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Ärger mit dem Erzeuger meiner Tochter

Frage von Tria1984 Tria1984

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich habe große Probleme mit dem Erzeuger meiner Tochter. Meine Tochter (7) hat Mist gebaut und ich habe zu ihr gesagt das sie dann nicht zu ihrem Vater darf, den ich dann auch heute kontaktiert habe, (wohnt nicht in der selben stadt wie wir) und ihm erklärt das sie nicht zu ihm fährt da sie Mist gebaut hat. Und ich das nicht befürworte und sie noch dafür belohne.Er bekommt sie sonst immer wenn ferien sind. Da hat er mir mit seiner Anwältin gedroht " wenn ich sie nicht raus gebe das er dann die Polizei einschaltet" Er hat kein Sorgerecht für meine Tochter. Er kommt nur dann die Kleine besuchen wenn es ihm passt.. (zb. 3 monatigem Abstand) Was kann ich nun tun? Muss ich sie raus geben wenn er es verlangt?

bitte helft mir

lg

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Antworten (21)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von NettesEtwas NettesEtwas

    Das ist eine verzwickte Situation, bei der Du allerdings nicht nur die Tochter strafst,sondern auch den Vater, der nichts für den Mist kann,den die Tochter verzapft hat. Ich bin der Meinung dass Du sie zum Vater gehen lassen solltest. Den Blödsinn hat sie doch bei Dir angestellt oder nicht !? Dann musst Du Dir (leider)auch für zu Hause was einfallen lassen (Fernsehverbot,Hausarrest,u.a.).

    Wenn Du im Allgemeinen mit der Vater-Tochter Beziehung so nicht einverstanden bist, dann kannst Du das doch ändern und feste Zeiten abmachen. Aber das sollte unabhängig von dieser Situation heraus geschehen. Das kannst Du zu Not auch mit dem Jugendamt klären,dann bekommt er quasi eine Auflage dass er sich regelmäßig zu kümmern hat und nicht nach Lust und Laune. Ist ja auch im Sinne der Tochter nicht wirklich so toll,wenn sich die Beiden nur sporadisch immer mal sehen.

  • 7
    Antwort von sluginsland sluginsland

    Hat jetzt die Kleine Mist gebaut oder ihr Vater ? Es gibt ja viele umstrittene Erziehungsmaßnahmen. Aber das Verbot den Vater zu besuchen, finde ich eigenartig. Oder stiftet er das Kind zu schlechten Taten an ?

  • 7
    Antwort von Lissa Lissa

    Denk dir besser eine Strafe aus, die deine Tochter trifft, bei der aber andere nicht mitbetroffen sind.

    Ich kann ihn verstehen, dass er sich jetzt mitbestraft fühlt.

    Am besten solltest du deine Beziehungen grundsätzlich ordnen und mit dem Vater deiner Tochter eine klarere Besuchsregelung vereinbaren.

    Beim Jugendamt hilft man dir da sicher weiter.

  • 5
    Antwort von MKMusik MKMusik

    Du solltest vor allem in Interesse Deines Kindes aufhören, vom "Erzeuger" zu sprechen und Dich stattdessen um ein gutes Verhältnis zwischen Deiner Tochter und ihrem Vater bemühen!

  • 3
    Antwort von Flipson Flipson

    Deine tochter hat ein Anrecht darauf, Kontakt zu ihrem Vater zu haben. Ihr mit Entzug drohen, ist ein eigentor, damit bist du nämlich die Böse. Lass sie ihren Papa sehen (Kinder lieben beide Eltern, egal, ob die sich verstehen oder nicht!!!). Wandle die STrafe lieber in Fernsehentzug oder sowas um. Der Vater hat zwar kein Sorgerecht, aber ein Umgangsrecht, welches auch eingeklagt werden kann. Dieses Recht besagt, dass er Umgang mit dem Kind haben darf. Schöner wäre es allerdings, wenn er das auch regelmäßig wahrnehmen würde, soweit er das beruflich kann und nicht nur je nach Lust und Laune. Wenn du deine Tochter dabei unterstützt, dass sie den Papa sehen kann, dann bringst du sie auch nicht in Gewissenskonflikte. Ich habe schon einige Geschichten von Kindern gehört, die letztendlich in der Psychatrie gelandet sind, weil die Eltern es nicht geschafft haben, ihre eigenen Probleme nicht mit den Kindern zu teilen und die Kinder gegen den anderen Elternteil versuchten aufzubringen. Boh- war das ein Roman.

