So, mal vorneweg: ich habe keine Ahnung von Alufelgen.. bin kein Tuner oder ähnliches.. die Dinger waren einfach beim Autokauf vor 2 Jahren schon dran.
Bin damit auch 2 Sommer gefahren.. ohne Probleme. Nun musste ich wieder zum Tüv.. und was sagt mir der nette Herr? "Mit den Reifen darf ich eigentlich garnciht fahren, da die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind."
Nanu.. TÜV/HU war neu bei Fahrzeugkauf, und die Räder waren montiert... wenn man sich nicht auskennt, kann ich das ja schlecht wissen. Deshalb musste ich 48 EUR für ein Änderungsgutachten abdrücken, was eigentlich vor 2 Jahren bei der TÜV-Untersuchung hätte passieren müssen.
Habe ich eine Chance beim Autohaus vorbeizuschauen und mir das Geld wiederzuholen? Hatte das KFZ mit rotem Kennzeichen abgeholt und zugelassen ohne was davon zu wissen..
Oder ist irgendwo ein Denkfehler?
also hätte ich theoretisch ein Auto, das ausgewiesen TÜV-HU neu hat, direkt wieder zum TÜV bringen mussen um kein Recht zu brechen? das kann ich mir irgendwie schwer vorstellen.. hmpf!