Ich habe gestern einen Beschied vonm Straßenbauamt gekriegt, der mich echt aus den Socken gehauen hat... Sie wollen unsere Straßen komplett erneurn, nicht nur Belag sondern auch Strom-, Gasleitungen, Abwasserohre und es sollen neue Parkbuchten gesetzt und neue Bäume gepflanzt werden. In dem Brief hieß es nun, dass wir Anwohner mitbezahlen sollten. Als ob dies nicht schon frech wäre, wird es nicht in Metern berechnet (also wieviel Meter das Grundstück an der Straße liegt) sondern in qm! Dürfen die das?
Antworten (3)
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teardrop1109teardrop1109
Ja - ich arbeite in einem Bauamt, in der es auch so genannte "Erschließer" gibt. Das sind die Leute, die das berechnen. Wenn bei euch die Umlage so festgeschrieben wurde, ist das rechtens. Das ist bei uns auch so. Es gibt nur Sonderregelungen für so genannte Eckgrundstücke, falls beide Seiten betroffen sind. Und noch einmal ja - das kann gewaltig teuer werden. Wir haben dafür damals extra einen Bausparvertrag abgeschlossen, weil wir wussten, dass das auf uns zukommt.
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swallowtailswallowtail
Ja, das ist gang und gäbe.
Wenn die Kosten zu hoch sind, bieten sie auch Ratenzahlungen an. Allenfalls könntet ihr euch zusammen schließen und euch dagegen wehren, was aber sicher wenig Sinn haben wird.
Leider. Die Kommunen wälzen gerne die Kosten auf die Anwohner um. Aber du kannst es auch kontrollieren.
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Das ist der Trick der Gemeinden, die Kosten komplett auf die Anwohner abzuladen.
Da werden Straßen verkommen lassen und hinterher wird eine neue geplant und gebaut.
Dann geht das.
Widerstand leisten. Klagen. Bürgerinitiativen bilden usw.
Kommentar von
FreeEagleFreeEagle Das ist nicht der Trick, sondern das Recht der Gemeinden. Und dass die Gemeinden die Kosten komplett auf die Anwohner umlegen können, ist eine unwahre Aussage.
Außerdem werden die Gemeinden bei schlechter Haushaltslage von der Rechtsaufsichtsbehörde dazu verpflichtet, Straßenausbaugebühren zu erheben. Oft kommt man also gar nicht drum rum.
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Also muss ich wohl oder übel zahlen... Danke trotzdem =)
Du kannst Stundung beantragen - aber auch die geht nicht ohne Zinsen ab. Manche klagen auch dagegen (haben wir alles schon gehabt) - muss dir leider sagen - ohne Erfolg.