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Ärger mit Polizei

Frage von Ronny1970 Ronny1970

Gestern wurde ich von der Polizei angehalten,welche gelasert hatte.An der linken Seite stand einer und dann rechts.rechts wurde vermutet das ich zu schnell gefahren bin,links sagte ich hätte telefoniert,dabei blieb es auch.Habe ich aber nicht,hatte den Kopf zwar auf der linken Schulter gelehnt,das wars aber auch schon.Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen telefonieren.Habe ihm mein Handy gezeigt,es vwar aus und ohne Sim Karte.Er sagte er könnte auch eine Durchsuchung starten wegen einem zweitem Handy,ich sagte soll er tun,machte er aber nicht.Was kann ich tun???Ich bekomme jetzt wirklich eine Anzeige für etwas was ich nicht getan habe.

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Antworten (18)

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    Antwort von Joe17 Joe17

    Ja wahrscheinlich und der würde ich sofort widersprechen. Das sollen die erstmal beweisen! Wenn es soweit kommt, dann schildere den Sachverhalt genau so. Und dann müssen ja die Polizisten noch irgendwas schildern. Wundert mich nur, dass es nicht vor Ort gemacht wurde -auf jeden Fall nichts zugeben!

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    Antwort von andreas48 andreas48

    dir muss bewiesen werden, was du gemacht hast und du musst nicht beweisen, was du nicht gemacht hast..

    da passiert nichts..das sind nur Drohgebärden..

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    Antwort von doris11 doris11

    ich meine gegen zwei hast du fast keine Chance,...ABER ..du kannst dann wenn die Anzeige da ist,..einen Einspruch machen,..das geht....

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    Antwort von Ronny1970 Ronny1970

    Danke Danke erstaml an alle die so schnell geantwortet haben. Ich werde dann mal den Schrieb abwarten und es dann meinen Anwalt geben. Ist aber echt schon ein Hammer was die sich so rausnehmen.Und dann hat sich die Tucke aufgeregt das ich mich aufgeregt habe.Ist ja wohl verständlich das man versucht sich zu wehren wenn mann für etwas beschuldigt wird was man nicht getan hat.Ich sollte mehr Respekt haben sagte sie.Vor der bestimmt nicht und warum auch,nur weil die Uniformen anhaben und ne Knarre tragen?Blöde Kuh die...

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    Antwort von dudud dudud

    erstmal auf das schreiben von der polizei warten und dann eine gegendarstellung schreiben. wenn sie dann immer noch darauf beharren, ist ein anwalt überlegenswert. wenn natürlich eine rechtsschutzversicherung besteht, lieber gleich zum anwalt.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Ich glaube kaum, dass die wirklich eine Anzeige wegen dem Telefonieren schreiben. Die wollten wahrscheinlich nur etwas Show abziehen, normalerweise weiss die Bullerei nämlich, wie weit sie gehen kann und wann sie in Beweisnot gerät... Warte einfach mal ab, was kommt. Zum Anwalt kannst Du dann immer noch gehen.

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    Antwort von babsy23 babsy23

    klar bekommst du eine aber wenn du dabei bleibst kann mann doch über deinen provider nachweisen das es nicht so ist bzw. über deine handyrechnung.

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    Antwort von soedergren soedergren

    Ja, ja, du mein schöner Rechtsstaat Deutschland. Du kannst immer verklagt oder auch angezeigt werden, auch wenn du absolut nichts gemacht hast. Die Anzeige ist ja noch keine Verurteilung. Gefallen lassen würde ich mir das allerdings nicht und mich mit meinem Anwalt besprechen.

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    Antwort von mayermity mayermity

    Widerspruch einlegen,es lässt sich ganz einfach herausstellen ob du mit deinem Handy telefoniert hast oder nicht.Vom Netzbetreiber lässt sich das leicht ermitteln,das weiß auch die Polizei.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Absoluter Schwachsinn! Einen Anwalt einschalten, wenn tagtsächlich eine Anzeige erfolgt. Bei der Schilderung ist das die Willkür eines Schwachkopfes, den man im Übrigen an seiner Kopfhaltung bereits erkennen konnte! Könnte aber auch sein, das die Bullen Dich blos ein wenig verarschen wollten. Warte erstmal ab.