    Kommentar von Jogi57L Jogi57LJogi57L

    da stimme ich dir voll zu... es gibt enorm viele getrennte eltern, die es nicht schaffen, die ehemalige paarebene... von dem recht des kindes auf einen unbeschwerten umgang mit beiden eltern ... zu trennen.. das kind wird instrumentalisiert ... hält den gewissenskonflikt nicht aus.... und bedarf über kurz oder lang psychiatriecher betreuung

  • 3
    Antwort von PPanther PPanther

    also rechtlich hab ich nicht viel Ahnung...aber ich finde du hast auch Mist gebaut...du kannst doch nicht den Vater als Konsequenz für eine Strafe benutzen und ihn gleich noch mit bestrafen...das finde ich nicht OK! ...und deine Tochter hat auch ein recht auf ihren Vater, so wie auch er. Denk dir ne andere Konsequenz aus

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    ...und wenn du ein Problem mit deinem EX hast, dann trage das mit ihm aus und nicht über euer Kind

  • 3
    Antwort von GatowerKugel GatowerKugel

    Traurig für das arme Wesen, besonders wie du ihren Vater bezeichnest evtt. auch ihr gegenüber....Für sie ist und bleibt es ihr Leben lang ihr Vater!

    Auch wenn du es vielleicht nicht möchtest

  • 3
    Antwort von CrazyDaisy CrazyDaisy

    "Erzeuger" - wenn ich das schon höre. Kannst Du Dich nicht wenigstens um des Kindes willen mit ihm vertragen?

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    RICHTIG crazy daisy... naja und wenns mit dem "vertragen" nicht so klappen mag, dann kann man sich wenigstens in der wortwahl zusammenreißen... und sowas will sich erwachsen nennen... wer weiß wie sie den "erzeuger" vorm kind betitelt... tzzz... schlimm schlimm sowas!!!

  • 2
    Antwort von Karlchen1977 Karlchen1977

    Ehrlich gesagt sowas kotzt mich schon wieder an. Das ihr euch getrennt habt ist ja OK. Aber wieso bestrafst Du dein Kind nicht richtig. Du darfst nicht zu deinem Pappa. Was ist das denn.

    Kinder (7) sind Kinder und sollten nicht mit Strafen gestraft werden, die es in einer üblichen (ich sage nicht normalen) Familie auch nicht geben würde.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    vielleicht hat sie keine ahnung von kindern... wer weiß.... denn wer ahnung von kindern hat, weiß, das man den entzug vom vater nicht als strafe benutzt!

  • 2
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ich denke schon. Du solltest Dir andere Erziehungsmassnahmen ausdenken. Er hat das Recht sie zu sehen.

  • 2
    Antwort von newcomer newcomer

    ohne Sorgerecht brauchst du sie nicht rausrücken aber so eine Strafe auszusetzen mit Entzug des Vaters widerspricht jeder Menschenwürde!!!!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    was bitte hat umgang mit sorgerecht zu tun? der vater hat umgangsrecht. wie kommst du auf solche falschaussagen?

  • 1
    Antwort von Jogi57L Jogi57L

    wenn er ein umgangsrecht hat, dann hast du schlechte karten.

    aber überhaupt finde ich die maßnahme des " vaterentzuges" nicht als strafmaßnahme geeignet.

    ich verstehe dich schon... daß du etwas "wirksames" tun wolltest... aber das ist wirklich nicht die geeignete maßnahme, bei trennungskindern.

    sowas könntet ihr gemeinsam bringen, wenn es um besuche bei großeltern oder so ginge... aber keinesfalls in so einem heiklen fall

    vgl. : folgenden auszug aus einem verfahren :

    Umgangsverweigerung ist Kindeswohlgefährdung

    Bezüglich der Anträge von Müttern auf Umgangsaussetzung bzw. der praktizierten Umgangsverweigerung möchte ich auf ein Gespräch mit Richter Prestien vom AG Potsdam, der Präsident des Verbandes Anwalt des Kindes ist, hinweisen, das im Fall von Umgangsverweigerung einige Anregungen geben kann..... Bei der Überlegung einer Verfahrenspflegerin, , wurde festgestellt, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wenn er die vaterschaft anerkannt hat, dann hat er automatisch umgangsrecht.

