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Ärger mit Gartennachbarn, er Pachtgarten , wir Privatgrundstück

gefragt von Lydi1984 am 12.07.2009 um 9:11 Uhr

Hallo,

ich habe von meinem Vater ein Privatgrundstück überschrieben bekommen. Ringsum sind alles Pachtgärten. Der Nachbar hat seine Regenrinne einen Meter in unser Grundstück ragen, so dass sein ganzen Regenwasser auf unser Grundstück läuft. Die Hälfte meines Grundstücks steht so schon unter Wasser, weil wahrscheinlich genau dieser Nachbar die Wasserabläufe zu gemacht hat. Kann ich jetzt von ihm verlangen, dass er die Regenrinne von meinem Grundstück entfernt?

MfG Lydi


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. Juli 2009 09:17
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Geh erst einmal auf den Nachbarn zu und zeig ihm das. Davon würde ich die nächsten Schritte abhängig machen. Wenn er es sieht und dir zustimmt und es freiwillig beheben will, dann nimm das Angebot an. Wenn er dir sagen kann, daß es aufgrund einer Vereinbarung mit deinem Vater so ist, frag deinen Vater, ob das stimmt. Wenn ja, nach das beste draus. Stell z.B. eine Regentonne da hin. Wenn er nun absolut zu unrecht das Wasser auf dein Grundstück leitet und sich nicht einsichtig zeigt, setz ihm eine Frist, bis wann das behoben worden sein soll. Wenn es ihn nicht scherrt, kannst du dir überlegen, ob du ihn vor Gericht zerren willst oder ob vielleicht ein Schiedsmann dazu stoßen soll usw. Wobei das dann auch zur Folge hätte, daß du es dann dauerhaft mit nachbarn zu tun hast, mit denen du nicht gut auskommst.


anonym
beantwortet von OoestrellaoO am 12. Juli 2009 09:14
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ich bin ja immer für friedliche lösungen. hast mit dem nachbarn schon mal gesprochen, ob man das nicht anders lösen kann. oder du stellst eine regentonne darunter und benützt es als gießwasser

Kommentar von alphonso am 12. Juli 2009 09:20

und den Überlauf der Tonne leitest du zurück auf sein Grundstück.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 12. Juli 2009 09:12
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Frage mal deinen Dad ob er was mit ihm ausgemacht hat, schriftlich wenn nicht dann aknnst du das verlangen


kassi1
beantwortet von kassi1 am 12. Juli 2009 09:13
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klar kannst du....


anonym
beantwortet von Lydi1984 am 12. Juli 2009 09:17
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Wir werden natürlich erstmal mit ihm Reden. Aber da ich ihn ja schon seit meiner Kindheit kenne weiß ich auch wie er reagieren wird. Er geth ja auch ohne zu fragen auf mein Grundstück und bedient sich da....Das finde ich weniger freundlich!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 12. Juli 2009 09:54

Wenn du dann mit ihm redest dann sag ihm gleich...dass du das nicht willst...dass er ungefragt auf dein Grundstück geht!


anonym
beantwortet von lovly am 12. Juli 2009 09:26
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Anscheinend hat ja Dein Vater da zugeschaut und nichts dagegen unternommen.Die einfachste Lösung ist da sicherlich ,das Grundstück einem andern zu übereignen!Man hat den Ärger los. Du darfst jetzt alle Mittel und Wege in Betracht ziehen um friedlich oder auch nicht dem Treiben ein Ende zu bereiten! Ist doch so ?


Merelin
beantwortet von Merelin am 12. Juli 2009 09:35
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Klar, gute Gespräche sind immer gut. Gut vorbereitet sein auch. Der Eintrag des Grundstücks im Grundbuchamt beinhaltet ggf. weitere Informationen! Auch über die Pachtgärten, und wer der Besitzer ist.

Gute Zeiten mit Deinem neuen Grundstück :-) !


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 12. Juli 2009 09:37
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Der einfachste und beste Weg ist immer ein gutes und höfliches Gespräch.


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