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Ärger auf Arbeit ! Kündigung möglich ?? Abfindung

Frage von nizarr nizarr

Hallo Liebe Leute...

seit 4 monate...Krankgeschrieben..bekomme ich gehals von Krankenkasse.

Kreuzbehandlung,und Rechte Fuß operation,und gibt weitere operation(Linke Fuß).

Ich habe ein bescheid bekommen vom Krankenkasse,meine Arbeitunfähigkeit...bis

30.3.2011 bendeet.Ich habe eine Anspruch gemacht von Arzt,weil ich noch schmerzen habe.

Und andere Fuß muss man operieren.Am 1.4.2011.freitag....bin ich zur Arbeit gegangen,

ich konnte nich viel schaffen..(.ungefähr)2stunden.Bis daher habe ich mit meinem vorarbeiter geredet ''Das ich es nicht schaffen kann'' Es war zu schmerzhaft für mich...und man sollte weiter behandeln..und das ich zur Arzt gehe''.Ich war bei Arzt.......und erzählte ihm von dieser sache....''Normalerweise brauche ich nicht Arbeit zu gehen,weil ich eine Anspruch beantragte..Habe daher gesagt''..ich wollte probieren..doch es hat nicht geklappt.Dar fragte ich''-Ich will ne Krankmeldung.Da antwortet er mir...nein ..weil..,

läuft noch über Krankenkasse.Nach 1Woche,habe ich von meine Firma eine Kündigung bekommen.Da war ich gleich bei meine Firma um zu fragen das ich ne Kündigung bekam.

Da antwortet er...:Ich war letzte woche 2stunde gearbeitet und zu Arzt und keine Krankmeldung bekommen oder bescheid. Hab ich gesagt:Ich hab mit vorarbeiter am Freitag geplaudert..und erklärt.Und dann habe ich gesagt:was der Arzt gesagt hat.

Hat jemand eine Rat?

Ich schaffe 8 jahre

 

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Antworten (4)

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Du warst bist 30.03.2011 (31.03.2011?) krankgeschrieben? Da hättest Du ab 31.03.2011 (01.04.2011?) wieder arbeiten müssen.

    Wenn Du das aus gesundheitlichen Gründen nicht konntest, hättest Du ein neues Attest vom Arzt bringen müssen. Der Vorarbeiter kann nicht darüber entscheiden, ob Du arbeitsfähig bist oder nicht. Er kann Dich nur zum Arzt gehen lassen, dass Du Dir eine Krankschreibung besorgst.

    Da Du der Arbeit unentschuldigt fergeblieben bist, war die (fristlose?) Kündigung gerechtfertigt. Und dadurch entsteht auch kein Anspruch auf eine Abfindung.

    Warum hat der Arzt eine erneute Krankschreibung abgelehnt?

     

    Da Du aber arge Schwierigkeiten mit der Sprache und Verständigung hast, solltest Du Dich an der Betriebsrat oder die Gewerkschaft oder eine Vertrauensperson wenden. Und vorsorglich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

     

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Sobald Du die Arbeit wieder aufgenommen hast (auch wenn es nur für zwei Stunden war), endet der Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird erst mit einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes wieder aufgenommen. Du hättest also Deinem Arbeitgeber die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Wende dich an deine Mitarbeitervertretung oder an die Gewerkschaft.

    Ansonsten schnell Arbeitslos melden.

     


    Aber deine Geschichte kann so, wie Du sie niederschreibst nicht stimmen.

    Aber ich führe dass man darauf zurück, dass Du mangelnde Deutschkentnisse hast.

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    Antwort von heinzrosi heinzrosi

    du must dich um einer arbeitzbefreiung kümmern, ansonsten ist es ein kündigungsgrunb.

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