  • 1
    Antwort von Remlak Remlak

    http://www.treffpunkteltern.de/foren/

    Hier findest Du kompetente Beratung zu Deiner Situation. Viel Erfolg!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    beratung vielleicht. kompetenz ist was anderes.

    Kommentar von Remlak RemlakRemlak

    Fragen werden dort in der Regel von Fachkräften (FA,RA, Notare usw.) beantwortet. Die Informationen und Erklärungen zum deutschen Recht liefern, ohne die Solvenz des Klienten oder Fragenstellers zu hinterfragen. Info´s, die man sich nicht mal eben „ergoogeln“ kann. Wenn mir einer der Mod´s mit seinem Fachwissen hilft (und das nicht nur einmal) und es mir bei einer Entscheidungsfindung hilft, ist er für mich kompetent. Kompetenz: http://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz_%28Psychologie%29

    Kommentar von jumba jumbajumba

    lol neuerding antworten dort rechtsanwälte und notare? lol mit solchen behauptungen wäre ich aber vorsichtig.

    Kommentar von Remlak RemlakRemlak

    Mir ist Deine Erbsenzählerei einfach zu blöd.Keine Ahnung, warum Du einen aus meiner Sicht hilfreichen Tipp kaputt schreiben willst.In diesem Forum werden Informationen vermittelt.Keine Rechtsberatung.(siehe Impressum)Das habe ich auch nicht behauptet.Fakt ist, das diese Infos überwiegend durch Fachkräfte vermittelt werden.Also keine Hobby-oder Möchtegernjuristen.Würde ich nicht den einen oder anderen Mod.persönlich kennen, würde ich eine solche Behauptung auch nicht in den Raum stellen.Ich habe mehr als einmal von diesen Info's profitiert und möchte diese Erfahrung gern weiter geben,um so andern Usern zu helfen.Gemäß den Statuten von GF. So, habe fertig.:-(

  • 1
    Antwort von pinkpanther2008 pinkpanther2008

    Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht so genau. Aber wenn er sie jede Ferien bei sich hat dann ist ja doch auch regelmäßig. Ich finde es nicht richtig sie damit bestrafen zu wollen.

    Kommentar von Tria1984 Tria1984

    Er hat sie nicht alle Ferien. Zumal er seiner Rechtsanwältin gesagt hat das er einmal im Monat zu uns kommen will damit er sie mal am Wochenende sehen kann.. ich war damit voll und ganz zufrieden. jetzt beschwerd er sich weil er zuviel Unterhalt zahlen muss. Und ist der Meinung nur alle 3 - 4 Monate sie sehen zu können. Selbst wo sie im Krankenhaus lag hat er sich n Dreck um sie gescherrt.

  • 1
    Antwort von zibetsa zibetsa

    Wenn er kein Sorgerecht hat, kann er so viel mit seinem Anwalt drohen wie er will: Du entscheidest ob und wann er sie sehen darf.

    Lass dich nicht einschüchtern.

    Kommentar von Flipson Flipson

    Oh, falschen Knopf gedrückt. Sorgerecht ist nicht Umgangsrecht!!!

    Kommentar von Jogi57L Jogi57LJogi57L

    das betrifft "ehemalige paarebene".. es geht nicht darum, wie derjenige entscheidet, der das sorgerecht hat .. sondern darum, welches recht das kind das hat

    Kommentar von jumba jumbajumba

    komplett falsche aussage. wie kommst du auf solche falschaussagen?

