Hallo, Ich möchte erstmal kurz mein Problem darstellen. Ich bin seit 3 Jahren bei einer Firma als Fertigungsleiter beschäftigt. Meine Abteilung ist vor 3 Jahren ins leben gerufen worden und sollte nach dem einige Ziele erreicht worden sind als ein eigenständiges Unternehmen gegründet werden. Der AG hat aber seither zur Zielerreichung ( Insbesondere Umsatz ) nicht genügend Mittel und Personal zur Verfügung gestellt, sodass dei Ziele unmöglich erreichbar sind. Ich habe schon mehrere Verbesserungsvorschläge eingereicht und es hat sich bisher nichts geändert. Bei der Einstellung wurde ein Zusatzvertrag abgeschlossen, in dem es heißt, dass der AG die Ausbildungskosten für den Meisterlehrgang übernimmt ( 4200 € ) mit einer Bindungsdauer von 2 Jahren. Ich müsse die Kosten nur dann zurückerstatten wenn der AG aus einem wichtigem Grund kündigt. ( Sprich fristlose Kündigung ).
Ich war die ganze Zeit sozusagen das Mädchen für alles. Der Cheff hat sich immer nur blicken lassen um zu sagen, dass der Umsatz zu klein ist und mir wiedermal hierfür die Schuld zu geben. Der kenn noch nichteinmal die Kunden, die bei uns Ihre Teile bestellen. Ca. seit Anfang dieses Jahres ist die Stimmung im Betrieb komplett am Boden und es gab auch schon mehrmals Streit mit der Cheff. Letzte Woche habe ich mich wegen Rückenproblemmen krankgemeldet.
Die Antwort vom AG:
Eine Fristlose Änderungskündigung. Ich Soll jetzt als Arbeiter beschäftigt werden zu einem Stundenlohn von 10 € ( vorher 16 € ).
2 Abmahnungen wegen falsch gelaufenen Vorgängen an Tagen in denen ich im Urlaub war.
3 Abmahnungen für falsch angefertigte Teile, die nicht ich, sondern die Kollegen angefertigt haben.
Ich muss die Ausbildungskosten 15/24 der Summe zurückbezahlen.
Ich bin gegenüber meiner Ehefrau und 2 Kindern ( 2 und 5 Jahre alt ) unterhaltspflichtig.
Jetzt meine Fragen:
Ist die fristlose Änderungskündigung rechtens? Der Grund wurde nicht angegeben.
Habe ich bei einer Klage gute Chancen in Bezug auf die Änderungskündigung und die Abmahnungen vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen?
3 Muss ich in diesem Fall wirklich mit der Rückzahlung der Ausbildungskosten rechnen?
- Wie lange kann es bei so einer Sache bis zum Urteil dauern ?
Für eure Antworten und weitere Tipps wäre ich sehr dankbar.
Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung keinen Grund angeben. Im Falle einer Kündigungsschutzklage müsste er ihn aber nennen.
O.K. ich wüsste nicht was hierfür ein Grund sein könnte. Aber was ist wenn er sich jetzt eins ausdenkt und noch einen Mitarbeiter als Zeuge dafür nimmt?
Der Grund spielt erstmal keine Rolle. Er könnte dich kündigen, weil du einen Fleck auf der Krawatte hattest. Das ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, aber solange du nichts gegen die Kündigung unternimmst, gilt sie.
Siehe meine Antwort.....