Hallo an alle lieben Antworter ich habe mal wieder soooooo einen Hals vor über einem halben Jahr (zum 01.07) sind wir aus unserer ersten gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Das Übergabeprotokoll wurde ohne Mängel unterschrieben, leider haben wir selber kein Exemplar bekommen (im nachhinein ist man immer schlauer) Wir hatten aber Gott sei Dank meine Mutter als Zeugin dabei. Seit Anfang Dezember kontaktieren wir unseren Vermiter regelmäßig, dass wir bis zum 01.01 unsere Kaution zurück bekommen müssen. Es kam natürlich nichts und deswegen haben wir die letzten Wochen fröhlich weiterangerufen und Briefe per Einschreiben geschrieben. Während all dieser Kontakte, wurde nie irgendein angeblicher Fehler bemängelt. Heute sprach unser geliebter Herr Ex- Vermieter dann auf einmal von Schäden auf dem Boden und an den Türen. Darum meine Fragen: - Hat er nach Ablauf der 6 Monate überhaupt noch das Recht nicht mehr die komplette KAution zurückzuzahlen? - Er muss uns ja das Protokoll zeigen auf dem wir unterschrieben haben. Dort stehen 100%ig keine Mängel - Reicht meine Mutter als Zeugin? Ach der Mitarbeiter, der die Übergabe damals gemacht habe ist übrigens nicht mehr in der Firma
Wie gesagt ich habe sooooo einen Hals, ALSO BIITTE HELFT MIT
Danke für die Antwort, hat der Vermieter nach so langer Zeit überhaupt noch das recht die Kaution einzubehalten selbst wenn Mängel da wären (was sie nicht sind)?
Genaue Angaben gibt es da nicht, aber er darf sie bis zu 12 Monate zurückhalten. Googel mal "Mietkaution zurückzahlen"
http://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkaution-anspruch-auf-sofortige-rueckzahlung_000070.html