  • 0
    Antwort von Missy83 Missy83

    zunächst einmal kannst du dich von vornerein drauf einstellen, das auch negative antworten auf deine frage kommen können! so ist das nunmal! und das er dir mit anwalt droht... naja, wäre anscheinend garnicht so schlecht wenn das umgangsrecht des vaters SCHRIFTLICH wo festgelegt wird, damit auch du unter anderem mal merkst das du pflichten hast! du hast den kontakt zu fördern und aufrechtzuerhalten! ganz bestimmt nicht zu unterbinden, weil du keine bessere lösung weißt dein kind zu bestrafen! und wenn der ach so böse mann dir ja so oft ein reinwürgen wollte... er ist der vater...obs dir in den kram passt oder nicht. mal davon ab, weiß hier niemand was für schei... du vielleicht auch mal verzapft hast, weswegen der kindervater dir vielleicht öfters mal einen reindrücken wollte! da gehören auch zu oft die frauen dazu und diese sind auch nicht selten mal an einigem schuld! man muss sich als alleinerziehende mutter nicht immer als opfer darstellen! das ist ja wiederlich!!!!

    Kommentar von Tria1984 Tria1984

    jaja

    Kommentar von NettesEtwas NettesEtwasNettesEtwas

    Missy83 ... ich finde Deine Antwort an sich ja gut,aber schere doch nicht immer und immer wieder alle Mütter,die alleinerziehend oder vom Vater getrennt sind,über einen Kamm. Es sind nicht alle nur schlecht und wollen ihre Kinder vorm Vater fernhalten,wie Du es meistens darstellst. es gibt sie,ja,leider ist das so dass manche Frauen ihre Gefühlswelt und das Kindeswohl nicht trennen können,wenn der Partner gegangen ist. Aber deshalb sind doch nicht alle so rachsüchtig. Leider gibt es auch Väter die kein Interesse an ihrem Kind haben und sich auch dementsprechend nicht kümmern wollen,obwohl ihnen alle Türen offen stehen. Über die schimpfst Du leider nicht. Leider gibt es dann auch noch die Väter die sich nur wenig um ihre Kinder kümmern wollen,weil ihre private Freuden leider immer Vorrang haben.Die Stress machen,weil sie der Ex einen rein würgen wollen und aus jeder Mücke einen Elefanten machen. Denkt er dabei vielleicht ans Kind ?

    Wer ist denn daran schuld ? Ach ja,auch wieder die böse Mutti oder was !? Ist doch gequirlter Schwachsinn... Es gibt immer Solche und Solche und die Kunst liegt darin die Einen von den Anderen unterscheiden zu können...

    Nichts für Ungut,ihr habt Eure Erfahrungen gemacht,die zu Recht,Positiv und gut für Euch ausgegangen sind.In Euren Fall war es das Beste,aber das ist nicht immer der Richtige Weg für alle Eltern,die solche Probleme haben. LG

    Kommentar von Tria1984 Tria1984

    @Missy83

    Ich werde garantiert nicht das Mäuschen ihren Vater vorenthalten.. das hab ich nie gemacht und ich habe es auch nicht vor. Sie hat das Recht ihn sehen zu dürfen garkeine frage..und es ist ja mal der fall das er kontakt zu ihr hat und soll er auch haben...zumal er och regelmäßigen kontakt zu ihr hat. das problem ist einfach mal das er kommt wann er will obwohl er zu seiner anwältin gelaufen ist und wollte einmal im monat kommen, so und ich habe zugestimmt aber was ist jetzt. wenn kommt er alle 3 monate mal wenn er lustig ist.. aber das ist ja okay wa??? Der arme Papa...man man man. aber so wie du es darstellst ist es mal komplett falsch.. ich weiss nicht was bei dir abgegangen ist und ehrlich gesagt ist es mir auch egal..Ich weis was ich für Pflichten habe und ich kümmere mich wenigstens um MEIN kind was ich von ihm nicht sehe. also hehandel mich nicht wie andere. du kannst dir kein urteil erlauben und ich bitte dich auch normal zu schreiben, denn ich tu das auch. man man man

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    Antwort von Tria1984 Tria1984

    Es ist garnichts geregelt. Wenn alles geregelt wäre, würde ich mich nicht an euch wenden. Wenn es nicht nach seiner Nase geht droht er mir jedes mal mit seiner Anwältin. Ich habe ihm gesagt das er gerne her kommen kann aber die Kleine fährt nicht zu ihm. Aber hier wird man ja platt gemacht. "Wie kannst du nur..." Ich habe euch um Rat gebeten und man wird gleich angemault. Wenn ich euch alles aufzählen würde was der sogenannte "Vater" alles macht um mir eins reinzuwürgen. Hättet ihr ganz sicher eine andere Meinung. Ich werde mich nun an meinen Anwalt wenden..

