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Ärger mit einem Amt!

Frage von hailiejadexoxo hailiejadexoxo

Mal eine Frage: wenn man gegen etwas Widerspruch einlegt bei einem Amt und man als Antowrt erhält: "Widerspruch eingegangen [Begründung über 5 Seiten] Diese Entscheidung (des Amtes) ist rechtlich einwandfrei."

Da sagt mir das Amt ja, dass ich es gar nicht erst versuchen brauch vorm Sozialgericht zu klagen, weil sie sowieso am längeren Hebel sitzen.

Mein Anwalt ist trotzdem für eine Klage - vielleicht weil er ja etwas vom möglichen Gewinn abbekommt oder wie darf ich das einschätzen?

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Antworten (3)

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    Antwort von TimMetzling TimMetzling

    das ist schwer zu sagen. Allerdings ist es aber so, dass Ämter grundsätzlich erstmal so reagieren, weil sie halt auch darauf spekulieren, dass man einknickt. Ist ja oft bei solchen Kleinigkeiten wie Strafzetteln so. Ob sich der Rechtsweg lohnt, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Aber je nach "Schwere" des eigenen Falls kann man es durchaus drauf ankommen lassen - die Ämter sitzen nunmal eben nicht immer am längeren Hebel ;)

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Das Amt hat Deine Widerspruch somit abgewiesen. Du kannst innerhalb von 1. Monat Klage erheben. Das besagt nur nur dass der Sachbearbeiter vom Amt die Rechtlage so sieht vor dem Sozialgericht ist noch alles offen , denn dort kommt es auf die Auslegung des Gesetzes und die Sichtweise des Richters an.

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    Antwort von kati3015 kati3015

    Natürlich muss das Amt schreiben, dass es rechtlich einwandfrei ist was sie gemacht haben. Sonst könnten Sie ja deinen Widerspruch nciht ablehnen. Wenn der Anwalt Chancen auf Erfolg sieht must du entscheiden, ob du wirklich klagen willst.

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