Hi Leute,
seit ein paar monaten herscht bei mir im betrieb zwischen mir und dem Meister und paar Kollegen aus meiner Abteilung riesen Zoff!! ( Mit den kollegen rede ich kaum ,weil die mich mobben sprüche ablassen etc. alleine arbeiten lassen, nicht mithelfen)
Ich muss in der Abteilung die aufgaben immer selber erledigen ( die andere machen ihre aufgaben immer zu zweit ) !! Und wenn ich nicht hinterher komme mekkert mich der Meister an, warum ich so langsam bin und dass ich mir meine arbeit nicht aufteilen würde !!
Heute kam er an und meinte, dass demnächst ein gespräch mit Chef ansteht bezüglich meiner Arbeitsweise...
Um ehrlich zu sein hab ich auch keine lust mehr in diesem Betrieb zu arbeiten da meine Arbeitsmoral echt hin ist! Wenn der Chef mich kündigen will würde ich sogar ne abfindung annehmen!
Ich würde gerne wissen ob mir überhaupt ne Abfindung zustehen würde, wenns vor Gericht gehen sollte. Kann der Chef mich nach mehreren Abmahnung wegen dieser Sache kündigen ? Kann er mir überhaupt ne Abmahnung deswegen geben ? Ist das eurer Meinung nach nicht mobbing ??? Wie sollte ich vorgehen ?
Vielen dank im voraus!!!
Ärger auf Arbeit! Kündigung möglich ?? Abfindung ???
Antworten (7)
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2Antwort von
TabsyTabsy
Ganz so einfach sind Deine Fragen nicht beantworten. Wenn Du bereits mehrere Abmahnungen erhalten hast und dagegen keinen Einspruch eingelegt hast, wirst Du gegen eine Kündigung nichts tun können. Dein Chef ist nicht verpflichtet, Dich mehrmals abzumahnen. Er darf Dich bereits nach einer Abmahnung kündigen, wenn die Abmahnung den gleichen Grund enthält, wie die Kündigung. In besonders schweren Fällen darf er Dich sogar fristlos kündigen.
Eine Abfindung wird Dir übrigens durch das Arbeitsgericht zuerkannt. Dafür müsstest Du Klage gegen Deinen Chef einreichen und die Kündigung anfechten. Es gibt zwar Arbeitgeber, die eine Abfindung anbieten, wenn das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, aber dies wird in Deinem Fall nicht eintreten. Außerdem würde Dir bei einem Auflösungsvertrag eine Sperre (3 Monate) bei der Agentur für Arbeit verhängt werden. Wahrscheinlich hast Du wegen der Abmahnungen sehr geringe bis gar keine Aussicht auf Zuspruch einer Abfindung vor Gericht.
Ich kann Dir nur raten, Dich nach einer anderen Stelle umzuschauen. So wie Du es beschreibst, ist es für Dich kein haltbarer Zustand und eine Verbesserung kaum in Aussicht.
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1Antwort von
bibbi68bibbi68
das ist eindeutig mobbing geh selber zu deinem chef und rede mal mit ihm viel glück
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VersBeraterVersBerater
Hallo, Tabsy hat Dir ja bereits ausführlichst geantwortet. Es bleibt also zu überlegen, was nun sinnvoll wäre. Zum einen würde ich auch das offene 4-Augen-Gespräch mit dem Chef suchen, wobei aber darüber nachzudenken ist, wie er zum Meister und den anderen steht. Wenn er auf deren Siete steht, was nur Du wissen/vermuten kannst, dann bringt dieses Gespräch nicht viel, vielleicht läufst Du genau damit in ein Messer. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, so wird diese die Kosten Deines RA übernehmen, sollte es zur Kündigung kommen. Eine Abmahnung ist oftmals der erste Schritt vor der Kündigung. Das hängt wieder mit emeinen oben getätigten Aussagen zusammen. Vielleicht findest Du einen RA (für Arbeitsrecht), der Dir erst einmal gegen eine kleine Beratungsgebühr zumindest mal sagen kann, wie Du Dich verhalten sollst. Sollte es zur Kündigung kommen, dann bitte nichts weiter unternehmen - außer zu dem RA gehen - um alles in der Welt NICHTS unterschreiben. Bekommt er dann das Mandat von Dir, wird er üblicherweise die vorherige Beratungsgebühr (50,00 - 65,00€) auf das Mandat anrechnen. Viel Erfolg.
