47

Ärger mit dem A-Amt !!!

Frage von Didi200905 Didi200905

Habe zum 3.Mal eine Einladung des A-Amt verspätet bekommen und konnte deshalb(logischerweise)nicht zum Termin erscheinen.Ich habe dort angerufen und man sagte mir, dass die Kollegin mich zurück rufe. Auf diesen warte ich schon seit 10 Tagen.Die Post meinte,es sei kein Einzelfall, dass Briefe verspätet kommen.Nun bin ich zum Amt um nachzufragen.Dort erfuhr ich, dass man mich abgemeldet habe,weil ich ja "in Arbeit steh".Schlußfolgerung aus versäumten Terminen:-/ Nun steh ich ohne Geld (Alg 1) da.Aus verschiedenen Gründen steht mir kein Alg 2 zu.Bin ich echt in der Beweispflicht dem Aamt gegenüber?Was kann ich tun,um an mein Geld kommen?Hab doch nichts "verbrochen"!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 4
    Antwort von radihalle radihalle

    Fakt ist : Du hättest nach dem 1.Termin schriftlich per Einschreiben reagieren müssen.
    Als Arbeitsuchender ( mit sehr viel Zeit ) ist es mir unverständlich, dass sowas 3x passiert. Wo bleibt der Einsatz? Du willst doch was von denen, die nicht von Dir.
    Also, morgen gleich hin und Alles wieder hinrücken. Allerdings : mit dem rechten Respekt. Die dort sind auch nur Menschen und reagieren so, wie Du ihnen entgegenkommst.

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    wie ich in der frage schrieb, ich war doch dort. siehe komentar von 16:51

  • 4
    Antwort von dagmar164 dagmar164

    Hallo Didi200905, du hast natürlich eindeutig zu spät reagiert und hättest mit dem 1. Brief persönlich im Amt vorsprechen sollen. Darür gibt es Mitarbeiter in der Eingangszone und da hättest du auch einen neuen Termin bekommen. Aber ,was wäre wenn? Auf jeden Fall mußt du nun handeln, melde dich sofort wieder als arbeitssuchend im Amt an und lege umgehend Widerspruch (schriftlich)gegen den Bescheid der Zahlungseinstellung ein. Nein, verbrochen hast du nichts, aber manchmal fühlt man sich so behandelt.

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    hallo dagmar. der knaller ist ja, dass ich jede andre post innerhalb 2 tagen ab stempel hab. nur diese vom a-amt nicht. wie geht das bitte....als ich nach dem ersten brief hin wollte, bin ich an der info abgewimmelt worden. mitarbeiter ist heut nicht frei... und dann das ding, wie ich es bei "gast" komentiert hab um 16:15. ich glaub, ich nehm mir nen klappstuhl und hock mich dort vor die tür. da spar ich mir jedes mal die 30km zum amt(muß immer sehen, dass mich jemand fährt)nerv,nerv...:((( ähm du sagst, widerspruch einlegen. der fakt ist, ich hab noch nicht mal was schriftliches. nur die androhung: wenn nicht...dann bewilligung aufgehoben.da kann ich doch nicht widerspruch einlegen, oder.solch trouble hat ich noch nie,ist der hammer. ich danke dir erstmal. LG didi

    Kommentar von dagmar164 dagmar164dagmar164

    Hallo Didi, also, ohne schriflichen Bescheid von der Leistungsabteilung können sie dir nicht so einfach das Geld sperren. Ist es denn nun bei der Drohung geblieben oder hast du nun eine Sperre bekommen? was wie gesagt nur schriftlich von der LA geht. Wenn ja, mußt du auf ein Schriftstück bestehen, um dann sofort in Widerspruch gehen zu können. Und deine Anrufe beim Amt lassen sich doch sicherlich an Hand der Telefonrechnung belegen. Du solltest dann auch auf jedenfall die Daten vom den Anschreiben (Einladungen), der Poststempel und den Zustelltag kommentieren.

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    hab heut den schriebs ,sperrung wegen nichteinhaltung von terminen, bekommen. diesemal mit vorgedrucktem stempel(also nicht von der post abgestempelt.)gibts irgendwelche paragraphen, auf die ich mich berufen könnte? oder einfach formlos widersprechen. kannst du auch per e-mail antworten?

