse sogar vorsieht mir die Frührente zu entziehen da ich ja wieder voll Genesen bin. Man muss also nicht zwangläufig damit rechnen. Ich muß ja auch mit Grippe beinbruch oder einer anderen schweren erkrankung durchaus rechnen und deshalb versichere ich mich ja auch dagegen. Ich habe denen nun Einspruch eingelegt und eine Frist gesetzt danach müste ich wohl klagen. Wie seht Ihr das. Schon irgendjeman Erfahrung gehabt mit so etwas. Wie geht man am besten in der Argumentation vor.. Die Ärzte stehen hinter mir logischerweise. Also ich denke die Sachbearbeiterin ist entweder neu oder stnd zu nhe an der Flasche. Bitte um euren Rat oder Meinung. Denn ich benötige das Geld dringen da wir die 1500€ Stornokosten uns von meiner Mutter geliehen habe und die hat es auch nicht gerade dicke. Ach ja Stornokosten deshalb so hoch (Reise erst im August) weil es sich um eine Baustein reise handelt von NEC Stornokosten 70%. vielen Dank im voraus Euer Frank.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kanne86 kanne86

    Erhebe Einspruch gegen die Ablehnung der Versicherung und wende dich an einen Anwalt.

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Danke habe ich gemacht. Mal sehen wie die Antworten werden.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Teuer, würde ich wetten :-O

    . "Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen :-)"

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Hey man kann mir schon gut raten aber das Thema ist sehr komplex. Es ist mir wohl sehr klar das man bei einer Vorerkrankung die Vers. leistungsfreiheit hat. Eine neue Niere ist aber keine Vorerkrankung im rechtlichen Sinne das ist die defekte Niere wenn mann an der Dialyse sitzt dann ist bzw. gilt man als krank und kann auch keine RV abschließen. Mit einer neuen Niere gilt man rechtlich gesehen als gesund. Die Tabletteneinahmen sind ein notwendiges Begleiterscheinen haben aber nichts mit einer Erkrankung zu tun. Du darfst ja auch reisen wenn du unter Bluthochdruck leidest und deswegen Tbl. nimmst. Wenn Dein Artzt dir vorher und nacher uneingeschränkte Reisefähigkeit bescheinigt. Ansonsten müste Deutschland zu Hause bleiben. Ach ja. Ich werde ja nicht wegen einer " erkrankung behandelt" bitte dringen hier das Wortspiel beachten das macht das liebe Deutschland nun einmal so. Kleine Wörter große Wirkung. Also nicht böse sein man kann mir Raten aber ich glaube da nur die wenigsten hiermit zu tun haben ist dies wohl auch sehr schwierig zu beurteilen weil jeder hingeht und sagt "ah neue Niere ist also ein Kranker Mensch" und das ist falsch. Ich bin Gesund ich werde genau so oft Krank wie jeder von Euch hier. So ist die rechtliche LAge. Die Vers. will mir ja unterstellen das die Niere abgestoßen wird und ich damit immer rechnen müste dies ist aber ebend nicht der Fall. Also nichts für ungut. Gruß Frank

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    HAbe nicht auf Deinen Rat gehört (Jubel) und 1500€ Stornokosten zurückbekommen siehe oben. LG Frank

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Habe das hier als z.Zt. beste Antwort gewertet weil es ist zwar keine Argumentationshilfe gegen die RV. aber es ist der einzige richtige Rat da das Thema sehr komplex ist und man sich immer wieder mit Krank und nicht Krank bzw Gesund verwechselt. Danke deshalb. Ich denke wenn ein Anwalt seine Meinung sagt kann ich dieser dann auch vertrauen und wenn die Versicherung ebend lange klagen will mir egal ich habe Zeit.Nur bei der URV abschließen würde ich nie mehr. Danke noch einmal LG Frank

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Auch wenn schon länger her aber dieser User hatte Recht und die anderen sollten sich merken den Mund zu halten und klein beigeben ist nicht immer der richtige Rat. Ich habe einen Anwalt gefragt der Riet mir noch einmal den Arzt zu fragen den der müsse doch wissen was er schreibt. gesagt getan und siehe da er hat festgestellt das die Versicherung wohl "versehentlich" oder auch nicht ein vom ihm geschriebenes "V" (Verdacht) gerne übersehen hat. Wenn man dies übersieht hat die Versicherung mit der Ablehnung recht. Wenn man es sieht aber nicht, denn das V sagt aus das ein die symtome auf einen Verdacht der Abstoßung hindeuten und bis zur Feststellung und abklärung bis zur Ausschließung ebend dieses Verdachtes wahr ich Reiseunfähig und dies ist versichert. Die versicherung hat nach richtigstellung des Arztes umgehend 1500€ Stornokosten bezahlt.Jo Danke noch einmal.

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    Antwort von imager761 imager761

    Also ich denke die Sachbearbeiterin ist entweder neu oder stnd zu nhe an der Flasche.

    Mit derartigen Beleidigungen werde deine Ansprüche rechtlich auch nicht anders zu bewerten sein :-(

    Lies mal § 5 der AGB genau durch:

    "Leistungsfreiheit ergibt sich für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Leistungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind".

    Demnach ist die Versicherung von der Leistung schon deshalb frei, weil du wegen der Behandlung (Tablettenumstellung) reiseunfähig wurdest.

    Das kannst du einsehen oder deinen Stornierungskosten noch ein Mehrfaches an Prozesskosten hinterherwerfen - Versicherungen fechten Klagen bekanntermaßen gerne bis zur letzten Instanz durch :-O

    HTH

    G imager761

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Also Danke erst einmal. aber 1) den Spruch habe ich nur jezt so hinzugefügt nicht im Brief an die URV ist doch wohl logisch 2) Bitte überlege mal. was ich habe ist keine Erkrankung im rechtlichen Sinne ist man vor Transplantatierung "krank" danach ist man wieder Gesund. So sieht es die RV Münster und die Ärzte auch. Desweiteren gehen die von einer Abstoßung zur zeit aus und lehnen deshalb ab. Dies ist aber nicht der Fall. Denn durch das Transplantat bin ich ja wieder Gesund geworden. Tabletten werden nicht umgestellt sondern eingestellt weil ein Wert immer genau stimmen muß normalerweise hält dieser sich auch. Na ja ich denke das hier ein zu kpl. Thema da muss wohl doch ein Anwalt tiefer rein. Trotzdem danke ich allen für die Mühr die Ihr Euch macht und freue mich auch weitere Antworten.

    Kommentar von fnicol3487 fnicol3487

    Hallo besser spät als nie !!!

    Lies mal weiter unten habe nach dem genanten RAt eines Miegliedes hier Einspruch eingelegt und den Arzt noch einmal aufgesucht und sie da 1500€ waren meins bzw. das von Neckermann. Genaues kannst Du weiter unten nachlesen. Also besser immer nie sofort klein beigeben immer noch einmal den Azt fragen denn der sollte wissen was er schreibt und das wuste er auch genau. Trotzdem danke LG

    Frank

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