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Ärger mit Anwalt

Frage von WilliPahl WilliPahl

Ich hatte in Schadenersatzklage Zeugin aufgeführt, die zum Schadentag bei mir zu Besuch war und in Hamburg wohnt mit behinderter Pflegeperson im Rollstuhl. Mein RA -ganz abgesehen davon, daß er mich nicht aufgeklärt hatte, daß man Zeugen bringen kann mit Zeugengeldverzichts erklärung, konnte ich Zeugin (zwangsweise mit Pflegeperson) in Hamburg abholen und wieder zurückbringen. Insgesamt rd. 4.000 km gefahren. RA gabs mir schriftlich! bekäme ich zurück. Richter: Nein, Zeugin hätte auf Antrag des RA in HH verhört werden können. Ich bin stocksauer. RA hat Mandat niedergelegt, verlangt aber noch weiteres Honorar. Ich möchte ihm jetzt eine Gegenrechnung stellen für die unnötigen Fahrkosten. Wieviel kann/darf ich an KmGeld nehmen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Ob man einen anderen Anwalt findet, "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", vielleicht? Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer sofort machen. Ohne weiteren Rechtsbeistand sehe ich jedoch schwarz für die Gegenwehr bzgl. Forderung. Bei Amtsgericht gibts auch Rechtspfleger. Vielleicht kann man sich dort eine Vorabberatung holen.

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    Du solltest ihm das mandat entziehen bei der anwaltskammer und einen neuen suchen! den findest du hier ! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg!

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Wende dich an die Anawaltskammer.

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Sofern Dir Schadensersatz gegen den Rechtsnwalt mal zugesprochen wird, bist Du wenigstens Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Daher, viel Erfolg.

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    Antwort von akademikus akademikus

    was habt ihr denn schriftlich vereinbart?

    Kommentar von WilliPahl WilliPahlWilliPahl

    versteh jetzt Deine Gegenfrage nicht ganz. Richter hat Beweisaufnahmetermin gesetzt. Prozess schleppte sich schon 2 J. Habe RA gefragt weil Geld knapp, was kann ich tun. RA: Zeugin muß erscheinen, sonst verliere ich. Ich: ich kann Flugzeug nicht bez. HH-Mch. RA: Die Kosten kriegen sie ja wieder. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten bin ich gefahren Tag und nacht holen und bringen. Richter sagt: Zeugin hätte in HH verhört werden müssen! RA kenne die Bestimmungen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    da wurdest du eindeutig von deinem ra falsch beraten. ich würde ihn in regress nehmen. dagegen ist er auch versichert

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