    Aber Danke für eure Antworten!

  • 0
    Antwort von Tria1984 Tria1984

    Nein, meine Tochter hat Mist gebaut. Und ich habe ihr schon Fernsehnverbot gegeben und es interessiert sie garnicht. Das mit ihrem Erzeuger trifft sie halt und ich bin der Meinung das man da auch zusammen arbeiten muss... Er und ich zusammen. Wenn er her kommt zu uns ist es kein Problem aber ich möchte nicht das sie zu ihm fährt. Weil für das was sie gemacht hat muss sie bestraft werden. Sonst macht sie es immer und immer wieder. Sein Besuchsrecht nimmt er nur dann wahr wenn er lustig ist und das ist dann gut fürs Kind? Das glaube ich nun eher weniger. Er will nur seine Rechte aber was mit der Kleinen ist, interessiert ihm kaum.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    aber du weißt was gut fürs kind ist, ja? wenn du das wüsstest dann würdest du nicht mit "vaterentzug" drohen bzw strafen!!! dann scheinst du mit deinem ex (wenn es angeblich stimmt was du über ihn loslässt) ja was gemeinsam zu haben wa?!

    Kommentar von NettesEtwas NettesEtwasNettesEtwas

    Ich weiß was Du meinst,nur kannst Du dann erst solche Strafen verteilen, wenn das Verhältnis zum Vater stimmt und ihr Euch wenigstens in der Erziehung einig seit. Ich würde zum Jugendamt gehen,wenn der Vater nicht mit sich reden lässt. Der Umgang sollte/muss geregelt ablaufen.

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    Antwort von marlylie marlylie

    erst mal diese "strafe" ganz fix zurücknehmen und dir etwas vernünftiges überlegen...

    grund sätzlich solltest du die beziehung deiner tochter zu ihrem vater und die besuchsmöglichkeiten komplett aus deinem strafkatalog raushalten...

    da irgendwas einzustzen, sollte nur dann erfolgen, wenn der vater deine tochter zu deiner dummheit angestiftet oder unterstützt hat ---

    wobei dann erstmal geklärt werden müsste - was du da so als "untat" seitens des vaters ansiehst - und was wirklich überhaupt öos war.

    ich weis nicht, was deine tochter für einen blödsinn angestellt hat - wäre mal interesssant zu erfahren, damit ich mir gedanken machen könnte, wie und wo du vielleicht strafmassnahmen an- / aussetzen könntest, was ein sinvoller rahmen ist...

    aber rede jetzt erstmal schnellstens mit dem vater deiner tochter, dass dir diese strafe in deiner wut als erstes eingefallen ist - du aber einsiehtst, dass das nicht ok war...

    auch wenn er keine sorgerecht hat:

    ist die beziehung bisher liebevoll und für alle beteiligten in vernünftigen bahnen gelaufen, solltest du dringend darauf achten, dass das auch weiter so läuft...

    wenn du allerdings auf diesem weg deim vater deiner tochter noch "eins auswischen" willst, was mit der eigentlichen sache nichts zu tun hat, ist es ein trauerspiel für deine tochter und sie kann einem nur leid tun...

    denn eure eventuell noch bestehenden auseinandersetzungen solltet ihr auf keinem fall auf dem rücken des kindes austragen... lg

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    Antwort von bibi8888 bibi8888

    finde es nicht gut, dass du sie mit dem Verbot bestrafst, ihren Vater zu besuchen. Da sollte es doch andere Möglichkeiten geben. Außerdem wird sein Besuchsrecht doch geregelt sein, oder?

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Nein, musst du nicht. Du hast ja sicher das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Kommentar von Jogi57L Jogi57LJogi57L

    ABR heisst nicht, dass das umgangsrecht ausgehebelt werden darf, so wie es einem gerade gutdünkt

    Kommentar von NettesEtwas NettesEtwasNettesEtwas

    Das hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun.Hier geht es um das Umgangsrecht,was nicht regelmäßig wahr genommen wird und zu Lasten des Kindes geht. Das Umgangsrecht hat der Vater automatisch,dazu braucht er kein Sorgerecht o.ä. außer er gefährdet das Kindeswohl extrem, dann kann ihm das Umgangsrecht entzogen werden.

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