hab mich bei firstload angemeldet aber den dienst nie genutzt. jetzt habe ich eine mail bekommen dass ich 100€ zahlen soll. ich habe rechtzeitig verpsast zu kündigen außerdem bin ich erst 17 was mache ich jetzt?
ärger mit firstload
Antworten (4)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
SchnullibulliSchnullibulli
Den Verbrechern nichts zahlen.
Davon gibt es unzählige Fälle. Such mal im Internet, da wirste fündig. Auch Videos bei Youtube von Anwaltskanzleien findest du dort, die Hilfen geben.
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Helmi123Helmi123
Hast Du von firstload eine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form erhalten? Also Brief, Fax, E-Mail, SMS.
Wenn nein, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen Du kannst diesem Vertrag also immer noch widersprechen.
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msjonesmsjones Alle Anbieter dieser Art, die ich kenne, schicken eine Bestätigung mit nochmaligem Link / Verweis auf die ABG, die man ja ohnehin als "gelesen und akzeptiert" ankreuzen muss, ehe man sich anmelden kann.
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Helmi123Helmi123 Nur so nebenbei: manches solche Anbieter sind der Meinung, man hat einen Vertrag abgeschlossen, selbst wenn man nicht den Bestätigungslink klickt. Oder wenn man gar nichts mit ihnen zu tun hatte! Dazu gehört auch firstload.
Siehe z. B. hier:
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/abzocke-firstload-de-webinkasso_15927.html
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msjonesmsjones Mit Firstload gibt es jede Menge Ärger, das ist mir schon klar. Nur wurde im vorliegenden Fall die Anmeldung korrekt durchgeführt, der User wusste auch von der Kündigungsfrist und hat diese vertrödelt. Da ist von Seiten des Anbieters erst mal alles korrekt gelaufen.
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Helmi123Helmi123 Du hast schon recht. Aber wurde z. B. deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen?
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msjonesmsjones
Wenn Du den Kündigungstermin nicht einhältst, bist Du selbst schuld, dann hast Du den Vertrag somit verlängert. Das steht auch so in den Nutzungsbedingungen.
Die Leistung wurde Dir innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt. Wenn Du sie nicht nutzt, ist das ebenfalls Dein Problem. Wenn Du eine Zeitung abonnierst, sie aber nicht liest, musst Du ja auch trotzdem bezahlen.
Was stand denn in den Vertragsbedingungen bezüglich des Alters? Du bist mit 17 eingeschränkt geschäftsfähig und solange der Betrag nicht höher ist als der Betrag, den Du normalerweise innerhalb desselben Zeitraumes als "Taschengeld" zur Verfügung hast, wäre das Geschäft auch rechtsgültig, wenn Du jünger wärest.
--> Es ist nicht schlimm, Fehler zu machen. Schlimm ist nur, nichts daraus zu lernen.
Verbuche es unter "Erfahrungen", Unterordner. "Teuer".
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nutzlos4nutzlos4
musst du zahlen
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SchnullibulliSchnullibulli nope, nicht volljährig
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nutzlos4nutzlos4 spielt keine rolle - hier tritt der taschengeldparagraph in kraft du obernoob
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SchnullibulliSchnullibulli lol, klar.
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msjonesmsjones Allerdings tritt der Paragraph in Kraft! nutzlos hat recht! Ich war gerade auf der Homepage. 99,- für 6 Monate sind weniger als 17,- pro Monat. Das liegt locker im Taschengeldbereich.
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SchnullibulliSchnullibulli Lies mal genau nach, was der TG-Pragraph besagt.
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msjonesmsjones OK, und was genau ist an diesem (Wiki-) Zitat so anders, dass es nicht mehr auf den o.g. Fall zutrifft?
" In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind" ?
Es ist ja auch erlaubt, das Taschengeld anzusparen, so dass größere Anschaffungen möglich sind.
also meinst du soll ich ignorieren?
Die Antwort passt Dir am besten in den Kram, das sehe ich auch so, aber sie hilft Dir nur zu einem: Zu mehr Ärger. Wenn Du das ignorierst, kommen auch noch Mahn- und schlimmstenfalls Gerichtskosten ins Haus. Es handelt sich ja nicht um eine ungerechtfertigte Abmahnung, sondern um eine Entlohnung einer von Dir gebuchten kostenpflichtigen Dienstleistung.
Dafür muss ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen sein. Also den Ball mal flach halten.
Nutzungsbedingungen unterschrieben, bzw. anerkannt und abgehakt? Über Kündigungstermin informiert worden, diesen aber nicht eingehalten? Leistung bekommen? 100€ für welchen Zeitraum? Bereits bei 2 Monaten wären wir im Rahmen des Taschengeldparagraphen. Wo, wie und weshalb sind die "anderen" dann die > Verbrecher?
http://www.youtube.com/watch?v=MvHu6Vhm7ns
ca. 1:50 Minute für dich interessant. Du bist 17, deine Eltern sollten dem Vertrag SCHRITFLICH widersprechen, damit ist kein Vertrag zustande gekommen, weil du keine 18 bist.