Hallo Zusammen!
Ich habe "tolle" Post von einer Inasso Firma ( BFS Risk Collection) bekommen. Beauftragt wurde diese von Kabel Deutschland wo ich mal Kunde war. Im letzten Jahr bin ich umgezogen und habe meinen Kabelanschluss fristgerecht gekündigt - ein Bestätigungsschreiben erhalten - und wie aufgefordert innerhalb einer Frist von 4 Wochen den Reciever inkl. Smartcard und Fernbedienung zurück geschickt. ( wir wohnen jetzt in einem Wohngebiet wo nur Empfang über Satelit möglich ist ) Nun - es ist fast ein Jahr vergangen und mir flattert Post ins Haus - mit einer Forderung über mitlerweile 166 €! Setzten sich aus Mahnkosten . Adressermittlung etc zusammen. Habe aber NIE NIEMALS vorher Post bekommen( habe auch einen Nachsendeantrag laufen)...Kernpunkt ist, das Kabel deutschland behauptet ich hätte den Reciever und die Smartcard nicht zurück geschickt. Wie verhalte ich mich jetzt?? Habe keinen Postbeleg mehr, der das Einschicken beweisen könnte....Danke für hilfreiche Antworten!!!
Gut gemeint aber sinnlos - der Call Agent wird weisungsgemäß auf den Inkassoladen hinweisen
genauso sieht es aus - kabel deutschland lässt nicht mit sich reden, werde gleich an die inkasso firma verwiesen - mein freund kann bestätigen, dass ich das paket gepackt habe - zur post bin ich aber allein gefahren. Soll ich zudem einen Rechtsanwalt einschalten?
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig !!
Man will ja was von Dir und nicht umgedreht ;-)
Einen RA brauchst Du erst falls die gegenseite nach einem Mahnbescheidswiderspruch Deinerseits die Klagebegründung auf den Tisch legt
Sehr wahrscheinlich wird es nicht mal zu einem Mahnbescheid kommen
Selbstbewußt schriftlich die Forderung zurückweisen :
Sehr geehrtes Inkasso team Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihrem Auftraggeber den Klageweg anheim ! Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden !
Ich untersage ebenfalls die evtl geplante telefonische Kontaktaufnahme
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig !!
Man will ja was von Dir und nicht umgedreht ;-)
Einen RA brauchst Du erst falls die gegenseite nach einem Mahnbescheidswiderspruch Deinerseits die Klagebegründung auf den Tisch legt
Sehr wahrscheinlich wird es nicht mal zu einem Mahnbescheid kommen
Selbstbewußt schriftlich die Forderung zurückweisen :
Sehr geehrtes Inkasso team Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihrem Auftraggeber den Klageweg anheim ! Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden !
Ich untersage ebenfalls die evtl geplante telefonische Kontaktaufnahme
sorry - weiß nicht warum das jetzt 2 mal erschienen ist
hallo, mitlerweile verlangen sie den retourenbeleg - nach über einem jahr habe ich den nicht mehr....auch ein nachforschungsantrag bei der post gestellt. was ist wenn dieser ohne ergebnis verläuft? weiß nur, das ich das paket im september 2010 zurückgeschickt habe, aber nicht mehr den genauen tag.....