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Ärger mit Anwalt

gefragt von WilliPahl am 05.03.2009 um 14:27 Uhr

Ich hatte in Schadenersatzklage Zeugin aufgeführt, die zum Schadentag bei mir zu Besuch war und in Hamburg wohnt mit behinderter Pflegeperson im Rollstuhl. Mein RA -ganz abgesehen davon, daß er mich nicht aufgeklärt hatte, daß man Zeugen bringen kann mit Zeugengeldverzichts erklärung, konnte ich Zeugin (zwangsweise mit Pflegeperson) in Hamburg abholen und wieder zurückbringen. Insgesamt rd. 4.000 km gefahren. RA gabs mir schriftlich! bekäme ich zurück. Richter: Nein, Zeugin hätte auf Antrag des RA in HH verhört werden können. Ich bin stocksauer. RA hat Mandat niedergelegt, verlangt aber noch weiteres Honorar. Ich möchte ihm jetzt eine Gegenrechnung stellen für die unnötigen Fahrkosten. Wieviel kann/darf ich an KmGeld nehmen?


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Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 14:36
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Ob man einen anderen Anwalt findet, "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", vielleicht? Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer sofort machen. Ohne weiteren Rechtsbeistand sehe ich jedoch schwarz für die Gegenwehr bzgl. Forderung. Bei Amtsgericht gibts auch Rechtspfleger. Vielleicht kann man sich dort eine Vorabberatung holen.

Kommentar von Pohliboy am 19. August 2009 20:49

Du solltest ihm das mandat entziehen bei der anwaltskammer und einen neuen suchen! den findest du hier ! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg!


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 14:38
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Sofern Dir Schadensersatz gegen den Rechtsnwalt mal zugesprochen wird, bist Du wenigstens Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Daher, viel Erfolg.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 5. März 2009 14:54
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Wende dich an die Anawaltskammer.


akademikus
beantwortet von akademikus am 5. März 2009 14:29
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was habt ihr denn schriftlich vereinbart?

Kommentar von WilliPahl am 5. März 2009 14:36

versteh jetzt Deine Gegenfrage nicht ganz. Richter hat Beweisaufnahmetermin gesetzt. Prozess schleppte sich schon 2 J. Habe RA gefragt weil Geld knapp, was kann ich tun. RA: Zeugin muß erscheinen, sonst verliere ich. Ich: ich kann Flugzeug nicht bez. HH-Mch. RA: Die Kosten kriegen sie ja wieder. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten bin ich gefahren Tag und nacht holen und bringen. Richter sagt: Zeugin hätte in HH verhört werden müssen! RA kenne die Bestimmungen.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 9. März 2009 13:14

da wurdest du eindeutig von deinem ra falsch beraten. ich würde ihn in regress nehmen. dagegen ist er auch versichert


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