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ärger mit firstload

Frage von bvb016 bvb016

hab mich bei firstload angemeldet aber den dienst nie genutzt. jetzt habe ich eine mail bekommen dass ich 100€ zahlen soll. ich habe rechtzeitig verpsast zu kündigen außerdem bin ich erst 17 was mache ich jetzt?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schnullibulli Schnullibulli

    Den Verbrechern nichts zahlen.

    Davon gibt es unzählige Fälle. Such mal im Internet, da wirste fündig. Auch Videos bei Youtube von Anwaltskanzleien findest du dort, die Hilfen geben.

    Kommentar von bvb016 bvb016

    also meinst du soll ich ignorieren?

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Die Antwort passt Dir am besten in den Kram, das sehe ich auch so, aber sie hilft Dir nur zu einem: Zu mehr Ärger. Wenn Du das ignorierst, kommen auch noch Mahn- und schlimmstenfalls Gerichtskosten ins Haus. Es handelt sich ja nicht um eine ungerechtfertigte Abmahnung, sondern um eine Entlohnung einer von Dir gebuchten kostenpflichtigen Dienstleistung.

    Kommentar von Schnullibulli SchnullibulliSchnullibulli

    Dafür muss ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen sein. Also den Ball mal flach halten.

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Nutzungsbedingungen unterschrieben, bzw. anerkannt und abgehakt? Über Kündigungstermin informiert worden, diesen aber nicht eingehalten? Leistung bekommen? 100€ für welchen Zeitraum? Bereits bei 2 Monaten wären wir im Rahmen des Taschengeldparagraphen. Wo, wie und weshalb sind die "anderen" dann die > Verbrecher?

    Kommentar von Schnullibulli SchnullibulliSchnullibulli

    http://www.youtube.com/watch?v=MvHu6Vhm7ns

    ca. 1:50 Minute für dich interessant. Du bist 17, deine Eltern sollten dem Vertrag SCHRITFLICH widersprechen, damit ist kein Vertrag zustande gekommen, weil du keine 18 bist.

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    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Hast Du von firstload eine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form erhalten? Also Brief, Fax, E-Mail, SMS.

    Wenn nein, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen Du kannst diesem Vertrag also immer noch widersprechen.

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Alle Anbieter dieser Art, die ich kenne, schicken eine Bestätigung mit nochmaligem Link / Verweis auf die ABG, die man ja ohnehin als "gelesen und akzeptiert" ankreuzen muss, ehe man sich anmelden kann.

    Kommentar von Helmi123 Helmi123Helmi123

    Nur so nebenbei: manches solche Anbieter sind der Meinung, man hat einen Vertrag abgeschlossen, selbst wenn man nicht den Bestätigungslink klickt. Oder wenn man gar nichts mit ihnen zu tun hatte! Dazu gehört auch firstload.

    Siehe z. B. hier:

    http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/abzocke-firstload-de-webinkasso_15927.html

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Mit Firstload gibt es jede Menge Ärger, das ist mir schon klar. Nur wurde im vorliegenden Fall die Anmeldung korrekt durchgeführt, der User wusste auch von der Kündigungsfrist und hat diese vertrödelt. Da ist von Seiten des Anbieters erst mal alles korrekt gelaufen.

    Kommentar von Helmi123 Helmi123Helmi123

    Du hast schon recht. Aber wurde z. B. deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen?

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    Antwort von msjones msjones

    Wenn Du den Kündigungstermin nicht einhältst, bist Du selbst schuld, dann hast Du den Vertrag somit verlängert. Das steht auch so in den Nutzungsbedingungen.

    Die Leistung wurde Dir innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt. Wenn Du sie nicht nutzt, ist das ebenfalls Dein Problem. Wenn Du eine Zeitung abonnierst, sie aber nicht liest, musst Du ja auch trotzdem bezahlen.

    Was stand denn in den Vertragsbedingungen bezüglich des Alters? Du bist mit 17 eingeschränkt geschäftsfähig und solange der Betrag nicht höher ist als der Betrag, den Du normalerweise innerhalb desselben Zeitraumes als "Taschengeld" zur Verfügung hast, wäre das Geschäft auch rechtsgültig, wenn Du jünger wärest.

    --> Es ist nicht schlimm, Fehler zu machen. Schlimm ist nur, nichts daraus zu lernen.

    Verbuche es unter "Erfahrungen", Unterordner. "Teuer".

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    Antwort von nutzlos4 nutzlos4

    musst du zahlen

    Kommentar von Schnullibulli SchnullibulliSchnullibulli

    nope, nicht volljährig

    Kommentar von nutzlos4 nutzlos4nutzlos4

    spielt keine rolle - hier tritt der taschengeldparagraph in kraft du obernoob

    Kommentar von Schnullibulli SchnullibulliSchnullibulli

    lol, klar.

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Allerdings tritt der Paragraph in Kraft! nutzlos hat recht! Ich war gerade auf der Homepage. 99,- für 6 Monate sind weniger als 17,- pro Monat. Das liegt locker im Taschengeldbereich.

    Kommentar von Schnullibulli SchnullibulliSchnullibulli

    Lies mal genau nach, was der TG-Pragraph besagt.

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    OK, und was genau ist an diesem (Wiki-) Zitat so anders, dass es nicht mehr auf den o.g. Fall zutrifft?

    " In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind" ?

    Es ist ja auch erlaubt, das Taschengeld anzusparen, so dass größere Anschaffungen möglich sind.

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