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Ärger mit Autoverkauf von Gebrauchtwagen!

Frage von Nati1985 Nati1985

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe gestern meinen BMW privat an einen privaten Käufer verkauft mit Vertrag.Das Auto wurde besichtigt und Probe gefahren ich war sogar dabei. Und heute ruft mich der Käufer er will das Geld zurück weil versteckte Mängel wären und bei 120km/h das Auto laute Geräusche macht, was aber bei der Probefahrt nicht war. Und er will jetzt den Anwalt einschalten,kann er mich da irgendwie verklagen oder wie ist das?! Hat da jemand erfahrung, ich wäre wirklich sehr dankbar!!!!!!!!!!!! Vielen dank schon mal.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kuege1chen Kuege1chen

    In der Regel steht im Vertrag eine Klausel "gekauft wie gesehen" und da es ein Privatverkauf ist sollte dir nichts passieren. Ich würde allerdings trotzdem mal einen Anwalt drüber schauen lassen und ganz wichtig: Du hast hoffentlich schon deiner Versicherung Bescheid gesagt, dass der Wagen verkauft wurde.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Um welche Mängel geht es ?
    Nur um Geräusche bei 120 km/h ? Dann lehn dich zurück und warte auf den nächsten Schritt des Käufers.
    .
    Die Gewährleistung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen ?

    Kommentar von Nati1985 Nati1985

    ja da steht diese klausel mit Sachmängelhaftung. er meint es gäbe geräusch ziemlich laute und irgendwas mit differenzial wäre kaputt.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Wenn dir diese Mängel nicht bekannt waren, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen, und warten auf die Dinge welche kommen.

    Kommentar von Nati1985 Nati1985

    dankeschön!!!!!!!!!!

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    Antwort von schnuckelbacke schnuckelbacke

    was will er denn er hatte doch die möglichkeit beim probefahren soll er doch einen anwalt nehmen so einfach ist das auch nicht warte doch ereinmal ab

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    Antwort von casinotester casinotester

    Bleib entspannt, wenn die Klausel drin steht, dass privatverkauf ohne gewährleistung war kann dir niemand etwas, außer wenn Du den Mangel kennen mußtest, weil ihn bsp. eine Werkstatt festgestellt hatte. Das wäre dann arglistige Täuschung.

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