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Ärger mit der T-Com

gefragt von manu1979manu1979 am 02.11.2007 um 13:00 Uhr

Ich hatte kürzlich einen Rechnungsrückstand bei der Telekom. Habe diesen dann aber beglichen und bei Nachfrage im "Kundenservice-Center", wann denn mein Anschluss freigeschalten werde, bekam ich zur Antwort er sei gekündigt worden. Diese Kündigung habe ich nie erhalten. Es ging um Telefon und Internet-Flat. Jetzt wollen sie 440€ Entschädigung für T-Online. Ich habe aber von denen keine Leistung (Hardware usw) erhalten, die dies als Entschädigung rechtfertigen könnte. Ich möchte gerne meinen Anschluss wieder frei geschalten bekommen. Wer hat da ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Ratschläge geben?


Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 2. November 2007 13:08
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wer hat den den vertrag gekündigt. du oder t-online. wofür sind genau die 440 euro? entschädigung wofür?

sprich doch mal mit denen. erklär ihnen du warst im rückstand den du aber beglichen hast. du selber hast nicht den vertrag gekündigt. du selber möchtest nur den vertrag fortsetzen und möchtest das der anschluss freigeschaltet wird.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. November 2007 13:12

Die haben mir gekündigt. Diese 440 Euro sind Entschädigung, weil die Internet-Flat auf 2 Jahre gewesen wäre. (Denk ich mal) Hab es dort schon versucht, also bei der Kundenhotline und die können mir angeblich nicht weiter helfen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 2. November 2007 13:39

Dann muß der Rechnungsrückstand wohl etwas länger gedauert haben und auf diverse Mahnungen und Kündigungsdrohungen bist Du dann auch lieber nicht eingegangen?

Du kannst nur noch versuchen anzurufen und erfragen unter welchen voraussetzungen eine Fortführung des Vertrages möglich wäre.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. November 2007 13:46

Ja waren 3 Monate aber ich habe echt nur 2 Mahnungen bekommen, aber die erst kurz vor knapp :-)


anonym
beantwortet von Rolfe am 3. November 2007 00:48
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Kann nur ganz deutlich sagen: für Festnetz-Telefonanschlüsse gibt es im § 45 k Telekommunikationsgesetz eine klare Regelung: Festnetz-Telefonanschlüsse dürfen von der Telekom gesperrt werden, wenn der Rechnungsrückstand (nur für Telefon) mindestens 75 EUR beträgt. Das müssen reine Telefonkosten sein, keine Mahngebühren pp. Diese Regelung gilt aber nicht für Handys, nur für Festnetzanschlüsse. Diese Rückstände müssen unstreitig sein. Strittige Forderungen zählen nicht dazu, sondern müssen erst ausgefochten werden.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 3. November 2007 09:31
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Es bleiben 2 Dinge festzustellen:

  1. Im Call-Center der Telekom arbeiten in der ersten Reihe nur Leute, die von nichts ne Ahnung haben!!! Diese Leute sind kaum geschult und machen nach meiner persönlichen Erfahrung mehr falsch als richtig. Also alles schriftlich machen und um verbindliche Antwort bitten. Ggf. mit Anwalt und vor allem Presse drohen, da alles so nicht nachvollziehbar ist.

  2. Und das liegt mir wirklich mal am Herzen: WIE KANN MAN NUR SO EINFÄLTIG SEIN? Regel 1: Wenn ich eine Mahnung bekomme und ich kann den Betrag, den ich unstrittig schuldig bin, nicht sofort zahlen: ANBIETER KONTAKTIEREN UND EINE VEREINBARUNG TREFFEN! Diese Kopf-in-den-Sand-Taktik und die Meinung, die bösen Gläubiger werden auch zufrieden sein, wenn Sie Ihr Geld in 3!!! Monaten sehen, ist wirklich schlimm. Wenn ich einer Verpflichtung nicht nachkommen kann, sollte ich wenigstens soviel Pflichtbewustsein haben, den Gläubiger, der auf mein Geld wartet zu kontaktieren und um eine Lösung zu bitten, UM SOETWAS ZU VERMEIDEN!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. November 2007 14:18
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Wenn die T-Com gekündigt hat und die Gebühren für 2 Jahre haben will, würde ich erst mal nicht zahlen. Du hast nach deinen Worten ja die Rückstände ausgeglichen.

Schreib an den Vorstand!


Hunley
beantwortet von Hunley am 2. November 2007 16:21
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Die Entschädigung ist dann wohl der Rest des 2jahresvertrags. Da kommst Du normal nicht drumherum. Aber dann müßten sie den Anschluß wieder zuschalten, daß du es auch nutzen kannst. Probier einfach nochmal einen Anschluß zu beantragen.







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