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    Antwort von Yzerman19 Yzerman19

    Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, leg gegen den Bußgeldbescheid einen Widerspruch ein. Dann muss die Polizei beweisen das du telefoniert hast.

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    Antwort von heialex heialex

    Gegen den Bußgeldbescheid Wiederspruch einlegen. Wenn der abgelehnt wird ab zum Anwalt. Der hilft dir dann weiter und vertritt dich vor Gericht.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    und wenn das alles schiefgeht, dann bezahlt er sich den häßlichen..

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    Antwort von FragDichAus FragDichAus

    Versuchs beim Anwalt, ob es was bringt ist offen. Viel Glück!

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    Antwort von opaleo opaleo

    e drBußgeldbescheid kommt, versuchs mal mit einem Rechtsanwalt

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    der Bussgeldbescheid kommt für zu schnelles

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    Antwort von Genius992 Genius992

    solange sie dir den Anruf nicht nachweisen können die dir nix tun

    Kommentar von Genius992 Genius992

    Polizei kann ja beim Anbieter anfrage machen über gegebenfalls geführte telefonate

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Bei welchen Anbieter? Sollen alle abgefragt werden?

    Kommentar von Genius992 Genius992

    Alle bei denen du vertraege hast

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nein, das darf sie nicht!!! Das geht nur nach richterlicher Anordnung! Das wäre ja noch schöner, wenn die das alles so einfach dürften!

    Kommentar von Genius992 Genius992

    ja schoener waere das auf jeden Fall für IHN (in diesem Fall) =)

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Zunächst würde ich denen nicht sagen wo ich überall Verträge habe. Zweitens, natürlich dürfen die bei den Anbietern nachfragen. Eine richterliche Anordnung ist da nicht notwendig. Die meisten geben sogar Auskunft. Es werden bei der Übermittlung von Verkehrsdaten keine anderen persönlichen Daten weitergegeben. Die Anbieter sind vom Gesetz her verpflichtet Auskunft zu geben, sie sind Zeugen im Verfahren. Eine richterliche Entscheidung wird nur aus dem Grund eingeholt, da die richterliche Einvernahme, im Falle der Weigerung, in diesem Fall zu lange dauern würde und die Daten eventuell bereits gelöscht sein könnten.

    Kommentar von Genius992 Genius992

    aber er ist ja uschuldig also kann er mit seinen daten ruhig rausrücken

    Kommentar von Genius992 Genius992

    ICh würde in jedem Fall immer soweit es geht mit der Polizei kooperieren weil es ja nur der "Wahrheitsfindung"dient

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Woher weißt du das er unschuldig ist? Warst du dabei? Um ein klares Urteil fällen zu können, muss man beide Seiten gehört haben.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nein, das dürfen sie (Polizei) trotzdem nicht und dabei bleibt es! Denn dafür gibt es Speicherfristen! Das kann man sogar im Internet an den unzähligsten Stellen nachlesen ...! Die Polizei darf nicht alles einfach so, dafür gibt es Gesetze!

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Diese Aussage ist nicht richtig.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Doch ist sie, aber wir können ja noch dutzende Mal hin-und herschreiben! Ich weiß es, ich hab es zur Sicherheit nochmal extra in den verschiedensten Quellen nachgelesen. Aber nichts für ungut ...

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Wo sind denn die Quellen?

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Ich warte noch immer auf die Quellen?? Du kannst ja nebenbei noch einmal in den § 113 TKG schauen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Verboten ist ja nicht das Telefonieren, sondern das in die Hand nehmen des Mobiltelefons.

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    Antwort von Luca0016657 Luca0016657

    Gegenanzeige oder Anwalt!

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Wen anzeigen - die Polizei?? Wie soll das denn in dem Fall gehen???

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Blödsinn...

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    Antwort von MrWombel MrWombel

    Da wirste nicht viel machen können...Anwalt?!?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    für was denn das...immer erst nachdenken und dann die anwälte holen..

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    Antwort von Praline Praline

    Ja, das ist so!

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