Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und habe ein unterschriebenes mängelfreies Protokoll. Die Wohnung wurde ohne Beanstandungen zurück genommen. Wochen später bekomme ich ein Schreiben diverse Mängel zu beseitigen und nochmal Wochen später eine Rechnung über eine komplette malermäßige Instandsetzung. Ich habe mir einen Anwalt genom-men. Der Vermieter auch. Diese berufen sich jetzt darauf, dass es nicht um Mängel aus dem Protokoll geht sondern um Schadensersatz wegen eines farbigen Zimmers und einer einzelnen farbigen Wand.
Wie ist das jetzt mit der Rechtsverbindlichkeit eines vorhandenen mängelfreien Protokolls? Über die farbigen Wände wurde nie ein Wort verloren. Kann man damit im Nachhinein noch kommen? Mein An-walt verunsichert mich, indem er meint, die Gerichte entscheiden da sehr unterschiedlich. Ich fühlte mich absolut sicher, weil die Wohnung ohne weitere Forderungen abgenommen wurde und überall geschrieben steht, dass danach keine Forderungen mehr gestellt werden können. Der Anwalt der Gegenseite beruft sich auf die Urteile zu farbigen Wänden. Aber hätte mir der Vermieter das nicht mitteilen müssen, dass er die Farben nicht akzeptiert?
Gut gebrüllt, Löwe, gefällt mir ;-).