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Ärger mit Nachbar

Frage von Ronny1970 Ronny1970

Hallo,was habe ich für Rechte,wenn ich mit einem Nachbarn eine Holzhütte im Garten gebaut habe?Die Kosten wurden geteilt,er will aber das ich meine Sachen dort packe.Was kann ich tun?

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Antworten (9)

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    Antwort von mischok mischok

    auf wessen grundstück steht die hütte?

    Kommentar von Ronny1970 Ronny1970

    Das Grundstück gehört dem Vermieter,also keinem von uns.Reden kann man nicht mit ihm,hinterm Rücken macht er dann eh alles anders als besprochen.Die ganze Familie ist ein linker Haufen und schwärzt nur an.Wir wohnen mittlerweile im Nachbarhaus und der Vermieter sagte bei Wohnungsabnahme das er kein Problem damit hat das wir noch Sachen darin lagern,nur nicht über wer weiß wievliele Jahre.Er will die Hütte selber für Partys und für die Spielsachen seiner Enkel nutzen.Schriftlich haben wir damals nichts gemacht,nur Zeugen haben wir.

    Kommentar von mischok mischokmischok

    tut mir leid, kann nicht weiter helfen

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    Antwort von medic medic

    sowas immer schrieftlich vereinbaren

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    Antwort von wolle59 wolle59

    An den gesunden Verstand appelieren!

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    in wessen Garten steht die Hütte?; habt ihr irgendwelche Nutzungsvereinbarungen getroffen?

    Kommentar von Ronny1970 Ronny1970

    Das Grundstück gehört dem Vermieter,also keinem von uns.Reden kann man nicht mit ihm,hinterm Rücken macht er dann eh alles anders als besprochen.Die ganze Familie ist ein linker Haufen und schwärzt nur an.Wir wohnen mittlerweile im Nachbarhaus und der Vermieter sagte bei Wohnungsabnahme das er kein Problem damit hat das wir noch Sachen darin lagern,nur nicht über wer weiß wievliele Jahre.Er will die Hütte selber für Partys und für die Spielsachen seiner Enkel nutzen.Schriftlich haben wir damals nichts gemacht,nur Zeugen haben wir.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    Ihr seid eine Gesellschaft nach dem bürgerlichen Recht (BGB-Gesellschaft); wenn man zu keiner vernünftigen Regelung kommt, dann kündige die Gesellschaft auf; sie ist mit der Kündigung aufgelöst und muss abgewickelt werden; die Aufwendungen müssen anteilig ersetzt werden.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    § 723 BGB

    Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen.

    ...

    die Gesellschaft ist abzuwickeln entsprechend der Anteile (hier 50/50)

    Kommentar von Ronny1970 Ronny1970

    wow,das ist ja mal eine Antwort.Und wie trifft das genau auf meine Situation zu.Bitte in verständlichen Worten.Danke

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    Antwort von Karabasch Karabasch

    Dann soll er dir deinen Anteil von den Kosten zurück erstatten. Hoffentlich habt ihr es schriftlich festgehalten? Ansonsten zum Anwalt, aber ich denke wenn du nichts schriftliches hast dann kann er wohl auch nichts machen. Entscheiden musst du selber

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    Antwort von Ronny1970 Ronny1970

    Das Grundstück gehört dem Vermieter,also keinem von uns.Reden kann man nicht mit ihm,hinterm Rücken macht er dann eh alles anders als besprochen.Die ganze Familie ist ein linker Haufen und schwärzt nur an.Wir wohnen mittlerweile im Nachbarhaus und der Vermieter sagte bei Wohnungsabnahme das er kein Problem damit hat das wir noch Sachen darin lagern,nur nicht über wer weiß wievliele Jahre.Er will die Hütte selber für Partys und für die Spielsachen seiner Enkel nutzen.Schriftlich haben wir damals nichts gemacht,nur Zeugen haben wir.

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    Antwort von Boschi Boschi

    Warum sollst Du Deine Sachen dort packen? Ist irgendetwas vorgefallen??

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    Antwort von Tomate01 Tomate01

    Nichts auf den Papier gebracht?
    Dann kannste gar nichts machen, außer Du setzt Dich mit Ihm gemeinsam hin und Ihr besprecht das nochmals in Ruhe.

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    Antwort von kakadu1000 kakadu1000

    Ein Gespräch mit ihm führen.

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