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Ärger mit dem Exvermieter Nr 34324

Frage von VW1989 VW1989

Hallo an alle lieben Antworter ich habe mal wieder soooooo einen Hals vor über einem halben Jahr (zum 01.07) sind wir aus unserer ersten gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Das Übergabeprotokoll wurde ohne Mängel unterschrieben, leider haben wir selber kein Exemplar bekommen (im nachhinein ist man immer schlauer) Wir hatten aber Gott sei Dank meine Mutter als Zeugin dabei. Seit Anfang Dezember kontaktieren wir unseren Vermiter regelmäßig, dass wir bis zum 01.01 unsere Kaution zurück bekommen müssen. Es kam natürlich nichts und deswegen haben wir die letzten Wochen fröhlich weiterangerufen und Briefe per Einschreiben geschrieben. Während all dieser Kontakte, wurde nie irgendein angeblicher Fehler bemängelt. Heute sprach unser geliebter Herr Ex- Vermieter dann auf einmal von Schäden auf dem Boden und an den Türen. Darum meine Fragen: - Hat er nach Ablauf der 6 Monate überhaupt noch das Recht nicht mehr die komplette KAution zurückzuzahlen? - Er muss uns ja das Protokoll zeigen auf dem wir unterschrieben haben. Dort stehen 100%ig keine Mängel - Reicht meine Mutter als Zeugin? Ach der Mitarbeiter, der die Übergabe damals gemacht habe ist übrigens nicht mehr in der Firma

Wie gesagt ich habe sooooo einen Hals, ALSO BIITTE HELFT MIT

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Antworten (1)

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    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden. Die haben da Anwälte, die sich darum kümmern. Da musst du halt Mitglied werden, was die ja vielleicht auch in der Zukunft nützlich ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich mich mit denen beraten und gegebenenfalls einen Anwalt nehmen. Der frühere Mitarbeiter ist ja irgendwo immer noch gemeldet und müsste ausfindig zu machen sein. Das wäre ja ein perfekter Zeuge. Oder weißt du, wo er wohnt und kannst ihn anschreiben? Ob deine Mutter da anerkannt wird, weiß ich nicht. Versuchen würde ich es auf jeden Fall!

    Kommentar von VW1989 VW1989

    Danke für die Antwort, hat der Vermieter nach so langer Zeit überhaupt noch das recht die Kaution einzubehalten selbst wenn Mängel da wären (was sie nicht sind)?

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Genaue Angaben gibt es da nicht, aber er darf sie bis zu 12 Monate zurückhalten. Googel mal "Mietkaution zurückzahlen"

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkaution-anspruch-auf-sofortige-rueckzahlung_000070.html

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