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Ärger mit Gartennachbarn, er Pachtgarten , wir Privatgrundstück

Frage von Lydi1984 Lydi1984

Hallo,

ich habe von meinem Vater ein Privatgrundstück überschrieben bekommen. Ringsum sind alles Pachtgärten. Der Nachbar hat seine Regenrinne einen Meter in unser Grundstück ragen, so dass sein ganzen Regenwasser auf unser Grundstück läuft. Die Hälfte meines Grundstücks steht so schon unter Wasser, weil wahrscheinlich genau dieser Nachbar die Wasserabläufe zu gemacht hat. Kann ich jetzt von ihm verlangen, dass er die Regenrinne von meinem Grundstück entfernt?

MfG Lydi

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Antworten (8)

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Geh erst einmal auf den Nachbarn zu und zeig ihm das. Davon würde ich die nächsten Schritte abhängig machen. Wenn er es sieht und dir zustimmt und es freiwillig beheben will, dann nimm das Angebot an. Wenn er dir sagen kann, daß es aufgrund einer Vereinbarung mit deinem Vater so ist, frag deinen Vater, ob das stimmt. Wenn ja, nach das beste draus. Stell z.B. eine Regentonne da hin. Wenn er nun absolut zu unrecht das Wasser auf dein Grundstück leitet und sich nicht einsichtig zeigt, setz ihm eine Frist, bis wann das behoben worden sein soll. Wenn es ihn nicht scherrt, kannst du dir überlegen, ob du ihn vor Gericht zerren willst oder ob vielleicht ein Schiedsmann dazu stoßen soll usw. Wobei das dann auch zur Folge hätte, daß du es dann dauerhaft mit nachbarn zu tun hast, mit denen du nicht gut auskommst.

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    Antwort von OoestrellaoO OoestrellaoO

    ich bin ja immer für friedliche lösungen. hast mit dem nachbarn schon mal gesprochen, ob man das nicht anders lösen kann. oder du stellst eine regentonne darunter und benützt es als gießwasser

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    und den Überlauf der Tonne leitest du zurück auf sein Grundstück.

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Frage mal deinen Dad ob er was mit ihm ausgemacht hat, schriftlich wenn nicht dann aknnst du das verlangen

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Der einfachste und beste Weg ist immer ein gutes und höfliches Gespräch.

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    Antwort von Merelin Merelin

    Klar, gute Gespräche sind immer gut. Gut vorbereitet sein auch. Der Eintrag des Grundstücks im Grundbuchamt beinhaltet ggf. weitere Informationen! Auch über die Pachtgärten, und wer der Besitzer ist.

    Gute Zeiten mit Deinem neuen Grundstück :-) !

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    Antwort von lovly lovly

    Anscheinend hat ja Dein Vater da zugeschaut und nichts dagegen unternommen.Die einfachste Lösung ist da sicherlich ,das Grundstück einem andern zu übereignen!Man hat den Ärger los. Du darfst jetzt alle Mittel und Wege in Betracht ziehen um friedlich oder auch nicht dem Treiben ein Ende zu bereiten! Ist doch so ?

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    Antwort von Lydi1984 Lydi1984

    Wir werden natürlich erstmal mit ihm Reden. Aber da ich ihn ja schon seit meiner Kindheit kenne weiß ich auch wie er reagieren wird. Er geth ja auch ohne zu fragen auf mein Grundstück und bedient sich da....Das finde ich weniger freundlich!

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Wenn du dann mit ihm redest dann sag ihm gleich...dass du das nicht willst...dass er ungefragt auf dein Grundstück geht!

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    Antwort von kassi1 kassi1

    klar kannst du....

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