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Änderungsgutachten Alu-Felgen - wessen Fehler?

gefragt von GustavGGustavG am 03.06.2009 um 20:28 Uhr

So, mal vorneweg: ich habe keine Ahnung von Alufelgen.. bin kein Tuner oder ähnliches.. die Dinger waren einfach beim Autokauf vor 2 Jahren schon dran.

Bin damit auch 2 Sommer gefahren.. ohne Probleme. Nun musste ich wieder zum Tüv.. und was sagt mir der nette Herr? "Mit den Reifen darf ich eigentlich garnciht fahren, da die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind."

Nanu.. TÜV/HU war neu bei Fahrzeugkauf, und die Räder waren montiert... wenn man sich nicht auskennt, kann ich das ja schlecht wissen. Deshalb musste ich 48 EUR für ein Änderungsgutachten abdrücken, was eigentlich vor 2 Jahren bei der TÜV-Untersuchung hätte passieren müssen.

Habe ich eine Chance beim Autohaus vorbeizuschauen und mir das Geld wiederzuholen? Hatte das KFZ mit rotem Kennzeichen abgeholt und zugelassen ohne was davon zu wissen..

Oder ist irgendwo ein Denkfehler?

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KFZ x 2.031 TÜV x 491

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 3. Juni 2009 20:30
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Nein, hast Du nicht. Du bist als Fahrzeugführer verantwortlich.

Etwas Ähnliches ist mir vor Jahren mal mit einem nicht eingetragenen Lenkrad passiert. Ich wusste nicht mal, dass es nicht das werksseitig vorgesehene Lenkrad war.

Kommentar von Simple_avatar5smallGustavG am 3. Juni 2009 20:33

also hätte ich theoretisch ein Auto, das ausgewiesen TÜV-HU neu hat, direkt wieder zum TÜV bringen mussen um kein Recht zu brechen? das kann ich mir irgendwie schwer vorstellen.. hmpf!


anonym
beantwortet von emil564 am 4. Juni 2009 20:56
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gehen wir mal davon aus, dass die Beanstandung zu Recht erfolgt ist (das kann man im Gutachten auch selber nachlesen, da stehen zu jedem Fz-Typ und Reifengröße die entsprechenden Auflagen. Grundsätzlich ist es Haltersache. Es lohnt sich auf jeden Fall beim Autohaus nachzuhaken, denn die hätten (neuer TÜV hin oder her) das Auto so nicht rausgeben dürfen. Ich würde zuerst das Gutachten genau lesen, denn wenn man die Räder/Reifen gar nicht hätte eintragen müssen, dann muss der TÜV das Geld wieder rausrücken. Auch dort werden Fehler gemacht.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 3. Juni 2009 20:32
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Nee, von dem TÜV, der vorher die jetzt angeblich falschen Felgen/Reifen abgenommen hat. Das Autohaus kann doch nix dafür.

Kommentar von Simple_avatar5smallGustavG am 3. Juni 2009 20:37

aber mit dem TÜV hatte ich doch garnichts zu tun? ich kann mir doch kein Geld von jemandem wiederholen den ich nie bezahlt habe, oder?

Schließlich hätte die 48 EUR das Autohaus bezahlen müssen. mal abgesehen davon dass ich garnicht weiß welche TÜV stelle das war.. das steht ja nirgends glaube ich.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. Juni 2009 20:31
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Du kannst es auf alle Fälle probieren - zumindest solltest Du hingehen und Dich beschweren. Ob Du einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für das Änderungsgutachten hast, weiß ich nicht.


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