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Ärger mit der Heizkostenabrechnung

Frage von zandt zandt

Wohngebäude ca 1968 gebaut, 3 Wohnungen mit alten Heizkörper und Wärmeverdunster, Grundkosten verteilt 50:50 von den 50% Grundkosten verbraucht 1 Partei 52% , 2 Partei 28%, 3Partei 14,5%( in dieem Fale ich ) und der Keller 4 Partei 0,5% alle werden aber mit qm verechnet bzw. die Grundkosten werden auch auf alle verteilt. Das sparen von Heizkosten macht keinen Sinn, da eine Person eben durch einen Mehrverbrauvch diese hohen Grundkosten steigert. Jedes Jahr bemängle ich diese Ungerechtigkeit bei meiner Vermieterin. Wir heizen zusätzlich einen Raum mit einen Holzofen. Die Antwort der Tochter auf unsere Bitte um eine persönliche Besprechnung lautete: Sie kann uns ja auch verbieten den Holzofen zu verwenden. Kann Sie das? und gilt diese 50:50 Regelung für mich?

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Antworten (1)

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    ja natürlich gilt die für dich. Was dir aber den Hals bricht sind die Verdunster. Die reagieren nämlcih auch auf den zusätzlichen Ofen und verdunsten obwohl du die Heizkörper nicht aufgedreht hast.

    Aber die Lösung liegt in den gesetzen. Ab 2013 verlieren diese Verdunster ihren bestandsschutz und es müssen elektronische verwendet werden, die die Ofenwärme nicht regristrieren. Sag dem Vermieter besscheid, daß er hier nun handeln muss. Dei neuen Geräte können gemietet werden und somit zahlst du das.

    Richtig erkannt die Grundkosten werden aufgrund der m² ermittelt.

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