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0Antwort von
bert1980bert1980
gibt es einen wirklichen grund abzumahnen? wenn ja gilt folgendes: WENN EINE SITUATION ABGEMAHNT WURDE, KANN AUS DIESEM GRUND KEINE KÜNDIGUNG MEHR AUSGESPROCHEN WERDEN!!! wenn dir gekündigt wird, nimm dir unbedingt nen anwalt! auch wenn die situaton aussichtslos erscheint brauchst du nen fachmann! ich hatte gerade mit einem fall zu tun, da gabs ne 4stellige abfindungssumme - obwohln in der probezeit gekündigt wurde ! gib nicht kampflos auf ! ich wünsche dir viel erfolg !!!
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gubbimubbi Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund für eine Abmahnung, da ich vesuche meiner Arbeit nachzukommen diese aber manchmal aufgrund der Menge der Arbeit nicht hinbekomme!
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TabsyTabsy Stimmt so nicht. Wenn eine Kündigung aus gleichem Grund erfolgt, wie eine Abmahnung, ist diese rechtens.
1. Abmahnung
Die Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers, mit der er in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Fehlverhalten beanstandet und androht, im Wiederholungsfall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Frage zu stellen.
Die Abmahnung ist grundsätzlich unverzichtbare Voraussetzung bei verhaltensbedingten Kündigungen (z.B. unentschuldigtes Fehlen, Schlechtleistung, Beleidigung von Kollegen, verspätete Krankmeldung). Dies deshalb, weil eine Kündigung immer das letzte Mittel sein soll, auf eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zu reagieren. Bevor es zu einer Kündigung kommt, soll dem Arbeitnehmer unmissverständlich klargemacht werden, welchen Fehler er begangen hat und was in Zukunft von ihm erwartet wird.Die Abmahnung muss präzise formuliert sein und folgende Bestandteile enthalten:
- kurze Beschreibung des konkreten Fehlverhaltens unter Angabe von Datum, Ort und Zeit (Hinweisfunktion),
- Hinweis auf die Vertragswidrigkeit des Verhaltens und die Aufforderung, künftig das vertragswidrige Verhalten einzustellen (Beanstandungsfunktion) und
- Androhung, dass im Wiederholungsfalle mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist (Warnfunktion).
Aus Beweisgründen sollte die Abmahnung schriftlich (mit Datum und Unterschrift des Abmahnungsberechtigten) oder in Anwesenheit von Zeugen erfolgen. Abmahnen darf jeder, der dem Betroffenen gegenüber weisungsbefugt ist. Dies kann der Dienstvorgesetzte, auch der unmittelbar Fachvorgesetzte sein. Eine Kopie der Abmahnung (mit Empfangsvermerk) gehört in die Personalakte.
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Auszug Quelle:
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bert1980bert1980 also hab ich recht, in dem text steht "im Wiederholungsfall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Frage zu stellen." also kann man für den konkreten fall der abgemahnt wurde nicht mehr gekündigt werden ...
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Sun31987Sun31987
Mach den ersten schritt und rede mit deinen chef das ist das beste was du machen kannst
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haasi84haasi84
Du solltes zuerstmal deinem Chef ganz sachlich deine Situation schilder und Fragen ob er dich Versetzen kann ( ich denke das ist aber bei dir keine Option)
Kündigen kann er dir immer sei es weil du deinen Pflichten nicht nachkommst oder betriebsbedingt.
Wenn sich die Situation nicht klärt und dein Chef dir nicht kündigt, du aber nicht bleibn möchtest kann st du zum Arbeitsamt gehen und dort fragen was du alles tun musst um selber zu kündigen ohne es Sperrfrist zu bekommen (i.d.R. 12 Wochen)
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NicoSBNicoSB
egal was er macht unterschreibe nichts was du nicht verstehst.
rede lieber nochmal mit der person deines vertrauens bevor du was unterschreibst !!!
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Ich hatte noch garkeine Abmahnungen...
Das hat sich so gelesen in Deiner Darstellung, als hättest Du schon mehrere Abmahnungen erhalten. Entschuldigung! Habe ich falsch verstanden.
Dann sind Deine Chancen vor Gericht ganz gut. Besser wäre es, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Aber ACHTUNG! Im Arbeitsrecht gibt es eine Sonderegelung! Jede Partei muss für seine Kosten selbst aufkommen, unabhänging ob die Partei im Recht oder Unrecht ist.