    Kommentar von dagmar164 dagmar164dagmar164

    Den Widerspruch gegen die Sperrung wegen... kannst du formlos einlegen, da gibt es keine Vordrucke, zumindest nicht im Amt. Berufe dich auf die unpünktliche Zustellung der Vorladungen durch die Post, auf evenuelle Telefonate (Nachweise wären von Vorteil) und auch wann du versucht hast im Amt vorzusprechen. Paragraphen in diesem Sinne gibt es nicht, die Rechtsmittelbelehrung findest du auf dem Schreiben. Lege dem Widerspruch schnellstmöglich ein.

  • 3
    Antwort von anonymous Gast

    Also das Problem ist das du 3 mal eine Einladung verspätet bekommen hast und wohl erst dann aktiv geworden bist.

    Nach dem ersten Termin hättest du schon anrufen müssen und darauf bestehen müssen zurückgerufen zu werden. 10 Tage warten??? Es geht hier um Dein Geld!! Da wartet man nicht 10 Tage!!

    Generell sollte man bei solchen Sachen jeden Tag das A-Amt anrufen und IMMER (!!!) aufschreiben mit wem du telefonierst und wann!!! Das solltest du auch ganz freundlich andeuten damit dein gegenüber es weiß.

    Nur so hast du eine Chance gegen das A-Amt!! Mach den Leuten Druck, erkläre aber immer freundlich die Sachlage!!

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    JA KLAR doch...Angerufen hab ich so oft, dass ich es nicht mehr zählen kann. aber hier MUSST du auf nen rückruf warten.Du landest hier bei ner bandansage und musst deine nummer hinterlassen.wenn die zurückrufen,kriegst nen termin - und nicht eher. an der info wurde ich abgewiesen: alles termine seien vergeben. Vorwürfe helfen mir grad gar nicht. trotzdem danke...

  • 2
    Antwort von dagmar164 dagmar164

    Hallo Didi200905, hab da noch ein Kommentar!

  • 2
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Also: es scheint keinen Sinn zu machen, mit dem AA weiter zu reden. Soll heissen: sofort zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein holen, damit zum Anwalt für Sozialrecht und der soll denen Feuer unterm Hintern machen! Die Aussichten sind deshalb nicht schlecht, weil es wohl einfache Briefe oder Postkarten waren, die Dich als Einladung erreicht haben. Den Zugang dieser Post muss das AA Dir beweisen. Allerdings hast auch Du Dich höchst fahrlässig verhalten, weil Du erst nach 3 Einladungen wirklich reagierst! Anrufe sind kaum nachweisbar; da muss mehr kommen. Der Anwalt wird sofort mit dem AA Kontakt auf- nehmen und sofortige Weiterzahlung des Geldes verlangen (es ist schon eine Unverschämtheit des Amtes, aus Deiner Nichtmeldung eine Arbeitsaufnahme zu schliessen!) und gerichtliche Schritte androhen. Wie das in den meisten solcher Fälle ist, werden die das Geld sofort anweisen und sich tausendmal entschuldigen - vorausgesetzt Deine hier gemachten Angaben stimmen...

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    ja meinst du echt ich zieh mir hier was aus den fingern? nein danke...dazu ist mir die zeit echt zu schade. es ist wirklich wie ich schrieb. alles kommt innerhalb 2 tagen an, nur diese briefe vom a-amt nicht. jeder weißt die schuld von sich. aber verdammt, ich weiß doch wohl noch, wann ich was aus dem kasten nehm. na als übergang hat sie mir alg2 empfohlen. aber der antrag läuft auch wieder 14Tage und länger. das geld vom 1.-20.steht mir aber trotzdem zu. weil, die abmeldung erst ab 21. läuft. danke rolfe. und alle gute noch

  • 2
    Antwort von edvbose edvbose

    auf jeden fall hinfahren und mit dem/der Sachbearbeiter/in abklären was zu tun ist - kann ja sein, dass du nochmal einen antrag stellen musst. und jeder tag den du nicht bei der ag gemeldet bist wird dir auch nicht bezahlt.

    Kommentar von Didi200905 Didi200905

    Danke edvbose....war ja da, aber 14 tage fehlen mir, wegen der schlampigkeit der post.soll belegen, dass die post verspätet zustellt...das ich nicht lache... soll dann auf den neuantrag nen widerspruch machen. aber trotzdem fehlt mir doch der letzte monat. mir kommt es vor, als ob das alles getürkt ist...so kriegt man die AL-Zahlen auch runter.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.